Kupfer-Glas-Migration: Bundesnetzagentur legt Impuls vor – Branche fordert klare Abschaltvorgaben für Wettbewerbsgebiete

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​​​​​​​veröffentlicht am 21. Mai 2025


​Die Bundesnetzagentur hat mit ihrem Impulspapier zur Kupfer-Glas-Migration erstmals einen Rahmen für den Abschied vom Kupfernetz vorgestellt. Doch während der Markt Struktur fordert, bleiben zentrale Fragen zur Pflichtabschaltung in Wettbewerbsgebieten unbeantwortet. Die Chance zur Stellungnahme bis 23.6.2025 haben einige Marktteilnehmer bereits genutzt. Ein Überblick über Chancen, Herausforderungen und die kritische Diskussion der Verbände.

Das kürzlich veröffentlichte Impulspapier der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist ein wichtiger Baustein für den reibungslosen Übergang von Kupfer- auf Glasfaserinfrastruktur. Der Prozess soll sowohl rechtlich als auch operativ klar strukturiert werden. Zentrales Thema ist dabei die konkrete Umsetzung des § 34 Telekommunikationsgesetz (TKG), welcher den formalen Rahmen für die Abschaltung bestehender Infrastrukturen bildet. Das Impulspapier bietet eine Beschreibung der Prozessschritte – von der Anzeige der geplanten Abschaltung durch den marktbeherrschenden Netzbetreiber bis zu möglichen Festlegungen für Fristen, Ersatzprodukte und Kostenregelungen. Es ist wichtig, das Impulspapier als das zu sehen, was es ist: Die BNetzA legt damit eine Diskussionsvorlage vor und ist empfänglich für Stellungnahmen, die bis zum 23.6.2025 bei der BNetzA abgegeben werden können. Anspruch auf Vollständigkeit besteht somit nicht, es besteht lediglich die Absicht, die relevanten Marktteilnehmer zur Vorbereitung auf den Umstellungsprozess zu animieren.

Mit dieser Absicht scheint die BNetzA durchaus Erfolg zu haben: Verschiedene größere Marktakteure haben bereits öffentlich zu dem Impulspapier Stellung genommen. Insgesamt stößt das Dokument auf gemischte Reaktionen. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) begrüßt beispielsweise die Initiative der BNetzA grundsätzlich, sieht jedoch auch noch viele offene Fragen. Im Fokus der Kritik steht das Fehlen konkreter Regelungen für Gebiete, in denen ein Wettbewerber der Telekom ein Glasfasernetz ausgebaut hat.

Ein ähnliches Problem sieht der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), der in seiner Stellungnahme vor ungesteuertem Marktverhalten warnt. Klare Vorgaben seien nötig, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Insbesondere müsse gewährleistet werden, dass die Telekom ihren Rückbauverpflichtungen in Wettbewerbsgebieten nachkommt, um „ewigen Parallelbetrieb“ zu vermeiden.

Seitens des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) wurde positiv hervorgehoben, dass das Papier eine erste Orientierung für die eigene Migrationsplanung gibt. Allerdings wurde auch die fehlende Verbindlichkeit bemängelt: Stadtwerke und kommunale Betreiber benötigen klare rechtliche Leitplanken, verbindliche Fristen und unmissverständliche Prozessvorgaben, damit der Umstellungsprozess reibungslos ablaufen kann.

Die Einleitung der Strukturierung des Umstellungsprozesses wird von den Marktakteuren also wohlwollend wahrgenommen, es gibt jedoch auch einige Diskussionspunkte zur von der BNetzA vorgelegten Diskussionsgrundlage. Mit dem Impulspapier hat die Bundesnetzagentur einen wichtigen Schritt in einem komplexen und bislang unstrukturierten Migrationsprozess eingeleitet, es bedarf jedoch weiterer Konkretisierung und stetiger Optimierung des Umstellungsprozesses. Die beschriebenen Verfahren schaffen erstmals eine Grundlage für den Übergang zu reinen Glasfasernetzen, doch der regulatorische Handlungsbedarf bleibt hoch: Zentrale Fragen zur Abschaltverpflichtung in Gebieten mit mehreren Marktteilnehmern sind offen, und die praktische Umsetzung des Prozesses wird erhebliche Ressourcen aller Marktakteure erfordern.

Nur wenn die offenen Fragen adressiert (an dieser Stelle sei an die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Impulspapier bis 23.6.2025 erinnert) und verbindliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, kann die Kupfer-Glas-Migration tatsächlich zu einem Erfolg für Markt, Verbraucher und ​Infrastrukturentwicklung werden. Die kommenden Monate bieten allen Marktakteuren die Gelegenheit, den regulatorischen Rahmen aktiv mitzugestalten und sich strategisch für den Wandel zu positionieren.


Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zum Migrationsprozess oder auch bei der Erstellung einer Stellungnahme zum Impulspapier.



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