Der Letter of Intent in der Unternehmenstransaktion

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veröffentlicht am 23. Februar 2024 | Lesedauer ca. 4 Minuten

 

Bereits zu Beginn einer geplanten Unternehmenstransaktion haben Käufer und Verkäufer bestimmte Vorstellungen davon, wie der M&A-Deal ablaufen soll und welche Punkte für sie wichtig sein werden. Um solche Kernthemen frühzeitig festzuhalten, die voraussichtliche Struktur der Transaktion zu bestimmen, und um das psychologisch wichtige Signal zu senden, dass es „los geht”, wird häufig ein Letter of Intent (LoI) abgeschlossen. Als unverbindliche Absichtserklärung entfaltet der LoI in der Regel keine rechtsverbindliche Bindungswirkung. 


Es stellt sich daher die Frage, wie bereits in einem frühen Stadium des geplanten M&A-Deals Vorkehrungen für die Transaktion, aber auch für den Fall des Abbruchs der Transaktion erfolgen sollten. Die wichtigsten Punkte stellen wir in diesem Beitrag dar. 

Wozu braucht man einen Letter of Intent?

Sinn und Zweck eines LoI ist es vorrangig, den Parteien zu ermöglichen, ihre Absichten und Erwartungen an die geplante Unternehmenstransaktion eindeutig zu kommunizieren. Das hilft dabei, einen Ausgangspunkt für die kommenden Verhandlungen zu finden. Die Parteien können im LoI ihre Schlüsselthemen platzieren und für den Inhalt und Prozess der Unternehmenstransaktion einen Rahmen setzen. 

Durch die Unterzeichnung des LoI zeigen ferner sowohl der Verkäufer als auch der Käufer, dass sie ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung der Transaktion haben und setzen den Ton für den weiteren Prozess. Dies kann vor allem dann relevant werden, wenn der M&A-Prozess ins Laufen gekommen ist, insbesondere nach Abschluss der Due Diligence und bei der Ver-handlung der Vertragsdokumentation.
Erfahrungsgemäß kann es zu Situationen kommen, in denen die Verhandlungen zwischen den Parteien komplex sind und die Parteien den Eindruck haben, dass verhärtete Fronten bestehen. Hier kann der LoI als Anker und gemeinsame Basis dienen, auf die sich die Parteien in solchen Situationen berufen und verlassen können. 

Der Inhalt des Letter of Intent

Es obliegt den Parteien, wie detailliert oder umfassend sie die Absichtserklärung gestalten wollen. Da dem LoI während des M&A-Deals zwar keine rechtlich bindende, aber dennoch eine faktische Bindungswirkung zukommt, ist seine Bedeutung nicht zu unterschätzen. Folgende Punkte gehören zum wesentlichen Inhalt: 
  • Kommerzielle Eckpunkte

    Der LoI sollte die diejenigen kaufmännischen Punkte, auf die sich die Parteien bereits verständigt haben, festhalten. Hierzu gehören einerseits der Kaufgegenstand und die Art der Transaktion (z. B. Share Deal, Asset Deal), und andererseits der Kaufpreis bzw. die Methode, auf deren Grundlage der Kaufpreis ermittelt wird, einschließlich des Kaufpreismechanismus (z. B. Locked Box / Closing Accounts). 
  • Road Map

    Oft ist – vor allem vor Durchführung der Due Diligence – schwer einzuschätzen, welche Themen zwischen den Parteien in welchem Ausmaß verhandelt werden müssen. Zudem herrscht häufig ein erheblicher Zeitdruck auf die Deal-Teams. Zur Dokumentation eines möglichst übereinstimmenden Zeitplans, zur Vermeidung unnötiger Verzögerungen und für die bessere Ressourcenplanung ist es hilfreich, die voraussichtlichen Schritte bis zum Abschluss der Transaktion festzuhalten.
  • Vertraulichkeit und Exklusivität

    Die Vertraulichkeit kann zwar auch in einem separaten NDA geregelt sein. Oft aber findet sich bereits im LoI eine Regelung hierzu. Auch die Tatsache, dass der Verkäufer keine anderweitigen Verhandlungen mit ei-nem anderen potentiellen Käufer führt, wird oft bereits im LoI festgehalten.

Die Bindungswirkung des Letter of Intent

In der Regel entfaltet der LoI keine rechtliche Bindungswirkung. Eine Ausnahme ist für Regelungen zur Vertraulichkeit und zur Exklusivität zu empfehlen. Es empfiehlt sich, klarstellend in den  LoI aufzunehmen, welche Regelungen rechtliche Bindungswirkung entfalten und welche nicht. So vermeidet man Haftungsrisiken im Falle des Abbruchs der Vertragsverhandlungen.

Rein faktisch kann aber durchaus von einer gewissen Bindungswirkung des LoI gesprochen werden. Denn mit der Unterzeichnung der Absichtserklärung haben die Parteien deutlich gemacht, dass sie bereit sind, den Weg bis zum Abschluss der Transaktion gemeinsam bestreiten zu wollen – und das unter den von vorneherein dargelegten und vereinbarten Bedingungen. 

Erfahrungsgemäß wird die Absichtserklärung häufig als Argument in den Verhandlungen im Laufe der Transaktion verwendet, wenn eine Partei von ihren ursprünglichen Vorstellungen abrückt. Die Dokumentation der Absichten dient dann als wertvolles Instrument, um den Verhandlungsprozess zu leiten und Missverständnisse zu vermeiden.

Wenn es doch zum Abbruch kommt

Für den Fall, dass es – aus welchen Gründen auch immer – zum Abbruch des Transaktionsprozesses kommt, können in den LoI aus Sicht des Kaufinteressenten Schutzmechanismen aufgenommen werden: 
  • Vorbehalt der Due Diligence

    Im Rahmen der Due Diligence können sich Aspekte und Themen ergeben, aus denen unerwartete Risiken erwachsen. Treten solche „Red Flags” auf, kann es durchaus vorkommen, dass der potentielle Käufer von der Transaktion abrücken möchte. Um in einem solchen Fall zu vermeiden, dass der Verkäufer vorvertragliche Schadensersatzansprüche geltend macht, wird der Abschluss der Transaktion unter dem Vorbehalt einer zufriedenstellenden Due Diligence gestellt.
  • Break-Up Fee

    Im Laufe der Unternehmenstransaktion können hohe Kosten für die Parteien entstehen. Es kann also das Interesse daran bestehen, eine sog. Break-up Fee im LoI zu vereinbaren, um das wirtschaftliche Risiko vergeblicher Aufwendungen zu minimieren. Dabei handelt es sich zumeist um eine Art Vertragsstrafe für den Fall, dass der Verkäufer den Abbruch der Vertragsverhandlungen einseitig verschuldet. Liegen die Gründe für den Abbruch in der Sphäre des Käufers, spricht man von einer „Reverse Break-Up Fee”. Nach der Rechtsprechung darf der Entschädigungsbetrag nicht so hoch festgelegt sein, dass ein faktischer Abschlusszwang entsteht, sonst wird der LoI beurkundungspflichtig. Dies sollte man bei der Verhandlung des LoI im Blick behalten. 

Fazit

Durch das sorgfältige Verfassen und Verstehen des LOI kann ein reibungsloser Übergang von der Absichtserklärung zu einem endgültigen Vertrag erleichtert werden. Aufgrund der wichtigen Bedeutung des Letter of Intent als Erfolgsfaktor für den Transaktionsprozess und für den Inhalt der Transaktionsdokumentation sollte der Gestaltung des Letter of Intent daher gebührende Aufmerksamkeit gewidmet werden, gegebenenfalls unter Beiziehung von professionellen M&A-Beratern oder Transaktionsanwälten.

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Kai Graf von der Recke, LL.M. (Boston Univ.)

Rechtsanwalt, Attorney at Law (New York), Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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