7. Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung – Innovationen für die Energiewende – Einführung von Reallaboren

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veröffentlicht am 3. Dezember 2018

 

Seit den 70er-Jahren wird regelmäßig durch die Bundesregierung ein mehrjähriges Programm zur Festlegung der Ziele, Schwerpunkte und Förderinstrumente ihrer Energieforschungspolitik aufgestellt. Die aktuell 7. Ausgabe wurde unter Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) unter Einbezug des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erstellt.


Das Forschungsrahmenprogramm fußt auf vier Säulen, wobei die erste Säule gleichzeitig einen neuen Fokus der Forschungsförderung darstellt: die Reallabore. Dabei sollen neue, aber bereits in der Forschung erfolgversprechende Technologielösungen, an den Markt herangeführt werden. Aufgrund der Integration von Reallaboren in den Rahmen der Forschungsförderung ist grundsätzlich mit höheren Förderintensitäten zu rechnen im Vergleich zu einer Projektförderung außerhalb des Forschungsrahmens.

 

Weitere Säulen betreffen

  • Die Neuausrichtung hinsichtlich sektor- und systemübergreifender Fragestellungen wie beispielsweise Schnittstellen zum Verkehrssektor, Digitalisierung und die Sektorkopplung,
  • Bessere Vernetzung zwischen Projektförderung und institutioneller Förderung sowie
  • Engere internationale und europäische Vernetzung von Forschungsarbeiten.

 

Die Abgrenzung zwischen anwendungsorientierter Grundlagenforschung, anwendungsnaher Forschung bis hin zum Reallabor folgt dem Technology-Readiness-Level (TRL). Dabei handelt es sich bei den folgenden Reifegraden um eine Klassifizierung als Reallabor:

 

  • TRL Stufe 7: Prototyp mit systemrelevanten Eigenschaften existiert und wird im Betriebsumfeld getestet
  • TRL Stufe 8: Verkaufsmuster/-prototyp liegt vor und erfüllt alle Anforderungen der Endanwendung
  • TRL Stufe 9: kommerzieller Einsatz (Ende des Reallabors)

 

Damit können Förderungen von Reallaboren, obgleich klassifiziert als Forschungsförderung, dennoch bis in den kommerziellen Einsatz hineinreichen und so durchaus auch in Verbindung mit einer universitären Begleitung eine interessante Finanzierungsmöglichkeit von innovativen Projekten, auch in der Stadtwerkslandschaft bedeuten.

 

Für die Jahre 2018 bis 2022 stehen ca. 1,3 Mrd. Euro an Fördergeldern jährlich zur Verfügung, wobei der Großteil davon für Maßnahmen der Projektförderung vorgesehen ist – ca. 900 Millionen Euro. Die konkrete Förderung erfolgt nicht unmittelbar über das Forschungsrahmenprogramm. Die einzelnen Schwerpunktbereiche werden mittels Förderprogrammen konkretisiert, über die dann auch entsprechend Mittel vergeben und ausgereicht werden.

 

Bei einem Vergleich der für die verschiedenen Forschungsfelder zur Verfügung gestellten Daten (siehe Grafik) wird neben der deutlichen Zunahme von Geldern seit den 2000ern die Fokussierung – neben den Erneuerbaren Energien – auf Fragestellungen im Rahmen der Systemintegration deutlich.

 

In Abgrenzung zu rein technischen Demonstrationsvorhaben soll im Rahmen von Reallaboren die Möglichkeit geschaffen werden, auch notwendige legislative Maßnahmen im Zuge von Ausnahmegenehmigungen von bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen bzw. Beschränkungen (sog. Experimentierklauseln) umzusetzen. Als Beispiele für Reallabore werden genannt:

 

  • Intelligente Vernetzung von Energieinfrastruktur in klimaneutralen Stadtquartieren
  • Sektorkopplungs-Technologien wie Elektrolyse-Großanlagen mit Abwärmenutzung in Netzengpassgebieten
  • Große thermische Speicher zur CO2-freien, nachhaltigen Nutzung bestehender Energieinfrastrukturen
    Technologien zur CO2-Nutzung

 

Im Kontext der Notwendigkeit von Anpassungen im regulatorischen Rahmen werden insbesondere die Bereiche Digitalisierung sowie die Sektorkopplung als Zielvorhaben spezifiziert. Gerade bei gleichzeitigem Einsatz und Produktion von abgabenbehafteten Gütern wie Strom, Gasen und Kraftstoffen sieht der Gesetzgeber die Notwendigkeit von regulatorischen Ausnahmen für eine kommerzielle Erprobung.

 

Grafik Energieversorgungsinfrastruktur 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Als weiteres Beispiel wird der Umbau von Energieversorgungsinfrastruktur im Kontext von Quartierskonzepten genannt. Auch hier können innovative Ansätze mittels langfristig angelegter Reallabore getestet werden. Das Aufzeigen von energetischen Optimierungspotenzialen im Quartier soll insbesondere in den folgenden Schwerpunkten behandelt werden:

 

  • Quartiere im Strukturwandel
  • Quartiere und Sektorkopplung
  • Quartiere im demografischen Wandel
  • Synergien für Wohnquartiere und Produktionsareale
  • Planung, Umsetzung und Monitoring innovativer Versorgungskonzepte
  • Geschäftsmodelle für die Energiewende zur Minimierung von Markt- und Umsetzungshemmnissen

 

Kommunalrichtlinie 2018 – Erweiterte Fördermöglichkeiten für Stadtwerke

Die zum Ende des Jahres auslaufende Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld wurde in überarbeiteter Fassung veröffentlicht und tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft. Die aus Stadtwerkssicht wesentlichste Änderung betrifft die Antragsberechtigung von Unternehmen mit kommunaler Beteiligung von mindestens 25 Prozent. Bislang war hier ein Mindestanteil von 50,1 Prozent gefordert, was häufig zum Ausschluss geführt hat. Auch entfällt die Beschränkung der Antragsberechtigung auf einzelne Fördergegenstände.

 

Eine Förderung erfolgt unverändert mittels direkter Zuschüsse. Für eine Antragstellung sind mit Ausnahme der Fördergegenstände Energiesparmodelle, Klimaschutzkonzepte sowie Klimaschutzmanagement die beiden jährlichen Antragsfenster 1. Januar bis 31. März sowie 1. Juli bis 30. September einzuhalten. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Portal „easy-online”.

 

Weitere Änderungen betreffen die Aufnahme neuer Förderschwerpunkte wie beispielsweise das kommunale Energie- und Umweltmanagement, Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs und der intelligenten Verkehrssteuerung sowie Maßnahmen zur Abfallentsorgung und Maßnahmen an Klär- und Trinkwasserversorgungsanlagen.

 

Die Tabelle gibt einen Überblick der einzelnen Förderbausteine, einschließlich der möglichen Förderquoten. Für weitergehende Informationen zu den einzelnen Komponenten sprechen Sie uns gerne an.

 

Förderbausteine und mögliche Förderquoten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Kontakt

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Maria Ueltzen

Europäische Dipl.-Verwaltungsmanagerin (FH)

Associate Partner

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