Die Stadtwerke der Zukunft – Fördermittellandschaft für Ihre Quartiersversorgung

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veröffentlicht am 8. September 2017

 

 

Header Klimaquartiere

 

Der Wandel der Energiewirtschaft sowie die Dezentralisierung der Energieversorgung eröffnen neue Geschäftsfelder, die Stadtwerke vor Herausforderungen stellen. Durch regulatorische Rahmenbedingungen und die Digitalisierung wird der Wandel der Energiewirtschaft vorangetrieben.

 

​Einige Stadtwerke haben bereits die Wachstumsperspektiven erkannt und investieren in neue, innovative Lösungsansätze. Dabei gilt es, die Potenziale aufzugreifen und die Zeichen der Zeit zu erkennen:

 

  • Dezentrale und smarte Energieversorgung,
  • Ausbau von Erzeugungsanlagen der Erneuerbaren Energien,
  • Abfangen des höheren Anteils von Prosumern unter den Kunden.


In unserer März-Ausgabe des Kursbuch Stadtwerke sind wir bereits auf die diversen Möglichkeiten eingegangen, die Stadtwerke erfolgreich am Wandel teilhaben lassen können.

 

Die nachfolgende Aufstellung gibt einen ersten Überblick über die vielfältige Förderlandschaft bei der Realisierung nachhaltiger Quartierskonzepte. Je nach Integration und Größe der Anlagen können Wohnquartiere durch intelligente Gesamtkonzepte 30 bis 70 Prozent1 des Strombedarfs (neben der 100-prozentigen Versorgung mit Wärme) durch die Energieerzeugung aus dezentralen Erneuerbaren Energien decken.

 

Die Grafik zeigt die unterschiedlichen Handlungsfelder und Herausforderungen zur Integration diverser Erzeugungstechnologien sowie Abnehmer im Rahmen eines Quartierkonzeptes auf.

 

 Quartierskonzept

 

Förderung von Wärmeerzeugern

  • Wärmepumpe

Eine Förderung von Wärmepumpen ist auf Bundesebene im Rahmen des Marktanreizprogrammes (MAP) möglich. In Abhängigkeit der Nennwärmeleistung wird zwischen einer direkten Förderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung) sowie einer Förderung mittels KfW-Kredit im Rahmen des Programmes Erneuerbare Energien Premium in Verbindung mit Tilgungszuschüssen (mehr als 100 kW Nennwärmeleistung) unterschieden. In beiden Fällen können die geförderten Anlagen sowohl zur direkten Wärmeversorgung genutzt als auch in ein Wärme-/Kältenetz eingebunden werden.

 

  • Solarthermie

In Abhängigkeit von der Größe der Solarthermieanlage bestehen auch für die Solarthermie im Rahmen des Marktanreizprogrammes Fördermöglichkeiten über das BAFA bzw. über die KfW. In beiden Fällen können die geförderten Anlagen sowohl zur direkten Wärmeversorgung genutzt als auch in ein Wärme-/ Kältenetz eingebunden werden. Eine Förderung für Anlagen bis zu 40 m2 Bruttokollektorfläche erfolgt ausschließlich über das BAFA mittels direkter Zuschüsse. Anlagen in der Innovationsförderung zwischen 40 m2 und 100 m2 Bruttokollektorfläche können zwischen direkten Zuschüssen über das BAFA sowie einer Förderung über das KfW-Kreditprogramm Erneuerbare Energien Premium in Verbindung mit Tilgungszuschüssen wählen. Große Solarkollektoranlagen mit mehr als 100 m2 Bruttokollektorfläche laufen ausschließlich in der KfW-Förderkomponente.

 

  • KWK-Anlagen

Biomasse-KWK-Anlagen in der Größenklasse 100 kW bis zu 2.000 kW Nennwärmeleistung, die einen elektrischen Wirkungsgrad größer 10 Prozent und einen Gesamtwirkungsgrad größer 70 Prozent aufweisen, werden über das KfW-Kreditprogramm Erneuerbare Energien in Verbindung mit Tilgungszuschüssen gefördert.


Über die Mini-KWK-Richtlinie ist zudem eine Förderung von KWK-Anlagen im Leistungsbereich bis 20 kWel möglich. Die Zuschüsse werden über das BAFA ausgereicht.

 

  • Biomasseanlagen (thermische Nutzung)

  • Die Errichtung oder Erweiterung kleiner Biomasseanlagen von 5 bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung wird über das BAFA mittels direkter Zuschüsse gefördert. Hierzu zählen Pellet-Anlagen, Hackschnitzel-Anlagen sowie Scheitholz-Anlagen. Größere Anlagen mit mehr als 100 kW Nennwärmeleistung erhalten eine Förderung über das KfW-Kreditprogramm Erneuerbare Energien in Verbindung mit Tilgungszuschüssen.

     

    Förderung von Speichern

  • Wärme- und Kältespeicher

Speicher deren Wärme/Kälte zu mindestens 50 Prozent aus KWK-Anlagen stammt, können eine Zuschlagszahlung über das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) – ausgereicht über das BAFA – erhalten. Hierfür ist u.a. der Nachweis notwendig, dass die Förderung für den wirtschaftlichen Betrieb des Speichers notwendig ist.


Für Anlagen ab 10 m3 Speichervolumen, die keine Förderung über das KWKG erhalten und die dem Ausgleich von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien dienen, besteht darüber hinaus die Möglichkeit einer Förderung über das KfW-Kreditprogramm Erneuerbare Energien mittels Tilgungszuschüssen.

 

  • Stromspeicher

Batteriespeicher sind in Verbindung mit einer PV-Anlage von max. 30 kWp förderfähig im Rahmen des KfW-Kreditprogramms Erneuerbare Energien Speicher. Voraussetzung ist weiterhin, dass die maximale Leistungsabgabe der PV-Anlage am Netzanschlusspunkt 50 Prozent der installierten Leistung entsprechen darf. Die Förderung erfolgt mittels Tilgungszuschüssen, deren Höhe im Zeitverlauf abnimmt. Von 25 Prozent der förderfähigen Kosten bei Programmbeginn bis auf 10 Prozent zu Programmende (Ende 2018)

 

Förderung von Wärme- und Kältenetzen

Je nach technischer Konzeption der Wärmeerzeugungsanlagen gibt es verschiedene Fördervarianten für Wärme- und Kältenetze. Im ersten Schritt zu prüfen ist eine Zuschlagsberechtigung unter dem KWKG. Denn erst wenn hier eine Förderung verneint werden kann, könnte eine Förderung über das MAP bei einer anteiligen Versorgung mittels Erneuerbarer Energien greifen. Abgewickelt wird eine Förderung unter dem MAP über das KfW-Kreditprogramm Erneuerbare Energien Premium. Für innovative Wärmenetze besteht zudem die Möglichkeit einer Förderung in Form von direkten Zuschüssen im Programm Wärmenetze 4.0, das über das BAFA abgewickelt wird. Darüber hinaus wird in diesem Programm die Erstellung einer Machbarkeitsstudie mit maximal 600.000 Euro gefördert.

 

Förderung von Mobilität

  • Ladeinfrastruktur für Elektromobilität

Das Bundesförderprogramm für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur umfasst Fördergelder mit einem Gesamtvolumen von 300 Millionen Euro, die im Rahmen mehrerer Förderaufrufe im Zeitraum von 2017 bis 2020 bereitgestellt werden. Gefördert werden der Aufbau von insgesamt ca. 5.000 Schnellladestationen (ab 22 kW) mit 200 Millionen Euro sowie der Aufbau von rund 10.000 Normalladestationen (bis 22 kW) mit 100 Millionen Euro.

 

Eine weitere wesentliche Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom aus Erneuerbaren Energien (mit Herkunftsnachweis) oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativen Strom stammen muss. Zusätzlich müssen die technischen Mindestanforderungen aus der Förderrichtlinie und dem ersten Förderaufruf eingehalten werden. Diese orientieren sich an der bereits im letzten Jahr verabschiedeten Ladesäulenverordnung.

 

Ladesäulenverordnung

Die Zuwendung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und umfasst maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Netto-Gesamtkosten (im ersten Aufruf 40 Prozent).

 

  • Ausbau Radwegenetz

Über die Kommunalrichtlinie fördert der Bund folgende Komponenten zum Ausbau des Fahrradverkehrs mittels direkter Zuschüsse in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben:

 

  • Radabstellanlagen
  • Radabstellanlagen in Verbindung z.B. mit Abstellflächen für Car-Sharing-Fahrzeuge oder einer ÖPNV-Haltestelle
  • Wegweisungssysteme
  • Radfahrstreifen, Schutzstreifen oder Fahrradstraßen
  • Radschnellwege
  • LED-Beleuchtung auf Radverkehrsanlagen

 

Anträge können jeweils zwischen dem 1. Januar und 31. März sowie zwischen dem 1. Juli und 30. September eines jeden Jahres gestellt werden.

 

  • Sanierung Straßenbeleuchtung

Ebenfalls über die Kommunalrichtlinie gefördert wird die Sanierung der Straßenbeleuchtung mittels Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtungstechnik. Die Förderhöhe ist abhängig von der zu generierenden CO2-Einsparung und liegt bei 20 bzw. 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.


Anträge können jeweils zwischen dem 1. Januar und 31. März sowie zwischen dem 1. Juli und 30. September eines jeden Jahres gestellt werden.


Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an Förderprogrammen auf Landesebene. Im Rahmen eines projektspezifischen Abgleichs der vorhandenen Möglichkeiten lässt sich das optimale Förderund Finanzierungskonzept für Ihr Vorhaben entwickeln.

 

Stadtwerke, die mit einer professionellen Vorbereitung ihre Unternehmensstrategie erweitern und in den Ausbau von innovativen Geschäftsbereichen wie E-Mobilität, Ladesäulen und andere (Energie-) Dienstleistungen investieren, werden eine Schlüsselrolle in der Energiewende in Deutschland spielen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei!

 

1 Eigene Berechnungen der Eigenverbrauchsquote (je nach Auslegung der Anlage und Lastprofil)

Kontakt

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Maria Ueltzen

Europäische Dipl.-Verwaltungsmanagerin (FH)

Associate Partner

+49 911 9193 3614

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