Aktuelle Förderprogramme in Hessen und Baden-Württemberg

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veröffentlicht am 4. Oktober 2018

Hessen – Förderung von Ladeinfrastruktur beim Arbeitgeber

Die hessische Landesregierung fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur mittels direkter Zuschüsse. Antragsteller können juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen sein.
Förderfähig sind sowohl Normal- als auch Schnellladesäulen inklusive Ausgaben für den elektrischen Anschluss und notwendige Erdarbeiten. Die Förderquote beträgt dabei 40 Prozent.
Anträge können bei der HA Hessen Agentur GmbH eingereicht werden und sind vor Vorhabensbeginn zu stellen. Eine Förderung ist in den Jahren 2018 und 2019 möglich. Der erste Förderzeitraum bezieht sich auf Projekte, die bis zum 31. Oktober 2018 einen Zahlungsnachweis vorlegen können. Im März/April 2019 startet der zweite Förderzeitraum bis zum 31. Oktober 2019. Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist nicht zulässig.

 


Baden-Württemberg – Busförderung 2019

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördert die Anschaffung von umweltfreundlichen emissionsarmen ÖPNV-Linienbussen sowie Bürgerbussen zur Ergänzung des öffentlichen Personennahverkehrs.


Eine Antragsberechtigung für die Förderung von Linienbussen liegt grundsätzlich bei Nahverkehrsunternehmen vor, die Linienverkehre nach § 42 PBefG betreiben oder Auftragsunternehmen solcher Verkehrsunternehmen in Baden-Württemberg sind. Antragsberechtigt für die Förderung von Bürgerbussen sind (Bürgerbus-) Vereine, Verkehrsunternehmen, Kommunen oder Landkreise. Der Antragsteller hat den ehrenamtlichen Charakter des Verkehrs sowie den erforderlichen Bedarf nachzuweisen.


Die Förderung erfolgt in beiden Varianten mittels Anteilsfinanzierung. Linienbusse werden dabei in Form eines Pauschalbetrags in Höhe von 40.000 Euro je Fahrzeugeinheit gefördert. Für Vorführfahrzeuge erfolgt eine pauschale Kürzung von 10.000 Euro je Fahrzeug. Zusatz- und Sonderausstattungen können darüber hinaus separat gefördert werden.


Bürgerbusse werden im Falle von Neu- bzw. Vorführfahrzeugen mit einem Pauschalbetrag von 35.000 Euro für Niederflurbusse bzw. 20.000 Euro für sonstige barrierefreie Busse gefördert. Gebrauchtfahrzeuge erhalten eine Förderung von 25 Prozent des Anschaffungspreises, höchstens jedoch 15.000 bzw. 10.000 Euro.

Die Förderantragstellung für Linienbusse und Bürgerbusse ist ausschließlich vom 1. Oktober 2018 bis zum 31. Oktober 2018 bei der L-Bank möglich. Bis Ende 2018 wird dem Ministerium eine Übersicht der beantragten Vorhaben vorgelegt. Hierbei erfolgt eine Priorisierung nach den Förderzielen. Bis Anfang 2019 wird auf dieser Basis das Busprogramm 2019 festgelegt. Die L-Bank erhebt vom Zuwendungsempfänger eine Bearbeitungsgebühr von max. 2 Prozent des Zuschussbetrags je gefördertem Fahrzeug bzw. mind. 300 Euro.

 

 

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Maria Ueltzen

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