Umsetzung der Clean-Vehicles-Directive (CVD) in nationales Recht beschlossen

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​veröffentlicht am 19. Mai 2021

 

von Lars Werner Röwer

 

Am 05.05.2021 beschloss der Bundestag die Umsetzung die nationale Umsetzung der CVD (Saubere-Straßenfahrzeuge-Beschaffungsgesetz – SaubStraFahrzeugBeschG). Berücksichtigt wurde insbesondere, dass die Länder die Einhaltung der Mindestziele auch mit Branchenvereinbarungen sicherstellen können.

 

Mit den neuen Einfügungen wird klargestellt, dass die Länder nun Branchenvereinbarungen abschließen dürfen. Hierdurch können auch mehrere Länder eine gemeinsame Branchenvereinbarung abschließen und die Einhaltung der Mindestziele gemeinsam sicherstellen. Soweit die Einhaltung nicht sichergestellt werden kann, haften die Länder nach dem Lastentragungsgesetz gegenüber dem Bund für den Fall eines Vertragsverletzungsverfahrens mit Zwangsgeldern durch die EU gegen den Bund.

 

Gleichsam ist nun auch der Einsatz von synthetischen Kraftstoffen zur Erfüllung der Quoten möglich. Dies wurde etwa vom Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) positiv aufgenommen. So äußerte sich die stellv. Hauptgeschäftsführerin des bdo auf LinkedIn dahingehend, dass die nationale Umsetzung der CVD in dieser Form  ein Schritt in die richtige Richtung sei, der größere Hebel aber der massive Ausbau des Angebots im ÖPNV bleibe.

 

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßte ebenfalls den Beschluss des Bundestages. So befand VDV-Präsident Wortmann „Busse, die heute mit Diesel betankt werden, können auf diese Weise mit klimafreundlichen Kraftstoffen weiterhin in Betrieb bleiben – das entlastet die Busunternehmen”.

 

Bei Neuausschreibungen müssen nun ab August 2021 zuerst 45 Prozent, ab 2026 dann 65 Prozent der Linienbusse „sauber” im Sinne der Richtlinie sein, zur Hälfte sogar vollständig emissionsfrei. Überlandbusse wurden vom Anwendungsbereich ausgenommen.

 

Bewertung für die Praxis

Eine länderübergreifende Quotenlösung ermöglicht den Beteiligten eine erhöhte Flexibilität bei der Einhaltung der Quotenvorgaben. Zugleich wird diese den unterschiedlichen Erfordernissen von Stadt und Land besser gerecht. Abzuwarten bleibt, wie sich die Branchenvereinbarungen in der Praxis gestalten lassen und ob sie den gewünschten Effekt erzielen können.

 

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