Gutachten zur Umsetzung einer bundesweiten Erreichbarkeitsgarantie im ÖPNV vorgelegt

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​veröffentlicht am 9. Dezember 2020


Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) hat ein Gutachten von Rödl & Partner und der IGES Institut GmbH zur „bundeseinheitlichen Gewährleistungspflicht zur Sicherstellung von Mindesterreichbarkeits-Standards im öffentlichen Personenverkehr” veröffentlicht. Die Gutachter untersuchen die verkehrlichen und rechtlichen Anpassungsbedarfe. 
 
Die Verbrauchzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) verfolgt seit Jahren das Ziel eines „Hausanschlusses Mobilität”, welches inzwischen auch von Bündnis 90/Die Grünen unter dem Namen „Mobilitätsgarantie” aufgegriffen wurde. Dabei soll Bürgern garantiert werden, unabhängig vom Wohnort ohne eigenes Auto mobil sein zu können, sodass der Zugang zu Versorgungseinrichtungen, Ärzten, Behörden oder Ausbildungsstätten mittels des ÖPNV sichergestellt ist.

Das Gutachten untersucht welche verkehrlichen Standards hierfür notwendig sind. Zudem werden die rechtlichen Anforderungen an eine Umsetzung betrachtet und Vorschläge für eine rechtlich-organisatorische Neugestaltung entwickelt.

Nach der verfassungsrechtlichen Ordnung in Deutschland obliegt die Ausgestaltung des ÖPNV grundsätzlich den Kommunen. Bei mehr als 450 Aufgabenträgern in Deutschland können bundeseinheitliche Standards jedoch nur erreicht werden, wenn verkehrliche Mindeststandards zentral definiert und finanziert werden. Dies stellt eine Abkehr vom bisherigen System dar. Eine Neugestaltung könnte entsprechend dem „Digitalpakt Schule” umgesetzt werden, indem die Erreichbarkeitsgarantie im Grundgesetz verankert und Bund und Länder gemeinsam in die Verantwortung genommen werden.

Finanziert werden soll das Konzept durch zusätzliches Steuergeld vom Bund. Die organisatorische Umsetzung könnte nach dem Vorbild der „Bundesfernstraßenanstalt” durch eine neu zu gründende Einheit erfolgen, an der sich Bund und Länder beteiligen.

Voraussetzung für ein lückenloses Mobilitätsangebot ist, dass neuen Mobilitätsdiensten eine rechtliche Grundlage über das Personenbeförderungsrecht geschaffen wird. Zudem sollten Mobilitätsanbieter verpflichtet werden, ihre Daten bereitzustellen.

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