Was bedeutet das Klimapaket für den Verkehrssektor

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​veröffentlicht am 2. Oktober 2019

 

Die Bundesregierung hat mit dem Klimapaket ein Eckpunkteprogramm zur Erreichung der nationalen Klimaziele 2030 beschlossen. Neben Einzelmaßnahmen soll der Einstieg in die CO2-Bepreisung vollzogen werden. Alle Einnahmen sollen für den Klimaschutz oder als Entlastung der Bürger verwendet werden. Insgesamt sind von 2020 bis 2023 hierfür 54,46 Mrd. vorgesehen.

 

Mit dem Klimapaket sollen C02-Einsparungen erreicht und damit „Strafzahlungen” im Rahmen des EU-Lastenteilungsmechanismus vermieden werden. Die Koalition strebt eine Umsetzung des Programms durch entsprechende Beschlüsse im Bundestag und Bundesrat noch in diesem Jahr an.

 

CO2-Bepreisung: Es soll ein nationaler Emissionshandel für die Sektoren Verkehr und Gebäude eingeführt werden. Dieses Instrument soll in einen EU-Emissionshandel überführt werden. Vorgesehen ist ab 2021 ein Festpreis von 10 Euro pro Tonne CO2, ab 2026 sollen die Zertifikate frei gehandelt werden.

 

Einzelmaßnahmen: Zudem bestehen zahlreiche Maßnahmen, welche die Verbesserung der Infrastruktur und Anreizen für Verbraucher vorsehen:

  • Masterplan Ladesäuleninfrastruktur: eine Million Ladepunkte in 2030 zu erreichen
  • Anschaffungsanreize für E-Autos durch Kaufprämien, bei der Dienstwagenbesteuerung
  • Länder und Kommunen sollen Emissionsanforderungen für Busse, Taxen und Mietwagen festlegen dürfen
  • Ausrichtung der Kfz-Steuer an den CO2-Emissionen beim Neuwagenkauf (Pkw)
  • Förderung der Anschaffung emissionsarmer Lkw
  • CO2-Aufschlag und stärkere CO2-Differenzierung bei der Lkw-Maut
  • Unterstützung von E-Fuels, Wasserstoff und fortschrittlichen Biokraftstoffen
  • Anhebung der GVFG-Mittel für den ÖPNV auf zwei Milliarden Euro ab 2025
  • Förderung von besonders emissionsarmen Busse
  • Aufstockung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn um jährlich eine Milliarde Euro 2020 bis 2030; zusätzliche investive Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität des Schienenpersonen- und Schienengüterverkehrs
  • Umsetzung des Masterplans Binnenschifffahrt
  • Maßnahmenmix zur Durchsetzung von Landstrom und sauberen Kraftstoffen im Schiffsverkehr
  • Absenkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets im Fernverkehr von 19 auf 7 Prozent; im selben Umfang Erhöhung der Luftverkehrsteuer; wirksam ab 2020
  • gesetzliche Verankerung eines Mindestpreises für Flugtickets
  • Maßnahmen zur Stärkung der digitalen Vernetzung und Automatisierung; Anpassung des PBefG für neue Mobilitätsdienste
  • Ausbau von Radwegen
  • Modellprojekte für 365-Euro-Jahresticket im ÖPNV
  • Vereinbarungen mit den Küstenländern und Übertragungsnetzbetreibern

 

Bewertung für die Praxis

Die Bepreisung einer Tonne CO2 mit 10 Euro löst keine Steuerungseffekte am Markt aus. Die Regelung kann allenfalls als Einstieg in ein neues Steuerungsinstrument verstanden werden. Dieses ist schnellstmöglich EU-weit abzustimmen. Der Erfolg der Einzelmaßnahmen wird sehr stark von der konkreten Ausgestaltung abhängen. Diese muss so gestaltet werden, dass die Mittel tatsächlich auch abfließen können.

 

 

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