Agora Verkehrswende hat Änderungsbedarfe des Straßenverkehrsrechts zusammengetragen

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​veröffentlicht am 10. August 2022


Im Koalitionsvertrag vereinbarte die Bundesregierung eine Reform des Straßenverkehrsrechts. Der Thinktank Agora Verkehrswende hat hierfür Reformvorschläge von 20 Organisationen analysiert und zusammengefasst, die die Lebensqualität durch mehr Sicherheit, Gesundheit, Umwelt- und Klimaschutz steigern sowie die städtebauliche Entwicklung verbessern sollen.


Die Vorschläge eint darüber hinaus, dass sie den Kommunen mehr Handlungsspielraum bei der Gestaltung geben sollen. Dafür soll das Leitbild des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugunsten anderer Bedarfe geändert werden. Bislang steht der fließende Kraftfahrzeugverkehr im Fokus des Leitbilds der Normen, andere Verkehrsteilnehmende müssen sich dem vielerorts unterordnen. Werden kommunale Planungsentscheidungen zugunsten anderer Bedarfe getroffen, gingen diese mit einem hohen Begründungsaufwand einher. Daher sei es angebracht mindestens eine Gleichstellung aller Verkehrsteilnehmenden zu erreichen, wenn nicht sogar eine Privilegierung des ÖPNV, bzw. einen besonderen Schutz für den Fuß- und Radverkehr.

Zusammengefasst wird vorgeschlagen:

Die Erprobungsklausel in der StVO soll als Innovationsklausel ausgestaltet werden, hierdurch soll die Praxiserprobung neuer Verkehrsregelungen sicher ausgestaltet werden. Inner- und Außerorts sollen verringerte Regelhöchstgeschwindigkeiten gelten. Für den Bereich innerorts liegen differenzierte Vorschläge vor. Die erste Variante bezieht sich auf die streckenweise Anordnung von Tempo 30 km/h, die jedoch zugunsten schutzwürdiger Einrichtungen (z.B. Seniorenheim, Krankenhaus, Schule etc.) bereits vielerorts umgesetzt wird. Ebenfalls im Diskurs ist der Vorschlag der flächendeckenden oder deutschlandweiten Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit innerorts auf 30 km/h. Der Fußverkehr soll gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr begünstigt werden, dies betrifft insbesondere Straßenüberquerungen. Neu zu errichtende Radverkehrsanlagen sollen den Radverkehr stärken. Im Bereich des ruhenden Kraftfahrzeugverkehrs soll ein strategisches Parkraummanagement den Kommunen Möglichkeiten zum Umgang mit der durch die Parkplatzsuche entstehenden Verkehrsbelastung eröffnen (z.B. zeitliche und monetäre Maßnahmen, Digitalisierung etc.). Vorgeschlagen wird auch eine Umkehr des Prinzips, dass Parken als Gemeingebrauch gesehen wird, dahingehend, dass es eine Sondernutzung darstellt und damit z.B. für Pkw gebührenpflichtig wird. Insgesamt soll der Allgemeingebrauch des Straßenraums gestärkt werden.

Bewertung für die Praxis

Das Positionspapier stellt eine Zusammenfassung von Instrumentarien der Verkehrswende dar. Sie sind (politisch) bekannt, einige von ihnen sind jedoch in der deutschen Politik zur Glaubensfrage geworden. Die praktische Umsetzungsdichte der Maßnahmen hat einen starken Einfluss darauf, ob der Straßenverkehr zugunsten solcher Verkehrsteilnehmenden umgestaltet wird, die sich nicht mit dem Kraftfahrzeug fortbewegen. Die Gesetzesreform wäre daher ein erster Schritt, dem auch ein Umsetzungswille folgen müsste. 

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