Umbasierung des Statistischen Bundesamtes betrifft alle Verträge mit Preisgleitklauseln im Wärmebereich

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veröffentlicht am 2. Dezember 2013
 
 
Die Fernwärmebranche in Deutschland ist in Aufruhr. Aufgrund einer Umstellung des statistischen Bundesamtes hat Rödl & Partner einen „Preisgleitformel-Check” an alle deutschen Fernwärmeversorger versendet. Das Ergebnis: Alle teilnehmenden Versorger müssen ihre Vereinbarungen über die Preisgleitung gegenüber den Kunden bei der nächsten Preisanpassung ändern. 
   
Das Statistische Bundesamt hat eine außergewöhnliche Anpassung der Berechnungsgrundlage, der sogenannten Grundgesamtheit der prozentualen Indizes (im Folgenden „Umbasierung” genannt) durchgeführt, die für die Fernwärme-Branche von besonders hoher Bedeutung ist. Eine Umbasierung an sich ist grundsätzlich kein ungewöhnlicher Vorgang, da solche Anpassungen turnusmäßig alle fünf Jahre stattfinden. Die aktuell veröffentlichte Umbasierung zum Jahr 2010 führt allerdings zu einer gravierenden Veränderung der Berechnungsgrundlage, von der insbesondere die von Fernwärmeversorgern oft verwendeten Fachserien 16 und 17 betroffen sind. 
 

Indexberechnung des Statistischen Bundesamtes

Das Statistische Bundesamt berechnet einen Index auf Basis von Preisinformationen, die durch ausgewählte Unternehmen bereit gestellt werden. Um die Auswahl der berichtenden Unternehmen zu treffen, die sogenannte Stichprobenauswahl, geht das Statistische Bundesamt in vier der Abbildung 1 zu entnehmenden Schritten vor: 
    
Vier Schritte der Stichprobenauswahl

  
Abbildung 1: Vier Schritte der Stichprobenauswahl
  
Mithilfe der Stichprobenauswahl wird die Berechnungsgrundlage für den Index, die sogenannte Grundgesamtheit, ermittelt. Zur Berechnung des Index auf Basis der Grundgesamtheit wird das Vorgehen der Stichprobenauswahl umgekehrt. Es werden die Preise aller betrachteten Verkaufsfälle einer Produktgruppe zu einem Index zusammengefasst. Dies erfolgt durch die Ermittlung der Elementarindizes und deren Zusammenfassung.
 
  

Vorgehen der Umbasierung

Für die monatliche Indexberechnung wird die Stichprobenauswahl nicht angepasst. Betrachtet man jedoch die sich laufend verändernden Märkte, so gilt es die Stichprobenauswahl regelmäßig anzupassen, um eine repräsentative Abbildung des Marktes zu gewährleisten. Diese Anpassung führt das Statistische Bundesamt alle fünf Jahre unter dem Titel „Umbasierung” durch. Neben der Anpassung der Stichprobenauswahl wird jeder Index im Jahr der Umbasierung zurück auf den Wert 100 gesetzt. 
  
Um die Auswirkungen der Umbasierung auf die Berechnung der Indexwerte genauer zu erklären, können zwei beispielhafte Entwicklungen betrachtet werden:
  1. Verringert sich über die Jahre der Umsatzanteil eines Produktes stark, wird es nicht länger im Warenkorb geführt. Preisschwankungen dieses Produktes werden den Indexwert damit zukünftig nicht mehr beeinflussen.
  2. Erhöht sich hingegen der Umsatzanteil eines noch nicht betrachteten Unternehmens stark, wird es zukünftig als berichtendes Unternehmen geführt. Preisschwankungen seiner ausgewählten Verkaufsfälle werden zukünftig den Indexwert beeinflussen.
Beide Beispiele zeigen, dass durch die Umbasierung sowohl betrachtete Produkte als auch berichtende Unternehmen aktualisiert werden. Daraus ergibt sich eine neue Zusammensetzung des Index, die dazu führt, dass sich nicht nur die Höhe (Index2010=100) sondern auch die Entwicklung des Index stark verändert. Der Index wird sich also nach der Umbasierung anders entwickeln als zuvor. 
  
Eine stark veränderte Indexzusammensetzung macht einen Vergleich mit vergangenen Werten unmöglich. Daher ist absehbar, dass die Umbasierung im Jahr 2013 und 2014 die sonst übliche Vorgehensweise für die Preisanpassungen aller Wärmelieferverträge, die Indizes des Statistischen Bundesamtes verwenden, nicht mehr zulässt. 
  

Nutzung von Verkettungsfaktoren in diesem Jahr nicht möglich

Wir empfehlen daher, alle Preissysteme, die Preisgleitformeln mit Indizes des Statistischen Bundesamtes verwenden, aufgrund der Umbasierung spätestens zur nächsten Preisanpassung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dabei gilt es festzulegen, welche Methode sich zur Anpassung des Preissystems am besten eignet. 
 
Ein bekanntes Mittel zur Anpassung eines Preissystems ist der Verkettungsfaktor (kurz VK). Bei der Umbasierung 2010 kann der Verkettungsfaktor problemlos gebildet werden, da sowohl alte wie auch neue Werte aus den Jahren 2010, 2011, 2012 und teilweise 2013 vorliegen (vgl. Abbildung 2).
  
Der Verkettungsfaktor wird aus dem Verhältnis von neuen (nach Umbasierung also Basis 2010 = 100) und alten (vor Umbasierung also Basis 2005 = 100) Indexwerten des Jahres 2010 gebildet. Es handelt sich also um ein festes Verhältnis, das mit den Werten des Jahres 2010 bestimmt wird. Da die Veröffentlichung der neuen Indexwerte zwei bis drei Jahre dauert, kann die Anpassung der Preissysteme allerdings erst Ende 2013 stattfinden. Dies bedeutet, dass bei veränderter Indexzusammensetzung der Verkettungsfaktor zum Zeitpunkt der Anpassung nicht mehr die aktuellen Verhältnisse abbildet. Wie in Abbildung 2 und Abbildung 3 zu sehen ist, entspricht eine Anwendung des in 2010 berechneten Verkettungsfaktors einer Veränderung der pinken Basiswerte entlang der dunkelgrünen Pfeile. In Abbildung 2 wird deutlich, dass die neuen Basisindexwerte nur dann mittels Verkettungsfaktor angepasst werden können, wenn die Grundgesamtheit nicht verändert wird sich also die Berechnungsgrundlage für den Index nicht verändert. Verändert sich jedoch die Grundgesamtheit und damit die Berechnungsgrundlage des Index, wie in Abbildung 3 dargestellt, so entwickelt sich der Index anders als zuvor. In diesem Fall führt eine Anpassung mittels Verkettungsfaktor zu hohen Ungenauigkeiten.”
 
Damit zeigt sich, dass die Nutzung des Verkettungsfaktors nicht rechtssicher ist, wenn die Veränderung der Stichprobenauswahl und damit die Zusammensetzung der Indizes bei der Umbasierung 2010 besonders gravierend war.

Indexverlauf ohne Anpassung der Grundgesamtheit
Abbildung 2: Beispielhafter Indexverlauf ohne Anpassung der Grundgesamtheit

Indexverlauf mit Anpassung der Grundgesamtheit
Abbildung 3: Beispielhafter Indexverlauf mit Anpassung der Grundgesamtheit

  
Fazit

Um die Umbasierung möglichst nachvollziehbar für den Endkunden zu gestalten, sollten alle betroffenen Versorger auf eine genaue Vorgehensweise festlegen. Die Anforderungen sind hierbei, den Übergang nachvollziehbar und transparent zu gestalten und gleichzeitig drohende Umsatzeinbußen zu vermeiden. Neben den klassischen Fernwärmeversorgungsverträgen sind auch Wärmebezugsverträge oder Contractingverträge betroffen, sofern sie die entsprechenden Indizes des Statistischen Bundesamtes enthalten.
 

Kontakt

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Benjamin Richter

Diplom-Betriebswirt (FH)

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