Wohneigentumsmodernisierungs-Gesetz erleichtert es Wohneigentümern und Mietern Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge einzubauen

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​veröffentlicht am 28. Oktober 2020

 

Bauliche Aus- und Umbaumaßnahmen waren bisher nur mit mehrheitlicher Zustimmung der (anderen) Wohneigentümer möglich – künftig müssen diese den Einbau von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge zumindest gestatten.
 
Wie bereits in unserem Beitrag zur Novellierung des WEG beschrieben, war es in Mehrfamilienhäusern Mietern bzw. einzelnen Wohneigentümern bisher nicht gestattet, bauliche Aus- und Umbaumaßnahmen durchzuführen, ohne dafür eine Mehrheit der Eigentümer hinter sich zu haben.


Durch die Novellierung gilt nun, dass für sogenannte privilegierte Maßnahmen die Zustimmung aller nicht mehr erforderlich ist. Dafür tragen die anderen Eigentümer aber auch nicht die Kosten der Maßnahme, sondern lediglich der Initiator (Eigentümer/Mieter).


Der Einfluss der Eigentümer beschränkt sich dann auf die Art der Durchführung.

Als privilegierte Maßnahmen kommen in Betracht:

  • Einbau von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge
  • Ausbau für mehr Barrierefreiheit
  • Verbesserung des Einbruchschutzes
  • Einbau eines Glasfaseranschlusses

 

Das Gesetz soll zum 01.12.2020 in Kraft treten. Die Möglichkeit, auch ohne eine Mehrheit der Eigentümer, z.B. eine Lademöglichkeit auf eigene Kosten einbauen zu können, wirkt einer Modernisierungsblockade entgegen.


Bewertung für die Praxis

Die Novellierung stellt einen großen Schritt in Richtung einer schnelleren Verbreitung der Elektromobilität dar. Aufgrund der derzeit noch geringen durchschnittlichen Akku-Kapazitäten der Fahrzeuge ist es umso wichtiger, eine flächendeckende Ladeinfrastruktur zu haben, bzw. jedem Interessierten einen einfachen Zugang zu einer Lademöglichkeit am Wohnort zu ermöglichen. Auf diese Weise können die vor allem praktischen Hindernisse bei der Etablierung der Elektromobilität auf einfachem Wege beseitigt werden.

 

Ab 24.11.2020 kann darüber hinaus ein Antrag auf Förderung von Einbau und Installation sogenannter Wallboxen in Höhe von 900 Euro bei der KFW gestellt werden.

 

 

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