Monopolkommission rät Bundesregierung zu Verkauf der Telekom-Anteile

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veröffentlicht am 16. September 2021

 

​Die Monopolkommission bezieht in einer aktuellen Veröffentlichung unter anderem Stellung zum Telekommunikationsmarkt. Kritisch sieht sie die Gesellschafterstellung des Bundes bei der Telekom. So bestehe ein Interessenskonflikt zwischen Dividendenausschüttung und fairer Gesetzgebung.

 

Als unabhängiges Gremium berät die Monopolkommission gem. §44 GWB die Bundesregierung zu wettbewerbspolitischen Fragen. Vor dem Hintergrund der kommenden Bundestagswahl sieht sich die Kommission veranlasst, „dringenden Reformbedarf” in verschiedenen regulierten Sektoren, darunter auch die Telekommunikation, aufzuzeigen.


Als wesentliche Aufgabe sieht auch sie die flächendeckende Erschließung mit gigabitfähigem Festnetz sowie den Lückenschluss in der Mobilfunkversorgung. Dafür zeigt sie drei wesentliche Ansätze auf, die wir im Folgenden kurz darstellen und andiskutieren möchten:

 

1. Förderung des Netzausbaus nur dort, wo privatwirtschaftlicher Ausbau nicht stattfindet – Gigabit-Voucher zur Ausbauförderung nutzen

Wesentlicher Ansatz ist hier der Vorrang des eigenwirtschaftlichen Ausbaus sowie die punktuelle Nachfragestimulation mit befristeten Gutscheinen (sog. „Vouchern”). Diese Themenkombination wurde in den vergangenen Jahren häufig aufgegriffen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass eine Abkehr von der bisherigen „Projektförderung” (Ausbau weißer oder grauer Flecken im Rahmen eines Großprojektes) nicht zu einer geografischen oder zeitlichen Zersplitterung der Ausbautätigkeit führen darf.


In der Tat haben sich nämlich effektiv gesteuerte Großprojekte auf kommunaler Ebene in den letzten Jahren als durchaus tragfähig und erfolgreich umsetzbar gezeigt und auch das oftmals beschriebene „Nachfragedefizit” nach hohen Bandbreiten verringert sich kontinuierlich, wie beispielsweise der Jahresbericht der Bundesnetzagentur (S. 55) aufzeigt.

 

2. Frequenznutzungsrechte bei Knappheit sowie Versorgungsauflagen versteigern

Die Monopolkommission rät hierbei von einem Regimewechsel zur Ausschreibung der Mobilfunkfrequenzen im Gegensatz zur bisherigen Versteigerung ab. Es bestünde laut Kommission die Gefahr, dass Vergabeverfahren scheitern, weil die mit etwaigen Auflagen verbundenen Kosten den Wert der Frequenzen übersteigen. Empfohlen wird stattdessen eine Abtrennung des Ausbaus in unterversorgten Regionen mittels separater Rückwärts-/ oder Negativauktionen.


Der Ansatz könnte, je nach Ausgestaltung, regionale und möglicherweise kommunale Anbieter durchaus in eine Position versetzen (ggf. im Rahmen einer überregionalen oder deutschlandweiten Kooperation) die Versorgungsqualität vor Ort unter dem Gesichtspunkt der Daseinsvorsorge zu optimieren. Fraglich ist jedoch, ob ein entsprechendes Modell aufgrund des erheblichen Koordinationsaufwandes tatsächlich in einem angemessenen Zeitrahmen umsetzbar wäre.


Die grundlegende Anforderung der Verstärkung des Wettbewerbs sollte insgesamt nicht zu einer praktischen Verkomplizierung des Marktgeschehens führen, beispielsweise durch langwierige Roamingverhandlungen und unklare Verrechnungsstrukturen zwischen einer Vielzahl verschiedener Frequenznehmer.

 

3. Staatsanteile an der Deutschen Telekom AG veräußern

Die Monopolkommission sieht in der knapp 32 Prozent starken Beteiligung des Bundes an der Telekom einen Konflikt zwischen dem Interesse an auskömmlichen Dividenden und der Aufgabe der Gesetzgebung und regulatorischen Einflussnahme.


Auch diese Überlegung wird insbesondere im Umfeld der alternativen Carrier häufig diskutiert und ist argumentativ kaum zu widerlegen. Eine optionale Überlegung könnte dabei eine Trennung von nationaler Infrastruktur und sonstigem Geschäft der Telekom sein. So könnte ein staatliches Interesse am Besitz der Telekommunikationsinfrastruktur durchaus gegeben sein. Diesem Ansatz folgt der Markt derzeit ein Stück weit durch den häufig kommunalen Ausbau lokaler und regionaler Glasfasernetze.

 

Nach vollständiger Glasfasererschließung und Stilllegung der Kupfernetze wäre die Infrastruktur somit zumindest dort, wo kommunalpolitisch gewünscht) in der Hand von Städten, Gemeinden oder den zugehörigen Unternehmen. Ein Anteilsverkauf des Bundes könnte somit ohne den Verzicht auf die staatliche Kontrolle der grundlegenden Infrastruktur erfolgen.

 

Fazit

Die Vorschläge der Monopolkommission für den Telekommunikationssektor sind nicht neu, gleichwohl aber von großer Aktualität. Ob und wie eng die neue Bundesregierung den Vorschlägen folgen wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt sicherlich schwer zu beurteilen. In jedem Fall dürfte sich im Anschluss an die Bundestagswahl und die zugehörigen Koalitionsverhandlungen ein klareres Bild des zukünftigen gesetzlichen, regulatorischen und förderrechtlichen Rahmens ergeben. Die daraus resultierenden Konsequenzen für bestehende und zukünftige Telekommunikationsanbieter sowie kommunale Verwaltungen müssen dann individuell beurteilt und umgesetzt werden.

 

 

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