China: Neue Regelung für die Ausstellung von Mehrwertsteuerrechnungen

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Als neuer Meilenstein bei der Umsetzung des landesweiten VAT-Pilot-Programms („Value Added Tax – Mehrwertsteuer”) hat die staatliche Steuerverwaltung („SAT”) am 19. Mai 2017 die SAT Bekanntmachung [2017] Nr.16 freigegeben. Darin sind neue Regularien enthalten, die für die Ausstellung von VAT-Rechnungen zu berücksichtigen sind. Die Bekanntmachung trat am 1. Juli 2017 in Kraft.


Im Mai 2016 wurden die Anforderungen für die Ausstellung von speziellen VAT-Rechnungen durch die SAT bekannt gegeben, die seit der landesweiten und vollständigen Umsetzung der VAT-Reform (Shui zong fa [2016] Nr.75) anzuwenden sind. Konnten Mehrwertsteuerpflichtige VAT-Rechnungen für den Kauf von Waren, für Arbeitsdienste, Dienstleistungen und immaterielle Vermögen oder Immobilien anfordern, war es zudem erforderlich dem Verkäufer den Namen, die Steuer-Identifikationsnummer oder den Sozialkreditcode, die Adresse, Telefonnummer sowie die Bankkontoinformationen des Käufers mitzuteilen. Andernfalls konnten die spezifische VAT-Rechnung nicht als abzugsfähiger Beleg für die Vorsteuer verwendet werden.


Da die ordentliche Mehrwertsteuerrechnung bei der Einkommensteuer nicht abzugsfähig ist, waren die Informationen, die der Steuerpflichtige bei der Ausstellung der Rechnung zur Verfügung stellte, oft willkürlich und begrenzt. Durch die Bekanntmachung Nr.16 wurden strengere Regeln für die Ausstellung von ordentlichen VAT-Rechnungen erlassen. Die Rechnungen, die der Unternehmenskäufer nach dem 1. Juli 2017 erhält, können nicht für steuerliche Zwecke wie Steuerbescheide, Steuererstattungen, Steuergutschriften usw. verwendet werden, wenn sie nicht den Vorschriften der Bekanntmachung Nr.16 entsprechend ausgestellt sind. Daher müssen Käufer seit dem 1. Juli 2017 bei der Erstellung ordentlicher Mehrwertsteuerrechnungen auf folgende Punkte achten:
  • Die Identifikationsnummer oder der einheitliche Sozialkreditcode der Gesellschaft oder des Steuerpflichtigen muss ausgefüllt werden.
  • Der Inhalt der Rechnung muss dem tatsächlichen Inhalt des Verkaufs und dem tatsächlichen Transaktionsbetrag entsprechen.
  • Rechnungen für Büromaterial und Lebensmittel müssen der „Liste der verkauften Güter oder steuerpflichtig erbrachten Dienstleistungen”, die durch das Steuerkontrollsystem festgelegt wurden, entsprechen und beigefügt werden. Zudem muss die Rechnung den spezifischen Stempel für Rechnungen enthalten.

Gemäß den „Verwaltungsmaßnahmen für Rechnungen” können Rechnungen, die nicht den Regularien entsprechen, nicht als Beleg für die finanzielle Erstattung verwendet werden. Institute und Einzelpersonen haben das Recht, nicht den Regeln entsprechende Rechnungen zu verweigern. Daher müssen Unternehmen ab dem 1. Juli 2017 die internen Kontrollstandards gemäß der Bekanntmachung Nr.16 anpassen:
  • Eine effiziente Kommunikation mit den Lieferanten, um ihnen möglichst zeitnah die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen oder den einheitlichen Sozialkreditcode weiterzuleiten.
  • Wenn die Mitarbeiter ordentliche Mehrwertsteuerrechnungen verlangen, sollten sie darauf achten, dass die Ausstellung der Rechnungen den neuen Vorschriften entspricht.
  • Das Finanzpersonal ist dahingehend anzuweisen, auf die Korrektheit von Rechnungen zu achten. VAT-Rechnung, bei denen die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen falsch oder mit null angegeben ist, sollten abgelehnt werden.


Es ist anzumerken, dass die Bekanntmachung Nr.16 nicht für Rechnungen gilt, die an Personen, Behörden, öffentliche Institutionen und ausländische Kunden ausgestellt werden.


Darüber hinaus hat die Ankündigung Nr. 16 Auswirkung auf die Tax Compliance in Bezug auf die Einkommensteuer von in China lebenden Ausländern. Nach den einschlägigen Bestimmungen des Steuerrechts können Wohngeld, Verpflegungsmehraufwand, Kosten für die Kleiderreinigung, Umzugskosten, Reisekosten für den Familienbesuch, die Kosten für den Sprachkurs und das Schulgeld für die eigenen Kinder (entweder bargeldlos oder als Erstattungen gegen VAT-Rechnung) von der Einkommensteuer befreit werden. Ausländer, die die steuerlichen Vorteile genießen, sollten ihrem Arbeitgeber die entsprechenden Rechnungen die real, vernünftig und nach den gültigen Regeln ausgestellt sind, zur Verfügung stellen. Daher schlagen wir vor, dass betroffene Ausländer den vollen Namen und die Identifikationsnummer des steuerpflichtigen Unternehmens rechtzeitig erhalten sollten. Der Steuerpflichtige kann den Verkäufer auffordern, die Rechnungen gemäß der Bekanntmachung Nr.16 auszustellen, wenn es sich um Belege handelt, die als abzugsfähige Kosten gelten. Darüber hinaus ist die VAT-Rechnung im Namen der Firma (Verkäufer) auszustellen. Die entsprechenden Rechnungen sind an den Arbeitgeber weiterzugegeben und für künftige Prüfungen durch die Steuerbehörde aufzubewahren. Für fehlerhafte Rechnungen behält sich die Steuerbehörde das Recht vor, eine Steueranpassung vornehmen zu lassen und entsprechende Strafen zu verhängen.


Mit der vollständigen Umsetzung der „Golden Tax Phase III” fließen die statistischen Daten der nationalen Besteuerung in den „Big Data”-Pool ein. „Golden Tax Phase III” ist nicht nur ein Werkzeug für die Steuererklärung, sondern auch eine Plattform für den Informationsaustausch zwischen Unternehmen und Steuerbehörden. Durch diese Plattform soll das Steuermanagement und die Risikokontrolle für die staatliche Verwaltung der Besteuerung effektiver und bequemer gestaltet werden. Wenn sich Steuerpflichtige mit ihrer Identifikationsnummer für die Steuererklärung auf der „Golden Tax Phase III”-Plattform einloggen, wird künftig der gesamte Cashflow sowie der Rechnungsfluss des Unternehmens nachvollziehbar dargestellt. Das wiederum heißt, dass künftig dem Rechnungsmanagement auf Unternehmensseite mehr Bedeutung zukommt.​

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Monica Chen

Tax Consultant (China)

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