Eckpunkte der neuen Breitbandförderung

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​veröffentlicht am 1. März 2023




Die Meldung vom 18.10. des vergangenen Jahres, wonach der erste Aufruf der Gigabitrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland” rückwirkend zum 17.10. vorzeitig beendet wurde, kam überraschend. Genau drei Monate später, am 17.1.2023, wurden erste Eckpunkte der neuen Breitbandförderung bekannt.


Historie der deutschen Breitbandförderkulisse

Mit der bevorstehenden Veröffentlichung der neuen Gigabitrichtlinie wird das inzwischen dritte Bundesförderprogramm (Abbildung 1) für den kommunalen Glasfaserausbau in Deutschland erwartet. Gefördert wurden bisher Adressen mit einer Datenversorgung von weniger als 30 Mbit/s im Rahmen der Weiße-Flecken-Förderung bzw. 100 Mbit/s in der anschließenden Graue-Flecken-Förderung. Aufgrund einer sehr hohen Anzahl von Förderanträgen wurde letztere allerdings im Oktober 2022 vorzeitig beendet. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden insgesamt 3,1 Mrd. Euro an Fördermitteln für den Ausbau der Grauen Flecken beantragt.
 


Abbildung 1: Überblick über die Bundesförderprogramme


Ausblick neue Förderkulisse

Zu den Inhalten der neuen Förderkulisse ist zum aktuellen Stand noch wenig bekannt. So wird mitunter angenommen, dass die Aufgreifschwelle aufgehoben wird. Einige wenige Details zur neuen Förderrichtlinie wurden nun aus den Beratungen im Bund-Länder-Förderbeirat vorläufig bekannt.

Potenzialanalyse und Gigabitgrundbuch

Demnach soll der Ablauf des bisherigen Markterkundungsverfahrens flexibler gestaltet werden. Es wird beabsichtigt, zukünftig die Verbindlichkeit der Markterkundung für gewisse Projektgebiete zu lockern. Die Abgabe einer Absichtserklärung für einen privatwirtschaftlichen Ausbau würde dann genügen. Die genauen Anforderungen an diese Absichtserklärung sind allerdings noch unklar. Voraussichtlich sollen hiervon nur Gebiete betroffen sein, die laut der Potenzialanalyse des Bundes ein ausgeprägtes privatwirtschaftliches Ausbaupotenzial ausweisen. Die hierfür erforderliche Potenzialanalyse soll laut BMDV Ende Januar veröffentlicht werden.

Unterstützt wird die Potenzialanalyse durch das neue Gigabit-Grundbuch, das kurz vor Weihnachten von der Bundesnetzagentur veröffentlicht wurde. Im Ergebnis soll das Grundbuch die Planung und damit einhergehend auch die Realisierung von Glasfaserinfrastrukturen vereinfachen und beschleunigen. Das neue Gigabit-Grundbuch ist keine vollkommen neue Anwendung. Stattdessen bündelt es zentral mehrheitlich bereits bestehende Datenplattformen und Geoinformationssysteme, wie zum Beispiel den Breitbandatlas, die Funklochkarte sowie den Infrastrukturatlas. Letzterer steht, wie auch die zukünftige Planungsplattform, allerdings nur ausgewählten Interessengruppen (öffentliche Hand, ausführende Bauunternehmen, Netzbetreiber) zur Verfügung. Ein entsprechender Zugang muss beantragt werden und ist zudem zeitlich begrenzt. Dasselbe gilt auch für die Analyseplattform, die allerdings nur für Vertreter der öffentlichen Verwaltung bestimmt ist und erst ab dem zweiten Quartal 2023 veröffentlicht wird.

Länderbudgets und Priorisierung

Insbesondere in den Bereichen der Fördermittelverteilung sowie -beantragung werden deutliche Anpassungen erwartet. Die Einführung des sogenannten Länderbudgets soll eine gezielte und gerechte Verteilung der Fördermittel ermöglichen. Das jährliche Fördervolumen von rund 3 Mrd. Euro wird hierbei in Form fester Budgets auf die Länder aufgeteilt. Diese setzen sich zusammen aus einem jährlichen Sockelbetrag in Höhe von 100 Mio. Euro pro Flächenland sowie einem Betrag X, der sich nach dem prozentualen Anteil der förderfähigen Adressen eines Bundeslandes im Verhältnis zu den förderfähigen Adressen Deutschlands richtet. Eine besondere Rolle nehmen die Stadtstaaten ein, die ein gemeinsames Budget von 50 Mio. Euro pro Aufruf erhalten. Eine vorläufige Übersicht über die Verteilung der Fördergelder ist in Tabelle 1 dargestellt.



Tabelle 1: Vorläufige Verteilung der Fördergelder auf die Bundesländer


Für den Fall, dass eines oder mehrere Bundesländer ihr Jahresbudget nicht ausschöpfen, werden die Restbeträge zu einem Gesamtbudget zusammengefasst. Bis dahin nicht berücksichtigte Anträge können aus diesem neuen Gesamtbudget bewilligt werden. Dabei ist es irrelevant, in welchem Bundesland der Antrag gestellt wird. Wie viele Förderaufrufe es in Zukunft geben wird, steht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest. Relativ sicher ist allerdings, dass es in 2023 nur einen Aufruf geben wird, der spätestens am 30.9.2023 endet. Dies soll den Projektträgern ermöglichen, gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Länderbudgets zu einem Gesamtbudget zusammenzufassen und daraus weitere, bis dahin unberücksichtigte Anträge, zu bewilligen.

Der Bund hält weiterhin an dem Ziel fest, Fördermittel in Regionen mit besonders erhöhtem Nachholbedarf zu lenken. Die neue Richtlinie soll einen entsprechenden Mechanismus beinhalten, der noch nicht komplett ausgearbeitet ist, jedoch folgende Punkte beinhalten könnte:

  • Einführung von zwei „Klassen” von Projektanträgen. Die Klasseneinstufung soll sich an dem Anteil der weißen Flecken im Ausbaugebiet orientieren. Ein exakter Schwellenwert liegt noch nicht vor.
  • Projekte, die diese Schwelle überschreiten, können sofort bewilligt werden. Demnach bleibt es beim sog. Windhundverfahren, soweit das Budget nicht überschritten wird.
  • Projekte unterhalb des Schwellenwertes können nicht umgehend bewilligt werden. Eine Prüfung ist dennoch möglich. Eine Bewilligung ist erst möglich, wenn alle Projekte im Landesgebiet, die die Schwelle überschritten haben, bewilligt sind und das Landesbudget nicht aufgebraucht ist. 
  • Sollte das verbleibende Landesbudget nicht ausreichen, um Projekte unterhalb des Schwellenwertes zu bewilligen, ist eine Reihenfolge anhand eines Kriterienkatalogs festzulegen. Dieser wird bundesweit einheitlich gelten. Sollte das restliche Landesbudget dagegen genügen, ist eine Reihung überflüssig und alle bewilligungsfähigen Anträge können bewilligt werden. 

Fazit

Die Hinweise aus dem Bund-Länder-Förderbeirat lassen darauf schließen, dass der Fördergeber einen erneut abrupten Förderstopp vermeiden möchte. Mit den zahlreichen neuen Maßnahmen und Werkzeugen steht allerdings die Befürchtung im Raum, dass die ohnehin bereits anspruchsvollen Fördervorgaben mit der neuen Klasseneinstufung noch komplexer werden. Auch die vorläufige Kommunikation der zur Verfügung stehenden Fördermittel von 3 Mrd. Euro im ersten Förderaufruf wird vermutlich eine Antragsflut auf die begehrten Gelder veranlassen. Die finale Veröffentlichung der Förderrichtlinie steht derzeit noch aus. Zudem wurden wichtige angekündigte Werkzeuge wie die Potenzialanalyse ebenfalls noch nicht veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund raten wir unseren Mandanten, sich bereits jetzt auf den neuen Förderaufruf vorzubereiten, um entsprechend zeitnah bei den beiden Projektträgern reagieren zu können.



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