Glasfaser first – Breitbandausbau im Koalitionsvertrag NRW

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veröffentlicht am 8. September 2017

 

NRW hat gewählt – die zukünftige Landesregierung in NRW bekennt sich in ihrem Koalitionsvertrag klar zur Glasfaser-Technologie. Für alle mit öffentlichen Geldern geförderten Projekte sowie die zugehörigen Ausschreibungen soll zukünftig der „Glasfaserfirst”- Ansatz gelten.

 

​Die neue Landesregierung aus CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen hat am 16. Juni 2017 ihren Koalitionsvertrag vorgestellt, der am 26. Juni 2017 unterzeichnet wurde. Bereits im Wahlkampf nahmen die Themen Digitalisierung und Glasfaserausbau eine zentrale Rolle ein. Im Folgenden möchten wir Ihnen kurz skizzieren, inwieweit die Breitbandversorgung Einzug in den Koalitionsvertrag genommen hat.

 

Digitalisierung

Um in NRW die Chancen der Digitalisierung aktiv zu nutzen, setzt die Koalition auf eine Digitalstrategie, in deren Mittelpunkt ein „Masterplan” zum Ausbau gigabitfähiger digitaler Infrastrukturen steht.

 

Zur Forcierung der Digitalisierung möchte die Landesregierung die Rahmenbedingungen für zusätzliche Mehrinvestitionen von sieben Milliarden Euro schaffen, von denen fünf Milliarden Euro direkt in den Ausbau gigabitfähiger Infrastrukturen fließen sollen. Zusätzlich soll die gesamte zur Verfügung stehende Förderkulisse gebündelt und gestärkt werden.

 

Fünf Milliarden Euro will die zukünftige Landesregierung für den Ausbau gigabitfähiger digitaler Infrastrukturen bereitstellen. Im Vergleich zum Bundesförderprogramm Breitband des BMVI, das ein Fördervolumen von vier Milliarden Euro aufweist, erscheint das angestrebte Volumen durchaus engagiert. Im Koalitionsvertrag sind derzeit jedoch keine konkreten Ansätze für die aufzusetzenden Förderprogramme ersichtlich. Speziell für die ländlichen Bereiche in NRW, in denen kein privatwirtschaftlicher Ausbau erfolgt, bieten Förderprogramme eine gute
Möglichkeit, um auch in diesen Regionen Gigabit-Anschlüsse zu realisieren.

 

Gigabit-Masterplan

Ein zentrales Kernelement der Digitalstrategie bildet der Gigabit-Masterplan. Ein wichtiger Eckpunkt des Gigabit-Masterplans sind flächendeckende, konvergente Gigabit-Netze bis 2025. Gewerbegebiete, Schulen, Bildungseinrichtungen und Landesbehörden sollen als Zwischenziel schnellstmöglich an das Gigabit-Netz angeschlossen werden.

 

Die Kosten des Netzausbaus sollen auch durch die Verankerung vereinfachter Verlegetechniken in der Landesbauordnung sowie eine beschleunigte Umsetzung der Regeln für die Mitnutzung bestehender Infrastrukturen gesenkt werden.

 

Beim Aufbau dieses Gigabit-Netzes soll außerdem der Grundsatz der Technologie-Neutralität verfolgt werden. Gleichzeitig wird zukünftig bei allen Ausschreibungen im Zuge von öffentlichen Fördermaßnahmen der „Glasfaser-first”-Ansatz verfolgt, was im besten Falle zu einer ausschließlichen Förderung zukunftsfähiger Glasfaseranschlüsse führen und das Aufrüsten alter Kupfernetze beenden würde. Bereits im Wahlkampf hatten sich die nun in die Regierung eingezogenen Parteien
gegen Übergangstechnologien wie Vectoring ausgesprochen, falls diese den Glasfaserausbau behindern. Dabei wurde insbesondere das Vectoring-Monopol der Telekom im Nahbereich der Hauptverteiler als Bremse für Glasfaser-Investitionen kritisiert.

 

Einen Eckpunkt des Gigabit-Masterplans soll die dynamische Weiterentwicklung der Aufgreifschwelle für Fördermaßnahmen bilden. Die Landesregierung kündigt insbesondere an, sich in Verhandlungen mit der Europäischen Union für eine Anhebung der derzeit geltenden Aufgreifschwelle für Fördermaßnahmen auf zunächst 100 Mbit/s im Upload einzusetzen. Bisher gelten mit mindestens 30 Mbit/s im Download versorgte Gebiete als sog. „graue” oder „schwarze Flecken” und sind vor dem Hintergrund der NGA-Rahmenregelung nicht förderfähig.

 

Ein weiterer Bestandteil des Gigabit-Masterplans ist die „5GStrategie”.
Die zukünftige Landesregierung plant, die erforderliche Anbindung neuer Mobilfunkmasten an das Glasfasernetz voranzutreiben und NRW so in einer Führungsrolle bei der Entwicklung der nächsten Mobilfunkgeneration zu positionieren. Des Weiteren soll das mobile Netz durch einen Ausbau der Verfügbarkeit offener WLAN-Zugänge gestärkt werden. Im Zuge dessen könnte das derzeit geltende Telemediengesetz im Rahmen einer Bundesratsinitiative modernisiert werden, was zu einer
Reduktion der Haftungsrisiken führen könnte.

 

Fazit

Der Koalitionsvertrag der neuen NRW-Landesregierung zeichnet ein erfreulich klares Bekenntnis zur Glasfaser-Technologie. Diese bildet gleichzeitig auch die Grundlage für zukünftige Mobilfunkgenerationen.

 

Positiv ist außerdem die Ankündigung der dynamischen Weiterentwicklung von Aufgreifschwellen für Fördermaßnahmen zu werten. Dieser Schritt könnte, sofern auch auf europäischer Ebene umsetzbar, einen weiteren wesentlichen Schritt in Richtung eines flächendeckenden FTTB/H-Netzes darstellen.

 

In den kommenden Monaten wird es in NRW darauf ankommen, die im Koalitionsvertrag dargestellte Fokussierung auf Glasfaser in konkrete Regelungen zu fassen und im Zusammenspiel mit dem Bund und der Europäischen Kommission die Türen für neue Marktteilnehmer im leitungsgebundenen Telekommunikationsmarkt zu öffnen bzw. die etablierten Unternehmen in Richtung rein glasfaserbasierter Technologien zu lenken.

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