Elbmetropole Hamburg genehmigt MOIAs Mobilitätsdienstleistungen nach dem PBefG

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​veröffentlicht am 16. Mai 2018

 

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat in ihrer personenbeförderungsrechtlichen Eigenschaft den Betrieb des Shuttle-Services von MOIA zum 1. Januar 2019 als neue Verkehrsform genehmigt. Bereits im vierten Quartal diesen Jahres kann ein Probebetrieb stattfinden.

 

Der Volkswagen-Konzern will sich mit seiner Marke MOIA auf dem Mobilitätsmarkt platzieren. In Hamburg ist eine App-gesteuerte umweltfreundliche Beförderung mit Elektrofahrzeugen geplant. Die Fahrgäste können nur an „virtuellen Haltepunkten” ein- und aussteigen; Stopps an Bushaltestellen und Taxiständen sind ausgeschlossen. Ein dynamischer Algorithmus berechnet die Fahrt und der Fahrer sammelt die verschiedenen Fahrgäste demgemäß an den „virtuellen Haltepunkten” entlang einer Fahrtrichtung als „ride pooling” ein. Der Fahrpreis wird sich wie im Linienbusverkehr pro Person und Strecke errechnen.


Im vierten Quartal 2018 findet ein Testbetrieb mit registrierten Fahrgästen statt. Diese müssen maximal 0,30 Euro pro Fahrgast und Kilometer zahlen.

 

Weiterhin wurde genehmigt, dass der Shuttle-Service im Mietwagenverkehr ohne Pooling und Bindung an bestimmte Haltepunkte in Anspruch genommen werden kann.

 

Das Angebot wurde als Ergänzung zum ÖPNV und Taxenverkehr genehmigt. Um dies zu gewährleisten kann MOIA den Shuttle-Service nur unter weiteren Voraussetzungen betreiben. Neben der Bindung an die „virtuellen Haltepunkte” dürfen bis auf Weiteres nur 500 der beantragten 1.000 Elektroshuttles in Betrieb gehen. Die volle Zahl kann nur dann für den Shuttle-Service eingesetzt werden, wenn keine Gefährdung der Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes oder anderer öffentlicher Verkehrsinteressen zu befürchten ist. Für die Bediendichte sind durchschnittlich drei Elektroshuttles pro Quadratkilometer möglich. Weiterhin ist ein Betriebshof mit einer ausreichenden Anzahl an Stellenplätzen nachzuweisen.

 

Im Vorfeld der Genehmigungserteilung gab es in den vergangenen Wochen Proteste der Hamburger Taxifahrer. Diese fürchten negative Wirkungen für die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes.

 

Bewertung für die Praxis

Die Genehmigung des Shuttle-Services ist eine der ersten dieser Art. Angesichts der gegenwärtigen Debatte um die Reform des PBefG und der Stimmen für eine Liberalisierung des Taximarktes dürfte diesem Betrieb weiterhin öffentliche Aufmerksamkeit zukommen.

 

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