Finanzierung von Versorgungsunternehmen

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veröffentlicht am 5. März 2015

 

Die Finanzierung von Investitionsmaßnahmen bei kommunalen Versorgungsunternehmen gestaltet sich seit ca. zwei Jahren zunehmend schwieriger. Während in der Vergangenheit Versorgungsunternehmen mit kommunaler Eigentümerstruktur in der Regel keine Probleme bei der Akquisition von Fremdkapital – insbesondere durch die Aufnahme von Bankdarlehen bei regionalen Banken und Sparkassen – hatten, ist mittlerweile zu beobachten, dass die Banken bei der Kreditvergabe deutlich restriktiver agieren und sich der gesamte Kapitalbeschaffungsprozess deutlich komplexer gestaltet.

 

​Ein Grund für diese Entwicklung sind die im Jahr 2013 in Kraft getretenen und als Basel III bekannten Vorschriften zur Regelung der Eigenkapitalbasis und der Liquiditätssituation für Banken. Diese Regelungen, die als Konsequenz aus der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise 2008 eingeführt wurden, schreiben den Banken eine höhere Eigenkapitalbasis und bessere Liquiditätsausstattung zur Sicherung und Stabilisierung des Finanzmarktsystems vor. Ein weiterer Grund für die restriktivere Kreditvergabepolitik der Banken im kommunalen Versorgungsumfeld ist die Bewertung des Kreditausfallrisikos. Galten kommunale Versorger bisher als nahezu risikolose Kreditnehmer, so hat sich diese Einschätzung durch die Insolvenz von zwei Stadtwerken im Jahr 2014 negativ entwickelt.

 

Die Verknappung der Kreditmittel bedeutet für die Stadtwerke, dass der Finanzierung von investiven Maßnahmen sowie des laufenden operativen Betriebs zukünftig deutlich mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Dies beginnt bei der Auswahl des Kreditinstituts. Während bisher oftmals auf eine kleine Anzahl langjähriger Finanzierungspartner zurückgegriffen wurde, ist in Folge von Basel III nicht mehr garantiert, dass die Partner zum gewünschten Darlehensaufnahmezeitpunkt Kreditmittel bereitstellen können. Daher sollte bei Fremdfinanzierungsbedarf immer eine größere Anzahl von Finanzierungsinstituten angefragt werden. Durch den „Wegfall” des Hausbankprinzips sollte auch eine längere Zeitphase zwischen Beantragung und Auszahlung der Darlehen eingeplant werden. Auch die Anforderungen an die Informationsbereitstellung für die Banken zur Beurteilung der Bonität sind deutlich gestiegen. Sowohl bei Unternehmens- als auch Projektfinanzierungen fordern die Banken inzwischen detaillierte Mehrjahresplanungsrechnungen von den Unternehmen, um die geplante Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage fundiert analysieren zu können. Gerade bei sehr hohen Finanzierungsvolumen oder bei „neuen” Projekten müssen bankenfähige Businesspläne vorgelegt werden.
 
Ein weiterer wesentlicher Punkt bei der Kreditaufnahme ist die Bereitstellung von Sicherheiten. Die Möglichkeit einer kommunalen Ausfallbürgschaft sollte immer und frühzeitig geprüft werden.
 
In Zeiten knapper werdender Kreditmittel sollte auch über Finanzierungsalternativen zum Bankkredit nachgedacht werden. Bei höheren Finanzierungsvolumina stellt das Schuldscheindarlehen eine langfristige Alternative dar. Dieses ist ein verbrieftes Darlehen, das gegen Schuldscheine von Banken, Versicherungen sowie Vorsorgekassen ausgegeben wird. Aber auch der Eigenfinanzierung wird zukünftig mehr Bedeutung zukommen. Während viele kommunale Versorgungsunternehmen bisher die Gewinne fast vollständig ausgeschüttet haben, bedarf es hier zukünftig einer differenzierten, an das Investitionsverhalten angepassten Ausschüttungspolitik. 
 
Auch die aktive Steuerung des Working Capital (= Umlaufvermögen – kurzfristiges Fremdkapital) führt in der Regel zu einer Erhöhung der Liquidität, einer Verbesserung des freien Cashflows und setzt Finanzierungsmittel für notwendige Investitionen frei.
 
Im Kontext des grundlegenden Umbaus des Energieversorgungssystems werden auch in den nächsten Jahren hohe Investitionen in Erzeugungsanlagen und Energieverteilernetze notwendig werden. Um diese Investitionen - auch regulatorisch optimal – finanzieren zu können, ist ein aktives Finanzierungsmanagement essenziell. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
 

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Christoph Beer

Diplom-Betriebswirt (FH), Certified Valuation Analyst (CVA)

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