Die neue Förderkulisse unter der Gigabit-Richtlinie 2.0

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veröffentlicht am 1. Juni 2023




Die neue Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) ist am 3. April in Kraft getreten. Mit der Veröffentlichung wurde zeitgleich der erste Aufruf gestartet, der voraussichtlich zum 15.10.2023 enden wird. Was Kommunen in der neuen Förderkulisse beachten sollten und welche Änderungen zur vorangegangenen Förderrichtlinie implementiert wurden, erfahren Sie nachfolgend.


Rückblick

Am 17.10.2022 wurde der erste Förderaufruf zur Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland” vom 26.4.2021 unerwartet beendet. In diesem Zuge wurden die Zugänge auf den Förderportalen für einen Tag gesperrt. Die Meldung über die Beendigung des Förderaufrufs erfolgte am Folgetag. Damit wurden viele Zuwendungsempfänger mit der Situation konfrontiert, keine Förderanträge stellen zu können.

Grund für die abrupte Beendigung des Förderaufrufs war eine massive Überzeichnung der zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von 3 Milliarden Euro für das Jahr 2022 binnen weniger Wochen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stellte allerdings zeitgleich klar, dass bereits beantragte Förderprojekte hiervon unberührt blieben und weiterhin bearbeitet werden. Neue Anträge seien erst mit Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie möglich.

Gigabit-Grundbuch und Potenzialanalyse

Im Zusammenhang mit der neuen Förderrichtlinie veröffentlichte das BMDV im Zeitraum um den Jahreswechsel zunächst das Gigabit-Grundbuch und die lange angekündigte Potenzialanalyse. Mit dem Gigabit-Grundbuch werden mehrheitlich bereits bestehende Datenplattformen und Geoinformationssysteme (z. B. der Infrastrukturatlas) gebündelt. Die Potenzialanalyse hingegen wurde eigens für die neue Förderrichtlinie konzipiert und soll mittelbar bei der Identifizierung von förderwürdigen Ausbaugebieten eingesetzt werden. 

So sollen zukünftig unter anderem nur noch Gebiete bevorzugt gefördert werden, in denen der eigenwirtschaftliche Ausbaustand (Glasfaserquote) annähernd dem eigenwirtschaftlichen Ausbaupotenzial aus der Potenzialanalyse entspricht oder dieses sogar übersteigt. Das heißt, die Differenz zwischen Glasfaserquote und eigenwirtschaftlichem Ausbaupotenzial zeigt, wie attraktiv sich ein Ausbaugebiet aus Sicht des Marktes darstellt. Je größer die (negative) Differenz, desto attraktiver ist ein Gebiet für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau und in der Folge weniger förderwürdig. Die Berechnung des eigenwirtschaftlichen Ausbaupotenzials basiert dabei auf einer Grobnetzplanung für jede Verwaltungsgemeinschaft bzw. Gemeinde und berücksichtigt regional variierende Tiefbaumeterpreise. Hierdurch können die durchschnittlichen Erschließungskosten pro Anschluss ermittelt werden. Anschließend werden die Kosten mit einer am Markt abgefragten Investitionsobergrenze der Telekommunikationsunternehmen verglichen. Die Investitionsobergrenze beschreibt hierbei die maximalen Durchschnittskosten pro Gebäudeanschluss in einem Ausbaugebiet. Sollte die Investitionsobergrenze überschritten sein, so wird das eigenwirtschaftliche Ausbaugebiet stückweise verringert, bis die Durchschnittskosten wieder unterhalb der Grenze liegen. Ein hohes Ausbaupotenzial deutet darauf hin, dass aufgrund der akzeptablen Erschließungskosten der freie Markt an einem eigenwirtschaftlichen Ausbau in einem Gemeindegebiet interessiert sein könnte. Die Garantie hierfür gibt die Potenzialanalyse allerdings nicht. Die Entscheidungen obliegen weiterhin den ausbauenden Unternehmen.

Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0

Am 3. April wurde schließlich der Start der Gigabit-RL 2.0 und mit ihr der erste Förderaufruf unter der neuen Förderkulisse verkündet. Gebietskörperschaften sind nun in der Lage, sämtliche Adressen mit einer perspektivischen Versorgung von unter 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download gefördert zu erschließen. Hierzu stellt der Bund im ersten Förderaufruf rund 3 Milliarden Euro bereit. Das Gesamtbudget wird eingeteilt in sogenannte Länderbudgets. Die drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg teilen sich einen gemeinsamen Fördertopf in Höhe von 75 Millionen Euro. Für die restliche Verteilung auf die Flächenländer sei auf Abbildung 1 verwiesen.

Abbildung 1: Verteilung der Fördermittel auf die Länder

Um innerhalb der festgelegten Länderbudgets die beantragten Fördermittel zu erhalten, gilt es unter der neuen Förderkulisse nicht nur schnell zu sein. Jeder Förderantrag wird vor Bewilligung mithilfe eines Scoringmodells bewertet. Erreicht eine Gebietskörperschaft mit ihrem Förderantrag mindestens 300 von 500 möglichen Punkten, erfolgt eine vorrangige Bewilligung ihres Antrags in der sogenannten „Fast Lane”. Alle anderen Gebiete mit weniger als 300 Punkten werden am Ende des Aufrufs (Stichtag des ersten Förderaufrufs ist der 15.10.2023) entsprechend ihrer Punktzahl gereiht und bewilligt, solange bis keine Mittel im Rahmen der jeweiligen Landesobergrenze mehr zur Verfügung stehen. Anträge, die auch im zweiten Durchlauf keine Berücksichtigung finden, werden nach dem letzten Aufruf des Jahres im Rahmen der verbliebenen Bundesmittel bundesweit erneut gereiht und nach Maßgabe der verfügbaren Mittel bewilligt. Eine Übersicht der Kriterien des Scoringmodells und der Bepunktung zeigt Tabelle 1.




Tabelle 1: Kriterienkatalog

Neben bekannten Zuwendungsvoraussetzungen ist der Nachweis von sogenannten Branchendialogen in der Gigabit-RL 2.0 neu. Ziel dieser Dialoge zwischen Kommunen und der örtlichen Telekommunikationswirtschaft ist die Ermittlung des optimalen Verhältnisses zwischen eigenwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau. Im Idealfall stehen am Ende die eigenwirtschaftlichen Ausbaugebiete fest, sodass für die übrigen unterversorgten Gebiete zügig ein gezielter Förderantrag gestellt werden kann. Die Branchendialoge sind zeitlich vor Start eines Markterkundungsverfahrens durchzuführen. Die in diesem Zusammenhang verursachten Kosten sind nach Fördergegenstand 3.3 der Gigabit-RL 2.0 förderfähig, wobei die maximalen Zuwendungshöhen für die Beratungsförderung unverändert geblieben sind. Zu beachten ist außerdem, dass für den Förderaufruf in 2023 nach Punkt 5.4 der Gigabit-RL 2.0 eine Ausnahmeregelung für die Branchendialoge gilt.

Weitere Änderungen in der Gigabit-RL 2.0 betreffen das Markterkundungsverfahren, das nach dem Branchendialog und wieder zwingend vor Antragsstellung der Zuwendung in vorläufiger Höhe erfolgen muss.

Auf der anderen Seite wird aber auch die Verbindlichkeit der Ausbaumeldungen durch die Telekommunikationsunternehmen nachgeschärft. Knüpft ein Unternehmen die eigene Ausbaumeldung neuerdings an eine erfolgreiche Vorvermarktung, so ist dessen Beginn binnen eines Monats nach Ablauf der Stellungnahmefrist im Markterkundungsverfahren nachzuweisen. Nach spätestens sechs weiteren Monaten ist die Vorvermarktung abzuschließen. Bestätigt das Telekommunikationsunternehmen daraufhin die zuvor getätigte Ausbaumeldung, ist diese weiterhin zu berücksichtigen. Andernfalls wird das entsprechende Gebiet wieder förderfähig. Dies gilt auch dann, wenn das Telekommunikationsunternehmen die Rückmeldung versäumt.

Des Weiteren gilt für das Betreibermodell die neue Regelung, wonach der Verkaufserlös anteilig, aber maximal in der Höhe des erhaltenen Fördervolumens, an den Bund zurückzuerstatten ist, wenn die passive Netzinfrastruktur binnen 20 Jahren nach Inbetriebnahme durch den Zuwendungsempfänger veräußert wird.

Eine Übersicht über die wichtigsten Eckpunkte der Gigabit-RL 2.0 sowie eine Gegenüberstellung zu den vorangegangenen Förderrichtlinien ist in Abbildung 2 dargestellt.

 

Abbildung 2: Gegenüberstellung der Förderprogramme

Fazit

Mit der neuen Gigabitrichtlinie sind noch einmal zusätzliche Auflagen für Zuwendungsempfänger hinzugekommen. Zeitgleich wird allerdings mithilfe des Kriterienkatalogs versucht, möglichst schnell die erforderlichen Gelder insbesondere in die Gebiete mit schlechter Versorgungslage zu lenken. Klar ist, dass der Bund nach wie vor daran festhält, bis 2030 eine flächendeckende Glasfaserversorgung in Deutschland zu realisieren. Mit dem ersten Förderaufruf innerhalb der Gigabit-RL 2.0 ist ein weiterer wichtiger Schritt in diese Richtung getan.

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