Die PBefG-Novelle – Ein Überblick

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Autoren: Dr. Anna Scharl und Jörg Niemann

​veröffentlicht am 14. April 2021

 

Die Diskussion um die Modernisierung des PBefG ist abgeschlossen. Der Bundesrat hat der Novelle zugestimmt. Die Neuregelungen erleichtern den Einsatz von On-Demand-Verkehren und ermöglichen den Aufgabenträgern im Zusammenwirken mit der Genehmigungsbehörde eine weitreichende Regulierung vor Ort. Die Neuregelungen werden voraussichtlich nach den Sommerferien schrittweise in Kraft treten. 

Um das Potenzial plattformbasierter On-Demand-Mobilitätsdienste zu nutzen, werden zwei neue Verkehrsformen, der Linienbedarfsverkehr und der gebündelte Bedarfsverkehr, eingeführt.

Hinsichtlich des Taxen- und Mietwagenverkehrs werden v.a. (kleinere) Änderungen vorgenommen, um einen fairen Ausgleich der unterschiedlichen Verkehrsformen weiterhin sicherzustellen.

Augenfällig ist bei der Neugestaltung des PBefG ganz allgemein, dass dieses selbst häufig nur eher rudimentäre Regelungen trifft und zentrale Ausgestaltungen den Aufgabenträgern und Genehmigungsbehörden vor Ort überlassen werden.

Auch die digitale Vermittlung von Personenbeförderungsleistungen wird künftig ausdrücklich im PBefG geregelt.

Ferner wird nun im PBefG eine umfassende Bereitstellungspflicht von Mobilitätsdaten verankert.

 

 

 Tabelle Verkehrsformen im Überblick

 

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