Konzessionsverfahren Strom und Gas – Wie bewerbe ich mich erfolgreich?

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 15. Juni 2015

 

Die Konzession für den Betrieb des örtlichen Energieversorgungsnetzes ist für Stadtwerke regelmäßig eine wesentliche Existenzgrundlage, die Erweiterung des Netzgebiets über die bisherigen Grenzen hinaus häufig eine interessante Option im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung. Konzessionen langfristig zu sichern und sinnvolle Erweiterungen erfolgreich umzusetzen hat deshalb höchste Priorität.
 
Erste und in der Praxis bedeutsamste Umsetzungshürde ist, sich mit der eigenen Bewerbung im Konzessionsverfahren erfolgreich durchzusetzen. Aufgrund der – nicht zuletzt durch die Rechtsprechung, Behörden sowie die teils unterschiedliche Handhabung der verfahrensleitenden Stellen – gestiegenen Komplexität ist hierfür die Kenntnis der aktuellsten Anforderungen zwingende Voraussetzung. Gelöst werden muss darüber hinaus die Aufgabe, die optimale Erfüllung der Ziele des § 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im operativen Netzbetrieb durch ein leistungsfähiges Netzbewirtschaftungskonzept zu dokumentieren.
 

Aktueller Rechtsrahmen

Die formellen Anforderungen an Konzessionsvergabeverfahren sind in § 46 Absatz 3 EnWG in nur wenigen Sätzen beschrieben. Obwohl durch Behörden, Verbände und Gerichte schon vielfach der Versuch unternommen wurde, die bestehenden Lücken zu füllen, bleiben nach wie vor Unsicherheiten. Für etwas mehr Rechtssicherheit hat bereits der Bundesgerichtshof (BGH) in den letzten zwei Jahren mit einigen einschlägigen Entscheidungen gesorgt. So steht nach zwei Grundsatzurteilen des BGH vom 17. Dezember 2013 wohl endgültig fest, dass Kommunen bei der Festlegung der Kriterien für die Vergabe der Konzession die fünf Ziele des § 1 EnWG (Versorgungssicherheit, Preisgünstigkeit, Verbraucherfreundlichkeit, Effizienz und Umweltverträglichkeit) vorrangig zu berücksichtigen haben, wobei auf das Ziel der Versorgungssicherheit besonderes Gewicht zu legen ist. Darüber hinaus wurden auch die Anforderungen an die Transparenz und die Diskriminierungsfreiheit des Verfahrens vom BGH in weiteren Urteilen und Beschlüssen konkretisiert. Kommunale Stadtwerke haben sich danach beim Wettstreit um die Konzession demselben wettbewerblichen Verfahren zu stellen wie externe Dritte.
 
Ein Vorteil – zumindest aus Bewerbersicht – dürfte sein, dass nach dem jüngsten BGH-Urteil vom 14. April 2015 der Altkonzessionär bereits im Vorfeld des Konzessionsverfahrens verpflichtet ist, an die Gemeinde umfassende Informationen zu übermitteln, insbesondere auch sämtliche für die Ermittlung des sog. kalkulatorischen Restwerts des Versorgungsnetzes erforderlichen Daten. Diese sind damit auch Konzessionsbewerbern zugänglich, sodass die Ermittlung der Wirtschaftlichkeitsparameter einer möglichen Netzübernahme hierdurch deutlich erleichtert wurde.
 
Ein weiterer „Streich” erfolgt voraussichtlich demnächst durch den Gesetzgeber: Ausweislich des aktuellen Koalitionsvertrags der Regierungsparteien für die 18. Legislaturperiode soll das Bewertungsverfahren bei der Neuvergabe der Verteilernetze eindeutig und rechtssicher geregelt sowie die Rechtssicherheit im Falle eines Netzübergangs verbessert werden – die nächste Novellierung des § 46 EnWG steht mithin bevor.
 

Sich rüsten für den Konzessionswettbewerb

Mit der zunehmend klareren Konturierung des Verfahrens hat sich der Wettstreit um Konzessionen nochmals verstärkt. Auch was bisher geradezu selbstverständlich war, scheint vor dem Hintergrund dieser wettbewerblichen Ausgestaltung der Konzessionsvergabeverfahren in Frage gestellt: Stadtwerke müssen nicht nur um neue Konzessionen kämpfen – selbst oft seit Jahrzehnten bestehende Konzessionen für das eigene kommunale Versorgungsgebiet müssen im Falle einer externen Bewerbung verteidigt werden. Stadtwerke tun deshalb gut daran, sich in jedem Falle auf den Konzessionswettbewerb einzustellen – sei es in Vorbereitung einer Bewerbung um neue oder zur Sicherung bestehender Konzessionen
 
Folgende Fragen müssen deshalb rechtzeitig gestellt und beantwortet werden:
  • Was ist die richtige Konzessionsstrategie?

Im ersten Schritt ist die Konzessionsstrategie festzulegen: Sollen nur bestehende Konzessionsgebiete gesichert oder darüber hinaus weitere Netzgebiete übernommen werden? Werden strategische Partnerschaften mit (Nachbar-)Kommunen oder anderen Energieversorgern angestrebt? Was machen unmittelbare Wettbewerber? Steht die Konzessionsstrategie fest, so richtet sich hieran das interne Konzessionsmanagement aus. Schließlich stellt sich die Frage nach dem passenden Außenauftritt und der Marktkommunikation.
 
  • Entscheidungsgrundlagen schaffen – Welche Netzüber-nahme ist wirtschaftlich sinnvoll?

Wie bereits oben beschrieben, haben Bewerber zwischenzeitlich die Möglichkeit, deutlich umfangreichere Netzdaten – insbesondere die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten – vom Altkonzessionär zu erlangen. Von dieser Möglichkeit sollte Gebrauch gemacht und auf dieser Basis zunächst die für eine mögliche Netzübernahme relevanten Netzwerte (kalkulatorischer Restwert, Ertragswert) sowie ein (Grenz-)Kaufpreis für den Erwerb des Netzes ermittelt werden. Auf Basis des konkreten Business-Cases kann anhand einer Wirtschaftlichkeitsanalyse nunmehr belastbar beurteilt werden, ob und zu welchen Konditionen eine Netzübernahme wirtschaftlich sinnvoll ist.
 
  • Allein oder zusammen – Wie organisiere ich den Netzbetrieb?

Je nach Ausgangssituation muss auch die Frage der Integration möglicher neuer Netzbewirtschaftungsaufgaben geklärt werden. Wird bereits ein Netz in derselben Versorgungssparte betrieben, so ist jedenfalls die Frage nach ausreichenden Ressourcen zu stellen. Ist dies nicht der Fall, so muss bisher nicht vorhandenes Know-how zumindest in der Anlaufphase regelmäßig, zum Beispiel im Rahmen eines Betriebsführungs- oder Pachtmodells, von einem Dritten erworben werden. Gerade im letzteren Fall ergeben sich gesteigerte Anforderungen an die Erarbeitung eines leistungsfähigen Netzbewirtschaftungskonzepts, durch das im Konzessionsverfahren die optimale Erfüllung der Ziele des §1 EnWG nachgewiesen werden muss.
 
  • Was erwartet mich im Konzessionsverfahren?

In Abhängigkeit von den konkreten Anforderungen der verfahrensleitenden Stelle, müssen unterschiedliche formelle Verfahrensanforderungen eingehalten werden. Dabei gibt es Gestaltungsmöglichkeiten sowohl hinsichtlich der Verfahrensvarianten (einstufiges oder zweistufiges Verfahren), des Verfahrensablaufs, des optimalen Aufbaus und Inhalts der Konzessionsbewerbung (kommunalfreundlicher Konzessionsvertrag, Netzbewirtschaftungskonzept, Netzübernahmekonzept) sowie der geforderten Nachweise und Verpflichtungen. Hier empfiehlt es sich, sich frühzeitig einen Überblick zu verschaffen, um letztlich zügig bzw. fristgerecht auf die geforderten Formalia reagieren zu können.
 
  • Sieg oder Niederlage – Was ist zu tun?

Endet das Verfahren erfolgreich mit dem Zuschlag, so steht mit der Netzübernahme die nächste Herausforderung bevor. Nicht selten sind aber zunächst Rechtsmittel des Altkonzessionärs abzuwehren – hier ist es hilfreich, seine eigenen Rechte und Pflichten, die aktuelle Rechtsprechung zu Netzübernahmen und Möglichkeiten zur Beschleunigung der Netzübernahme gut zu kennen. Aber auch die Netzübernahme selbst birgt weiterhin einige Stolpersteine, die es zu überwinden gilt: Kaufpreis, Netztrennung, Erlösobergrenze. Auch hier sind eine optimale Vorbereitung und Begleitung die wesentlichen Erfolgsfaktoren.
 

Fazit

Die Anforderungen an Konzessionsverfahren und damit auch an Konzessionsbewerbungen sind in den letzten Jahren klarer und konkreter geworden. Gleichwohl erfordert die Teilnahme an einem Konzessionswettbewerb die Kenntnis der aktuellsten rechtlichen Rahmenbedingungen und der marktüblichen Anforderungen.
 
Wir bieten Ihnen an, Sie professionell auf bevorstehende Konzessionsbewerbungen vorzubereiten und Sie im Bewerbungsverfahren zu begleiten. Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus einer Vielzahl bundesweit von uns erfolgreich begleiteter Konzessionsvergabe- und -bewerbungsverfahren. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Kontakt

Contact Person Picture

Christian Marthol

Rechtsanwalt

Partner

+49 911 9193 3555

Anfrage senden

Profil

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu