Kabinett beschließt Steuerpaket zur Förderung der Elektromobilität

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veröffentlicht am 7. August 2019

 

​Das Bundeskabinett hat ein Steuerpaket beschlossen, um den Hochlauf der Elektromobilität zu stärken. Neben einer Verlängerung der Dienstwagen-Sonderregelung gibt es weitere steuerliche Vorteile, welche die Ladeinfrastruktur und das Jobticket betreffen. Das Parlament geht nun in die weiteren Beratungen zu dem Gesetzesentwurf.


Nachdem das Ziel, bis 2020 eine Million Elektroautos auf die Straßen zu bringen, offensichtlich nicht mehr realisierbar ist, gibt es eine neue Marke: Bis 2030 sollen zehn Millionen Elektroautos über die Straßen rollen, außerdem 500.000 elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge. Ein milliardenschweres Steuerpaket soll die Erreichung der Ziele unterstützen.

 

Im Zuge dessen soll unter anderem die Sonderregelung für elektrisch betriebene Dienstwagen, die privat genutzt werden, bis 2030 verlängert werden. Durch die seit 2019 geltende Regelung können Arbeitnehmer die private Nutzung mit einem halben Prozent (statt einem Prozent) des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Darüber hinaus soll die bislang fünfjährige Befreiung von der Kfz-Steuer rückwirkend zum 1. Januar 2016 auf zehn Jahre verlängert werden. Die Regelung soll nicht nur für reine Elektrofahrzeuge gelten, sondern auch für Brennstoffzellenfahrzeuge und Fahrzeuge, die vollständig auf den elektrischen Antrieb umgerüstet wurden. Neue Regelungen sollen unter anderem steuerliche Vorteile beim Laden eines privaten E-Fahrzeugs im Betrieb bringen und eine Steuerbefreiung für Jobtickets beinhalten, um damit die Multimodalität voranzutreiben.

 

 

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