Neue CO2-Steuer belastet Verkehrsunternehmen

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​veröffentlicht am 27. Januar 2021

von Tim Silberberger

 

Seit dem 01.01.2021 werden Emissionszertifikate (ein Zertifikat entspricht einer Tonne CO2 Äquivalent) bis zum 31.12.2021 zum Festpreis von 25 Euro verkauft. Durch die neue Bepreisung erhöhen sich die Beschaffungskosten für Diesel, Benzin, Heizöl oder Erdgas, wodurch der Umstieg auf alternative Antriebe attraktiver werden soll.

 

Der Preis von 25 Euro, welcher umgerechnet ca. 8 Cent pro Liter Dieselkraftstoff entspricht, gilt dabei jedoch nur für das Jahr 2021. Bis 2025 wird der Preis pro Tonne von 25 Euro schrittweise auf 55 Euro (ca. 17 Cent pro Liter) erhöht werden. Diese Mehrkosten werden die Verkehrsunternehmen neben den Auswirkungen der Corona-Pandemie zusätzlich belasten.

 

Im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge werden Kostensteigerungen in der Regel durch die Fortschreibung mit geeigneten Indizes berücksichtigt. Diese bilden neben anderen Faktoren eine der Grundlagen zur Berechnung der jährlichen Ausgleichsleistungen. Erfolgt die Ermittlung des Ausgleichsbetrages für das Jahr 2021 noch vor Veröffentlichung des Indexwertes 2021 – beispielsweise auf Grundlage einer Fortschreibung der vergangenen Indexentwicklung ohne CO2-Steuer – müssen die Mehrkosten durch das Verkehrsunternehmen getragen werden. 

 

Legt man beispielsweise den Dieselkraftstoffindex für Großabnehmer des Statistischen Bundesamtes zugrunde, führt die Berücksichtigung der CO2-Steuer ausgehend vom Wert des Jahres 2020 ceteris paribus zu einem Anstieg von rund 9 Prozentpunkten.

 

Bewertung für die Praxis

Neben den Belastungen der Corona-Pandemie erschwert die neue CO2-Steuer den ÖPNV-Betrieb zusätzlich. Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen sollten prüfen, ob und in welcher Form die neue CO2-Steuer in den für sie relevanten Preisindizes ausreichend berücksichtigt wird oder ob hier eine nachträgliche Anpassung erforderlich ist.

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