Grünes Licht für E-Tretroller: „Leicht, leise und umweltfreundlich”

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​veröffentlicht am 29. Mai 2019

 

Das große Puzzle der Mobilitätswende hat ein weiteres Teilchen erhalten. Sowohl der Bundesrat als auch das Bundeskabinett haben einer Zulassung elektrisch betriebener Tretroller zugestimmt. Somit ist der Weg frei für die Nutzung der Elektrokleinstfahrzeuge – unter Berücksichtigung einiger Voraussetzungen. Nun bleibt es abzuwarten, welche verkehrlichen Auswirkungen die Zulassung mittel- bis langfristig mich sich bringt.


Die elektrisch betriebenen Tretroller dürfen zukünftig auf Radwegen und Radfahrstreifen genutzt werden. Sofern diese nicht vorhanden sind, darf auf den Straßenraum ausgewichen werden. Gehwege sowie Fußgängerzonen sind von der Nutzung ausgeschlossen. Das Fahrzeug selbst muss gewisse baulich-technische Voraussetzungen hinsichtlich Bremsen, Lenkstange und Beleuchtungsanlage erfüllen. E-Tretroller haben eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde und sind versicherungspflichtig. Die Nutzung erfordert keinen Führerschein, was wiederum ermöglicht, dass das Mindestalter bei 14 Jahren liegt.

 

Das große Potenzial der elektrisch betriebenen Tretroller wird in der Ergänzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der ersten und letzten Meile gesehen. In der Anwendung bedeutet das konkret, dass Wege vom Startpunkt (z.B. zu Hause) zur Haltestelle oder von der Haltestelle zum Zielpunkt (z.B. zum Arbeitsplatz) bequem mit dem Roller überbrückt werden können. Der Nutzer spart sich somit zeitaufwendige und ggf. anstrengende Fußwege. Die Praktikabilität der E-Tretroller liegt in ihren kleinen Ausmaßen und der Besonderheit, dass sie leicht falt- und tragbar sind. Auf diese Weise lassen sie sich problemlos in Bussen und Bahnen transportieren. Als weiterer Vorteil wird der emissionsfreie Elektroantrieb gesehen, wodurch die Verordnung als Förderung der Elektromobilität eingeordnet werden kann und somit den im Koalitionsauftrag formulierten Auftrag erfüllt.

 

Die Verordnung soll voraussichtlich am 15. Juni 2019 in Kraft treten.

 

Bewertung für die Praxis

Offen bleibt an dieser Stelle, ob die Tretroller Auswirkungen auf die Verkehrsleistung im motorisierten Individualverkehr haben. Die Verkehrsproblematik in urbanen Räumen hat überwiegend mit von Autos überfüllten Straßen tun. Somit wäre es wünschenswert, wenn die neuen Verkehrsmittel auch den ein oder anderen Autofahrer dazu anhielten, für seine alltäglichen Wege anstelle des Autos vom ÖPNV in Verbindung mit einem Tretroller – privat gehalten oder geteilt genutzt – Gebrauch zu machen.

 

Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie umweltfreundlich der E-Tretroller in der Gesamtbetrachtung wirklich ist. In der Nutzung selbst entsteht weder störender Lärm, noch Abgase. Die Herstellung der Akkus erweist sich jedoch als energieintensiv und lässt erahnen, dass hierbei nicht ausschließlich auf regenerative Quellen zur Energieerzeugung zurückgegriffen wird. Des Weiteren sind für die Herstellung der Akkus Rohstoffe notwendig, mit deren Gewinnung ebenfalls negative Auswirkungen für die Umwelt einhergehen können.

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