Automatisierung schreitet voran – Erster deutscher Fahrzeughersteller bekommt eine Genehmigung für eine Automatisierungsfunktion, die dem SAE Level 3 entspricht

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veröffentlicht am 15. Dezember 2021

 

Mit Mercedes-Benz hat nun ein erster Hersteller in Deutschland eine Genehmigung erhalten, die auf der UN-Regelung Nr. 157 basiert. Diese Regelung, die auch als Automated Lane Keeping System (ALKS) bzw. „Staupilot” bekannt ist, gestattet die Übernahme der Fahraufgabe durch das Fahrzeug selbst. Dies jedoch nur bis zu einer Geschwindigkeit von 60 km/h, auf baulich getrennten Fahrbahnen für jede Richtung und nur dort, wo es weder Fuß- noch Radverkehr gibt.

 

Auf Autobahnen kann der Fahrzeugführer daher bis zu der Geschwindigkeit von 60 km/h die Kontrolle dem Fahrzeug anvertrauen und sich in geringem Maße anderen Dingen widmen, muss jedoch auf Aufforderung und kurzer Vorwarnzeit wieder die Kontrolle übernehmen. Im Unterschied zu autonomen Fahrfunktionen des SAE Level 4 (welche dieses Jahr in der StVG-Novelle geregelt wurden), ist der Einsatz nicht auf einen speziell auf das Fahrzeug und seine Fähigkeiten zugelassenen Betriebsbereich beschränkt. Da es bei SAE-Level 3 Funktionen im Gegensatz zu SAE Level 4 Funktionen noch einen Fahrzeugführer als menschliche Rückfallebene gibt, sind die Einsatzmöglichkeiten umfangreicher. Denn anders als bei SAE Level 4 muss nicht gewährleistet sein, dass das Fahrzeug stets selbstständig und ohne menschliche Unterstützung zurechtkommt.

 

Perspektivisch ist damit zu rechnen, dass sich die Geschwindigkeit auf bis zu 130 km/h erhöht, sowie, dass auch Spurwechsel eigenständig von dem System durchgeführt werden können.

 

Bewertung für die Praxis

In der ersten „Ausbaustufe” der UN-Regelung Nr. 157 mit ihrer niedrigen Geschwindigkeit von nur 60 km/h dürfte der Nutzen noch gering sein, da damit außerhalb von Staus oder Stop-and-Go-Verkehr wohl nur wenige Nutzende bereit sein werden, sich auf der rechten Autobahnspur mit nur 60 km/h fortzubewegen und eher als Hindernis wahrgenommen zu werden. Sobald aber mit der Anhebung der Geschwindigkeit auch ein normales „Mitschwimmen” im Autobahnverkehr möglich wird, ist damit zu rechnen, dass diese Komfortfunktion insbesondere für Vielfahrende eine Erleichterung bedeutet.

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Ausgabe 22/2021

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Till Stegemann

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