China: Wie Einkommen aus ausländisches Quellen in China erklärt wird

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Nach der Veröffentlichung der detaillierten Richtlinien für die Jahressteuererklärung der persönlichen Einkommensteuer (kurz: Individual Income Tax, IIT) veröffentlichte die chinesische staatliche Steuerverwaltung (kurz: State Administration of Tax, SAT) die Bekanntmachung [2020] Nr. 3 („Erlass 3”), um eine spezifische Anleitung für die Jahressteuererklärung der Einkommen mit ausländischen Quellen zu geben.

Steuerpflicht in China

Normalerweise sind Steueransässige in China verpflichtet, ihr Einkommen aus ausländischen Quellen bei der chinesischen Steuerbehörde zu erklären.

Es existiert immer noch eine Befreiungsregel für eine besondere Gruppe von Steueransässigen, die:
  • keinen Wohnsitz in China haben und
  • die sich nicht sechs zusammenhängende Jahre in China aufgehalten und in denen sie sich nicht weniger als 183 Tage in China aufhielten

Für die besondere Gruppe wird das Einkommen aus ausländischen Quellen von der chinesischen IIT befreit, wenn es nicht von einem Unternehmen oder einer Einzelperson in China gezahlt oder getragen wird.

Definition von Einkommen aus ausländischen Quellen

Erlass 3 bestimmt Einkommen mit ausländischen Quellen nach dem Standort:
  • Ort, an dem die Arbeitsleistungen erbracht werden, z.B. Einkommen aus Arbeitsleistungen außerhalb Chinas, die nach der Zeitaufteilungsmethode berechnet werden;
  • Ort, an dem der Steuerpflichte seinen Sitz hat und z.B. Einkommen aus Zinsen und Dividenden, die von Unternehmen außerhalb Chinas oder von Nicht-Steueransässigen in China gezahlt werden;
  • Ort, wo der Transaktionsgegenstand liegt, z.B. Einkommen aus Übertragung von Immobilienvermögen außerhalb Chinas und Einkommen aus Investitionen in Eigenkapitalbeteiligungen an Unternehmen mit Sitz außerhalb Chinas.

Ermittlung der Steuer

Im Allgemeinen sollen Steueransässige ihre chinesische Jahressteuererklärung für Einkommen aus chinesischen und ausländischen Quellen ermitteln. Die bereits im Ausland für Einkommen mit ausländischen Quellen erhobene Einkommensteuer (falls vorhanden) darf von der in der laufenden Periode zu zahlenden chinesischen Einkommensteuer abgezogen werden, soweit dieser Betrag die Anrechnungshöhe nicht überschreitet. Die Anrechnungsgrenze soll nach dem chinesischen Einkommensteuergesetz ermittelt werden, und der überschüssige Betrag kann in den nächsten fünf Steuerjahren vorgetragen werden.

Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass nur die von ausländischen Staaten erhobene Einkommensteuer verrechnet und abgezogen werden darf. Die gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen nicht erhobene IIT, Zinsen, Verzugszuschläge sowie Verwaltungsstrafen, die im Zusammenhang mit der ausländischen Einkommensteuer stehen, sind davon ausgeschlossen. Daher wird empfohlen, dass Steuerzahler entsprechende Dokumente aufbewahren, die die Art der im Ausland geleisteten Steuerzahlungen nachweisen. Es sollte zudem darauf geachtet werden, abziehbare und nicht abziehbare ausländische Einkommensteuern voneinander getrennt zu dokumentieren und aufzubewahren.

Unterstützungspflicht von chinesischen Unternehmen

Erlass 3 hebt die Unterstützungspflicht chinesischer Unternehmen für die IIT-Erklärung hervor, wenn sie Mitarbeiter bzw. Steueransässige als Expatriates in das Ausland entsenden, wobei die entsprechende Vergütung (d.h. Einkommen aus ausländischen Quellen) von einem ausländischen Unternehmen zu zahlen ist. In diesem Fall hat das chinesische Unternehmen ein Wahlrecht:
  1. Übernahme der IIT-Withholding-Pflicht für Einkommen aus ausländischen Quellen oder
  2. Meldung der Details des Expatriate bis Ende Februar des Folgejahres bei der chinesischen Steuerbehörde.


Zu den Details gehören unter anderem alle persönlichen Daten, Einkommensangaben und Steuerzahlungsinformationen.


Wählt das entsendende Unternehmen die Withholding-Pflicht, kann das Unternehmen im Ausland, dass die Vergütung des Expats trägt, gemäß Erlass 3 die entsprechende chinesische IIT einbehalten und die Steuer an das entsendende Unternehmen in China überweisen. Das entsendende chinesische Unternehmen ist dann verpflichtet, die Steuer bei den Behörden zu erklären und zu zahlen.

In diesem Fall wird die grenzüberschreitende Steuerüberweisung regelmäßig erfolgen. Es wird darüber hinaus technische Unterstützung durch chinesische Banken oder die SAFE benötigt, um einen reibungslosen Ablauf bei der cross-border Steuerzahlung gewährleisten zu können. Neben der technischen Herausforderung kann sich auch die Ermittlung der chinesischen Einkommensteuer komplizierter darstellen, wenn der Abzug der ausländischen IIT zu berücksichtigen ist.

Unsere Empfehlung

Im Allgemeinen erfordert die Erklärung der Jahreseinkommensteuer für Einkommen mit ausländischen Quellen bedeutend mehr Fachkenntnisse, da sie eine detaillierte Bewertung und komplizierte Berechnung erfordert. Wir empfehlen betroffenen Steuerzahlern, insbesondere jenen mit hohen Nettoeinkünften aus diversen in- und ausländischen Quellen professionelle Unterstützungen zu suchen, um die steuerliche Risiken in China zu reduzieren.

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Monica Chen

Tax Consultant (China)

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