Diskussionen um die PBefG-Novelle halten im Rahmen der öffentlichen Anhörung an

PrintMailRate-it

Autor: Dr. Anna Scharl

​veröffentlicht am 10. März 2021


Am 22. Februar 2021 fand im Verkehrsausschuss des Bundestags eine öffentliche Anhörung zur Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) statt. Aus der zusammenfassenden Mitteilung des Bundestages sowie den einzelnen Stellungnahmen dazu geht hervor, dass der Entwurf bei Sachverständigen überwiegend auf Kritik stößt. So diskutierten die eingeladenen Expertinnen und Experten vor allem abermals über die Rückkehrpflicht und eine mögliche Vorbestellfrist im Mietwagenverkehr, die Bereitstellung von Mobilitätsdaten und Vermittlungsdienste.
 
Mit dem vorliegenden Entwurf werde (noch) kein „level playing field” geschaffen. Von den unterschiedlichen Interessenvertretern wird dabei eine Unterregulierung gleichermaßen beklagt, wie eine Überregulierung.

Dies betrifft insbesondere – wieder einmal – eine Rückkehr- und optionale Vorbestellfrist im Mietwagenverkehr:

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. erachtet die Neureglung für nicht ausreichend. Er fordert eine klare Marktabtrennung, weil Taxi und Mietwagen ganz unterschiedliche Funktionen und Pflichten hätten. Die Rückkehrpflicht auftragsloser Mietwagen an ihre Betriebsstätten sei beizubehalten; zudem müsse die Kommune eine vernünftige Vorausbuchungsfrist für Mietwagen verhängen können, dort wo sie gebraucht werde, um Wildwuchs an Mietwagenverkehr zu vermeiden. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sieht ebenfalls Bedarf für Ergänzung der Rückkehrpflicht um eine Vorbestellfrist, weil im aktuellen Rechtsrahmen die konkrete Gefahr einer „Flucht in den Mietwagenmarkt” bestehe, der weder Beförderungs- noch Tarifpflichten noch sonstige Vorgaben zur Verkehrseffizienz oder zur Barrierefreiheit zu erfüllen habe. Auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. und ver.di stimmen dem zu.


Uber hingegen lehnt eine Rückkehr- und Vorbestellfrist ab. Diese seien sowohl ökologisch als auch ökonomisch schwer nachvollziehbar und verfestigten die Benachteiligung des Mietwagen- gegenüber dem Taxenverkehr. Dem stimmt Prof. Dr. Justus Haucap vom Düsseldorf Institute for Competition Economics zu. Die Rückkehrpflicht und eine etwaige Vorbestellfrist dienten vor allem dazu anderen Verkehrsmitteln künstliche Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.

Anhaltender Kritik sind auch die Regelungen zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten ausgesetzt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. regt diesbezüglich an, Datenschutz und diskriminierungsfreies Teilen von Daten besser in den Fokus zu nehmen. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. verlangt hingegen Nachbesserungen, um die Datensouveränität der Verkehrsunternehmen zu gewährleisten und eine Verpflichtung ausschließlich hinsichtlich der Bereitstellung vorhandener Daten sicherzustellen. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände beklagt das Fehlen einer kohärenten Datenstrategie und fordert insgesamt, die Bestimmungen zur Bereitstellung von Daten zur Kontrolle und zu Zwecken der Mobilitätsvernetzung nachzuschärfen. Insofern wird auch der Umweg über den Nationalen Zugangspunkt für Aufsichts- und Kontrollzwecke der Behörden kritisiert (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. / Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände).

Defizite werden auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Regelungen zu Vermittlungsdiensten gesehen: So spiegele der Entwurf lediglich die Rechtsprechung wider, nämlich dass es sich auch bei Vermittlungsdiensten um Personenbeförderungsleistungen handeln könne, ohne aber die damit verbundenen Rechtsfolgen zu regeln. Nötig sei ein eigenständiger Genehmigungstatbestand mit eigenen Rechten und Pflichten (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände / Verbraucherzentrale Bundesverband e.V).

Entscheidende Lücken im Bereich der Barrierefreiheit enthält der Entwurf nach Auffassung des Sozialverbands VdK Deutschland. Blinde und Sehbehinderte würden von den neuen Formen der Mobilität ausgeschlossen. Es brauche Barrierefreiheit sowohl bei den Informationen als auch bei den Bezahlvorgängen. Es müsse sichergestellt werden, dass barrierefreie Fahrzeuge darauf angewiesenen Personen tatsächlich auch vermittelt würden.


Darüber hinaus bemängelten das Fehlen von Sozialstandards für Beschäftigte im Mietwagenverkehr und im Bereich neuer Mobilitätsdienste sowohl ver.di, als auch der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V..

 

 

Besuchen Sie unser Webinar!

Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Jörg Niemann

Diplom-Jurist

Partner

+49 40 2292 977 33

Anfrage senden

Profil

Wir beraten Sie gern!

​​​​Mobilität
Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu