Schleppender Mittelabruf beim DigitalPakt Schule

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​veröffentlicht am 17. Juli 2020


Der DigitalPakt Schule ist bereits im Mai 2019 verabschiedet worden, bisher wurden aber kaum Fördermittel abgerufen. Laut einer Umfrage unter den Kultusministerien wurden bis Mitte Juni lediglich rund 125 Millionen Euro von vorgesehenen 5 Milliarden Euro bewilligt. 

Im März 2020 gaben laut einer Umfrage der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) lediglich 29 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer an, auf eine ausreichende technische Ausstattung für Präsentationen zurückgreifen zu können. In der jüngeren Vergangenheit hat auch die Corona-Krise den nicht zeitgemäßen Stand der Digitalisierung im Bildungssektor offengelegt und mehr denn je ihren Stellenwert aufgezeigt. Der geringe Fortschritt steht jedoch in Kontrast zu den grundsätzlich verfügbaren Mitteln, so wurden im Zuge des DigitalPakts Schule 5 Milliarden Euro an Bundesmitteln bereitgestellt. Bei einer Anzahl von circa 40.000 Schulen (laut Bundesministerium für Bildung und Forschung) sind dies rund 125.000 Euro pro Schule. Rechnet man den vorgesehenen Eigenanteil der Länder von mindestens 10 Prozent mit ein, steigt dieser Betrag sogar auf circa 137.000 Euro. Als weitere Maßnahme wurden über eine Zusatzvereinbarung 500 Millionen Euro als Corona-Soforthilfe für die Beschaffung von Endgeräten, welche an Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden können, bereitgestellt. Die lahmende Digitalisierung in Schulen ist demnach weniger durch fehlende Fördermittel begründet, als vielmehr durch Umsetzungsschwierigkeiten im Mittelabruf. Im Wesentlichen gibt es dabei zwei Probleme:

Erstens wird im Rahmen des DigitalPakts Schule vor allem IT-Infrastruktur sowie die Anschaffung digitaler Arbeitsgeräte gefördert. Die Förderung mobiler Endgeräte (außerhalb der Sondervereinbarung) ist ebenfalls möglich, jedoch an einen vorherigen Ausbau der lokalen Infrastruktur geknüpft. Es gilt zu beachten, dass unter dem Begriff der Infrastruktur vor allem die schulische Vernetzung sowie WLAN zusammengefasst wird, der Glasfaserausbau ist dabei weder Voraussetzung noch wird er nach dem DigitalPakt gefördert. Um die nötige Glasfaserinfrastruktur herzustellen, wird vielmehr auf den Sonderaufruf des Breitbandförderprogramms für Schulen und Krankenhäuser verwiesen, welcher die gleichen Anforderungen wie das reguläre Förderprogramm stellt. Somit erfolgt der Ausbau entweder im Wirtschaftlichkeitslücken- oder im Betreibermodell und Schulen sind auf die zuständige Gebietskörperschaft angewiesen. Zudem müssen die relativ komplexen Vorgaben (Markterkundungsverfahren, Nachweis- und Dokumentationspflichten, etc.) eingehalten werden, was für den Anschluss einzelner Schulen einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen kann. Fehlt jedoch von vornherein die Glasfaseranbindung, ist auch die Umsetzung einer geeigneten und umfassenden Digitalisierungsstrategie schwierig, ganz gleich in welcher Höhe Mittel verfügbar sind.

Das zweite Problem stellen laut Angaben von Medienberichten die Anforderungen des DigitalPakts Schule selbst dar. Von den Schulen bzw. deren Trägern wird ein umfassendes Medienkonzept („technisch-pädagogisches Einsatzkonzept”) verlangt, welches die nötigen pädagogischen, didaktischen und technischen Aspekte berücksichtigt. Zudem muss eine Bestandsaufnahme der bereits vorhandenen und zukünftig benötigten Ausstattung durchgeführt, eine Strategie für die technische Qualifizierung der Lehrerinnen und Lehrer ausgearbeitet, sowie eine finanzielle Investitionsplanung der beantragten Maßnahmen erstellt werden. Laut der GEW-Umfrage ist jedoch nur rund ein Drittel der Befragten der Meinung, für die Erstellung eines Medienkonzeptes lägen ausreichende zeitliche Ressourcen vor und nur ein Viertel gab überhaupt an, direkt in den Prozess involviert gewesen zu sein.

 

Fazit

In Anbetracht dieser Antworten scheint einmal mehr der bürokratische Aufwand als treibende Kraft hinter einem stockenden Mittelabruf zu stehen. Bundesbildungsministerin Karliczek sieht für die Umsetzung und Verteilung der Mittel aufgrund des föderalen Bildungssystems vor allem die Länder in der Pflicht. Die vier einwohnerstärksten Bundesländern NRW, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen haben die Förderrichtlinie zwar vergleichsweise schnell umgesetzt, sodass in all diesen Ländern seit spätestens Oktober 2019 Anträge gestellt werden konnten. Es mangelt jedoch an zentralen Hilfestellen und der Umsetzungsberatung, sowohl im bereits länger etablierten Breitbandförderprogramm für die nötige Glasfaserinfrastruktur als auch für den DigitalPakt Schule.

 

 

 

 

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