Ausbaubedarf in den Stromverteilernetzen erfordert eine Anpassung der Anreizregulierungsverordnung (ARegV)

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​veröffentlicht am 25. Juni 2014

 

Die derzeitige Ausgestaltung der ARegV wird den im Kontext der Energiewende anstehenden Herausforderungen nur unzureichend gerecht. Daher sollte durch eine Änderung gewährleistet werden, dass Betreiber von Strom-verteilernetzen auch in Zukunft trotz des gestiegenen Investitionsbedarfs eine auskömmliche Rendite erwirtschaften können.

 

Die Deutsche Energieagentur hat in ihrer Verteilnetzstudie im Jahr 2013 den auf Verteilnetzebene bestehenden Aus- und Umbaubedarf vor dem Hintergrund der steigenden Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien ermittelt. Dabei kam sie zu dem Ergebnis, dass bis zum Jahr 2030 Leitungen mit einer Länge von ca. 135.000 km bis 193.000 km neu gebaut werden müssen. Darüber hinaus ist die Umrüstung bestehender Hochspannungsleitungen auf einer Länge von 21.000 km bis 24.500 km sowie die Installation zusätzlicher Transformatorleistung im Umfang von 69.000 MVA bis 93.000 MVA erforderlich. Die beschriebenen Maßnahmen bedingen einen Investitionsbedarf i.H.v. ca. 27,5 Mrd. Euro bis 42,5 Mrd. Euro.


Vor diesem Hintergrund stellt sich auch die Frage, ob die ARegV, die für ein Energiesystem mit gleichbleibender Versorgungsaufgabe entwickelt wurde, geeignet ist, auch bei einem dynamischen Ausbau erneuerbarer Energien und dem damit einhergehenden Investitionsbedarf in den Verteilernetzen die richtigen Investitionsanreize für Verteilnetzbetreiber zu setzen. Bei der Untersuchung dieser Frage kamen die Gutachter der Deutschen Energieagentur zu folgenden zentralen Ergebnissen:

  • Für deutsche Verteilnetzbetreiber mit einem hohen Gesamtinvestitionsbedarf ist die interne Kapitalverzinsung unter der aktuellen Ausgestaltung der Anreizregulierung nicht ausreichend.
  • Die Rückflüsse aus Altanlagen und die zu einem späteren Zeitpunkt zu erwartenden Rückflüsse aus den notwendigen Neuinvestitionen reichen in diesem Fall nicht aus, um die anstehenden Zusatzaufwendungen für Neuinvestitionen auszugleichen.
  • Der spezifische Investitionsbedarf der einzelnen Netzbetreiber ist sehr unterschiedlich und wird in der ARegV durch den Erweiterungsfaktor derzeit nicht geeignet berücksichtigt.

 

    Als zentraler Kritikpunkt der ARegV in ihrer derzeitigen Fassung wird in diesem Zusammenhang immer wieder der Zeitverzug zwischen Investitionen und den entsprechenden Rückflüssen genannt. In Ausnahmefällen kann es bis zu sieben Jahre dauern bis erste Erlöse aus einer Investition erzielt werden. Aus diesem Grund verringert sich neben der Wirtschaftlichkeit vieler Investitionen auch die durch § 7 Stromnetzentgeltverordnung (Strom-NEV) zugestandene Eigenkapitalverzinsung merklich.


    Darstellung der Problematik des Zeitverzugs am Beispiel einer Investition 2012

      Problematik des Zeitverzugs am Beispiel einer Investition aus dem Jahr 2012 (Quelle: Rödl & Partner)
        Mit dem Erweiterungsfaktor gibt es zwar aktuell ein Instrument in der Anreizregulierung, mit dem Kostenänderungen infolge des Ausbaus erneuerbarer Energien oder Änderungen des Versorgungsgebietes bzw. der Stromnachfrage abgebildet und Erlöse der Verteilnetzbetreiber kurzfristig erhöht werden können. Allerdings ist der Erweiterungsfaktor nicht dazu geeignet, die zusätzlichen Erlöse entsprechend des tatsächlich auftretenden Ausbaubedarfs in den Stromverteilernetzen zu verteilen.

        Auch die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mittlerweile erkannt, dass die ARegV dem erhöhten Investitionsbedarf im Kontext der Energiewende nicht gerecht wird und möchte der Problematik mit einer Anpassung der  Verordnung in der 3. Regulierungsperiode begegnen. Dazu soll laut Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur, eine ergebnisoffene Evaluierung angestrebt werden. Außerdem verweist er darauf, dass derAusbau- und Investitionsbedarf auch von der jüngsten EEGNovelle beeinflusst wird. Diese sieht erstmals Ausbaukorridore für alle Arten erneuerbarer Energien vor, was den zukünftigen Anlagenzubau und damit auch den anstehenden Ausbau- und Investitionsbedarf in den Verteilernetzen dämpfen könnte.

        Dennoch ist eine Anpassung der ARegV dringend erforderlich, um die notwendigen Investitionsanreize zu schaffen und damit die Aufnahme des durch erneuerbare Energien erzeugten Stroms weiterhin in vollem Umfang zu gewährleisten, da ca. 97 Prozent der Anlagen auf Verteilnetzebene angeschlossen sind.

        Vor diesem Hintergrund unterstützt Sie Rödl & Partner gerne bei der Abstimmung der optimalen Investitionszeitpunkte, der Optimierung ihrer Investitionsstrategie sowie der Überprüfung verschiedener Finanzierungsalternativen.

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