NRW fördert vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement

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veröffentlicht am 26. Juni 2019

 

​Das Land Nordrhein-Westfalen fördert seine Kommunen mit 9,5 Millionen Euro beim Aufbau vernetzter Mobilitätslösungen und in Sachen Mobilitätsmanagement. Der Fördersatz beläuft sich auf bis zu 80 Prozent, Anträge hierfür können bereits eingereicht werden.

 

Die „Richtlinien zur Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements” sind am 1. Juni 2019 in Kraft getreten und adressieren u. a. Kreise, Städte, Gemeinden und weitere Zusammenschlüsse des öffentlichen Rechts. Die förderfähigen Maßnahmen werden in vier Bereiche unterteilt.

  1. Erstellung von Studien und Mobilitätskonzepten
    Die Konzepte müssen dabei konkrete Angaben zur Umsetzung des Vorhabens umfassen (Zeit- und Kostenplan) und interkommunale, regionale oder landesweite Bezüge vorweisen können.
  2. Digitalisierungsmaßnahmen
    Dabei kann es sich sowohl um Hardware, als auch um Software handeln, welche unter Verwendung digitaler Technologien die Vernetzung der bestehenden Infrastruktur und Verkehrsmittel unterstützen oder auch zur Verringerung von Schnittstellen zu bestehenden Systemen beitragen. Darüber hinaus werden Maßnahmen gefördert, die neue Bedienungsformen und somit neue Mobilitätsoptionen schaffen.
  3. Aufbau von Mobilstationen mit den zugehörigen Infrastrukturen
    Förderfähig sind physische Mobilstationen, die einzelne Verkehrsmittel miteinander verknüpfen und den Umstieg vereinfachen.
  4. Mobilitätsmanagement
    Darunter wird die Beratung, Information, Koordination und Organisation einzelner Zielgruppen verstanden, um deren Mobilitätsverhalten zu beeinflussen, bspw. durch schulisches oder betriebliches Mobilitätsmanagement.

Reine ÖPNV-Maßnahmen, Vorhaben zum Ausbau der Infrastruktur sowie rein städtebauliche Maßnahmen finden in der Förderrichtlinie keine Berücksichtigung.

 

Detaillierte Informationen zur beschriebenen Förderrichtlinie finden Sie hier.

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Jörg Niemann

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