Quartierskonzepte und Mieterstrommodelle

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veröffentlicht am 6. März 2017

 

Quartiere werden in zunehmendem Maße energetisch saniert und dezentrale Energieversorgungslösungen umgesetzt. Die Kombination mit Mieterstrommodellen bleibt bisher hinter den Erwartungen zurück. Trotz weiterhin fehlender Vorteile bei der EEG-Umlage sind die übrigen Kostenvorteile durch andere Strompreiskomponenten ein attraktiver Anreiz, um Mieterstromprojekte umzusetzen. Wenn ein entsprechendes Grundmodell, entwickelt unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen, ausgearbeitet wurde, kann dies für weitere Pilotprojekte ausgerollt werden.

 

​Mieter und Eigentümer von Wohnungen und Häusern haben ein zunehmendes Interesse an dezentralen Wärme- und Stromversorgungslösungen. Neben Kostenvorteilen spielen auch Klimaschutz und Nachhaltigkeit eine zunehmende Rolle, warum in Quartieren und Mehrfamilienhäusern immer häufiger BHKWs, PV-Anlagen und Energiespeicher eingesetzt werden. Während in der Vergangenheit die Wärmeversorgung im Vordergrund stand, wird diese inzwischen in zunehmendem Maße mit Stromversorgungslösungen für die Mieter kombiniert. Wohnungsunternehmen sind daran interessiert, sich durch angrenzende Dienstleistungen Zusatzgeschäft zu generieren. Energieversorger streben an, die Energieinfrastruktur bereitzustellen und die Bewohner langfristig mit Strom und Wärme zu versorgen.

 

Vorteile

Vorteile für die Kunden können sich insbesondere durch die Reduktion von Umlagen, Steuern und Entgelten ergeben. Da die Anforderungen für die Preiskomponenten sehr unterschiedlich sind, gilt es genau zu analysieren, für welche Konstellation welche Lösung anwendbar und insgesamt wirtschaftlich ist. Durch die zunehmende Energieeffizienz der Gebäude im Neubau, sind Nahwärmelösungen mit hohen Infrastrukturkosten immer schwerer wirtschaftlich darstellbar. Die Kombination einer Nahwärmeversorgung mit Mieterstrom kann daher eine Win-Win-Situation für die Mieter, die Wohnungsunternehmen und die Energieversorgungsunternehmen darstellen.

 

Förderung

Zahlreiche Förderprogramme wurden in diesem Zusammenhang inzwischen aufgelegt. Diese reichen von KfW-Fördermitteln für energetische Stadtsanierung, über Förderprogramme von Bundesländern zu klimagerechten Kommunen bis hin zur Förderung von Energiespeichern und Mieterstromprojekten. Trotz dieser Finanzierungshilfen bleibt die Anzahl der umgesetzten Projekte hinter den erwarteten Zielen deutlich zurück.

 

Hemmnisse

Es gibt weiterhin zahlreiche Hemmnisse oder Unsicherheiten, die es zu überwinden gilt. So sieht § 95 Abs. 2 EEG 2017 zwar eine Verordnungsermächtigung für Mieterstrommodelle vor, ob und wann diese Verordnung beschlossen und umgesetzt wird, ist allerdings mehr als unsicher, sodass Abschläge oder sogar Befreiungen von der EEG-Umlage vorerst nicht zu erwarten sind. D.h. wesentliche Treiber für die Umsetzung von Mieterstrommodellen bleiben daher Kostenersparnisse bei Netzentgelten, Konzessionsabgabe und Stromsteuern. Abhängig von der konkreten Vor-Ort-Situation können daher Mieterstrommodelle bereits wirtschaftlich umgesetzt und gleichzeitig Kostenersparnisse für die Mieter erzielt werden.


Ein wesentliches Hemmnis für Wohnungsunternehmen, Mieterstrommodelle zu entwickeln und anzubieten, ist der drohende Verlust des Gewerbesteuerprivilegs für Wohnungsgesellschaften. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG sieht eine erweiterte Gewerbesteuerkürzung für Wohnungsunternehmen vor, sofern das Unternehmen eigenen Grundbesitz verwaltet oder Wohnungen bzw. Häuser errichtet und veräußert. Andere gewerbliche Tätigkeiten würden zu einem Verlust der erweiterten Gewerbesteuerkürzung führen. Da dies einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil bedeuten würde, sind Wohnungsunternehmen bisher sehr zurückhaltend, Mieterstrommodelle anzubieten und überlassen dieses Feld weitgehend den Energieversorgungsunternehmen. Ein zusätzlicher Grund für die Zurückhaltung sind die hohen Anforderungen für die Registrierung und die Organisation von Energievertriebsaktivitäten.


Ein weiteres Hemmnis betrifft das Messkonzept. Es muss verbraucherscharf erfasst werden, welche Energiemengen durch die eigene Erzeugungsanlage und welche Mengen durch die eigene Erzeugungsanlage bezogen werden. Es existieren unterschiedliche Messkonzepte, um die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen zur Erfassung und Zuordnung der Verbräuche und der erzeugten Mengen (darunter Summenzählerkonzept, Smart-Meter oder die Einrichtung einer doppelten Sammelschiene) zu erfüllen. Bei all diesen Ansätzen ist zu berücksichtigen, dass alle Mieter weiterhin frei ihren Lieferanten wählen dürfen.


Wenn diese dezentralen Versorgungskonzepte mit der energetischen Sanierung der Gebäude verbunden werden, gilt es, auch die Anforderungen der Wärmelieferverordnung zu erfüllen. Diese sieht vor, dass die Kostenneutralität nach Erneuerung der Wärmeversorgung nachzuweisen ist. Kostensteigerungen bei der Infrastruktur müssen durch Effizienzsteigerungen beim Energieverbrauch zumindest ausgeglichen werden.

 

PV oder BHKW?

Es kann keine generelle Aussage getroffen werden, welche Technologien für energetische Quartierslösungen zu bevorzugen sind und ob und in welcher Größe Speicher einzusetzen sind. Dies hängt von den spezifischen Rahmenbedingungen vor Ort ab. Dabei spielen u.a. die energetischen Verbräuche Strom und Wärme, die zugehörigen Lastgänge, Energiepreise und die Sonneneinstrahlung eine Rolle. Projektbeispiele finden sich sowohl für Mieterstromprojekte mit PV und mit BHKWs.

 

Fazit

Quartiere werden in zunehmendem Maße energetisch saniert und dezentrale Energieversorgungslösungen umgesetzt. Die Kombination mit Mieterstrommodellen bleibt bisher hinter den Erwartungen zurück. Trotz weiterhin fehlender Vorteile bei der EEG-Umlage sind die übrigen Kostenvorteile durch andere Strompreiskomponenten ein attraktiver Anreiz, um Mieterstromprojekte umzusetzen. Wenn ein entsprechendes Grundmodell – entwickelt unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen – ausgearbeitet wurde, kann dies für weitere Pilotprojekte ausgerollt werden.

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Dr. Matthias Koch

Dr. Ing., MBA, CVA

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