Neuer Förderaufruf für E-Ladeinfrastruktur

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veröffentlicht am 22. September 2021

 

Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) hat einen neuen Förderaufruf für die Errichtung oder Modernisierung von öffentlicher Ladeinfrastruktur veröffentlicht.


Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) hat einen neuen Förderaufruf für die Errichtung oder Modernisierung von öffentlicher Ladeinfrastruktur veröffentlicht. 

Erklärtes Ziel der Bundesregierung zum Ausbau von E-Ladeinfrastruktur ist die Errichtung von einer Million Ladepunkten bis 2030. Das ergibt sich aus dem Masterplan Ladeinfrastruktur aus dem Jahr 2019 und ist ein wesentlicher Baustein zur Erreichung der Pariser Klimaziele für den Verkehrssektor, der bisher nur wenig Einsparung klimaschädlicher Gase verzeichnen konnte. Da die Errichtung und Modernisierung aus Sicht der Bundesregierung nach wie vor nicht – zumindest nicht flächendeckend – wirtschaftlich für den Privaten darstellbar ist, werden Beihilfen bewilligt. Förderfähig sind Gleich- und Wechselstrom-Ladepunkte, zum normalen und Schnellladen sowie die notwendigen Netzanschlüsse. Die Anlagen müssen öffentlich zugänglich sein und mit Strom aus Erneuerbaren Energien versorgt werden. Zudem muss online über die Anlage (Inbetriebnahme, Modernisierung, Halbjahresstatus) an das BAV berichtet werden. Insgesamt müssen die Anlagen der Ladesäulenverordnung (LSV) entsprechen, die jüngst am 17.9.2021 im Bundesrat novelliert wurde, was zu einer Verpflichtung zur Vorhaltung von Bezahlmöglichkeiten auch via Kredit- und Debitkarten (neben online-Bezahlmöglichkeiten) ab dem 01.07.2023 führt.

Voraussetzung einer Förderung ist die online-Antragstellung beim BAV in Aurich. Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, wobei bis zu 60 Prozent der Kosten gefördert werden können. Es gibt keine Begrenzung der Ladeleistung.

Bewertung für die Praxis

Der Aufbau der E-Ladeinfrastruktur in Deutschland nimmt an Fahrt auf. Die Fördermöglichkeiten des Bundes können einen wesentlichen Schub für die Errichtung und Modernisierung weiterer Anlagen bedeuten. Insbesondere Steuerungsmöglichkeiten in den Förderrichtlinien zur Ortslage der zu fördernden Anlage kann zudem zu einer sinnvollen Feinverteilung der Einrichtungen führen, sodass etwa auch ländliche Regionen profitieren können.

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Oliver Ronnisch

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