Aktuelle Programme und Förderaufrufe im Bereich Elektromobilität

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veröffentlicht am 25. Juli 2018

Bund: Dritter Förderaufruf zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme des BMVI

Der Aufruf richtet sich an Städte und Gemeinden die bereits einen Masterplan nachhaltige Mobilität erstellt haben zudem müssen diese von einer Grenzwertüberschreitung der Stickstoffdioxid-Werte gemäß § 3 Absatz 2 der 39. BImSchV betroffen sein. Eine Antragsberechtigung besteht ebenfalls für kommunale Unternehmen und Zweckverbände die in Trägerschaft einer betroffenen Kommune stehen sowie für Landkreise. Schwerpunkte der Förderrichtlinie liegen auf
  • Erhebung, Bereitstellung und Nutzung von Mobilitäts-, Umwelt- und Meteorologie-Daten,
  • Verkehrsplanung/-management oder
  • Automation, Kooperation und Vernetzung.

Die Förderung erfolgt mittels direkter Zuschüsse von i.d.R. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für den aktuellen Förderaufruf wurde ein vorzeitiger Vorhabenbeginn ab dem 31. Januar 2018 zugelassen. Anträge können bis zum 31. August 2018 über das easyonline Portal des Bundes gestellt werden.


Bund: Vierter Förderaufruf zur Beschaffung von E-Fahrzeugen, Aufbau von Ladeinfrastruktur und kommunaler Elektromobilitätskonzepte

Fokus des aktuellen Förderaufrufs liegt auf der Förderung von Kommunen die nach der Anpassung der Förderrichtlinie noch keine Förderung erhalten haben bzw. die hinsichtlich Elektromobilitätskonzepte keine Förderung über das „Sofortprogramm saubere Luft 2017-2020” erhalten. Anträge können bis zum 31. August 2018 über das easyonline Portal des Bundes gestellt werden.


Thüringen: Elektromobilität in kommunalen Unternehmen

Mit der Förderrichtlinie „E-Mobil Invest” legt auch Thüringen ein Landesprogramm flankierend zum Bundesförderprogramm zum Aufbau von Landeinfrastruktur sowie zur Beschaffung von E-Fahrzeugen kommunaler Unternehmen auf. Gefördert wird die Errichtung öffentlicher Ladeinfrastruktur, der Kauf von Elektrofahrzeugen sowie die Umrüstung vorhandener kommunaler Nutzfahrzeuge auf elektrischen Antriebe. Antragsberechtigt sind kommunale Unternehmen mit Sitz im Freistaat Thüringen. Die Förderung erfolgt mittels direkter Zuschüsse. Bewilligungsbehörde ist das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz.


Hessen: Förderprogramm Elektromobilität

Gefördert werden Maßnahmen, die den Nachweis der Praxis- und Alltagstauglichkeit der Elektromobilität zum Ziel haben, hierzu zählen:
  • Wissenschaftliche Erarbeitung grundlegender Erkenntnisse
  • Pilot- und Demonstrationsprojekte
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen mit Sitz in Hessen sowie darüber hinaus kommunale Gebietskörperschaften, öffentliche Einrichtungen, kommunale Unternehmen und Zusammenschlüsse kommunaler Gebietskörperschaften. Die Förderung erfolgt mittels direkter Zuschüsse von i.d.R. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Antragstellung erfolgt zweistufig, im ersten Schritt sind Projektskizze zur Evaluierung bei der Hessen Agentur einzureichen. Um in der nächsten Sitzung der Auswahlkommission geprüft werden zu können, sind Skizzen bis zum 9. August 2018 einzureichen.

 

Brandenburg: Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehr (Mobilitätsrichtlinie)

Das Land Brandenburg fördert Strategien zur Senkung des CO2-Ausstoßes einschließlich einer nachhaltigen Mobilität. Zu den Fördergegenständen zählen:
  • Mobilitätskonzepte und -management von öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften
  • Vorhaben zur Verbesserung der Erreichbarkeit der Städte und Regionen Brandenburgs im Radverkehr
  • Investitionsvorhaben des ÖPNV
  • Energieeffiziente und klimafreundliche Antriebe im ÖPNV
  • Maßnahmen nach dem Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW)

Antragsberechtigt sind Kommunen, Unternehmen, mit genehmigten Linienverkehren nach § 42 PBefG sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Eine Durchreichung an Dritte ist für Kommunen als Antragsteller zulässig. Die Förderung erfolgt mittels direkter Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge sind online über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg zu stellen.

 

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Maria Ueltzen

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