Durchführungsbestimmungen zum Verbraucherschutzgesetz veröffentlicht

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​veröffentlicht am 25. April 2024 | Lesedauer ca. 5 Minuten

Das Gesetz der Volksrepublik China über den Schutz der Rechte und Interessen von Verbrauchern ("Verbraucherschutzgesetz") trat am 1. Januar 1994 in Kraft und wurde 2009 und 2013 geändert. Allerdings wird das Verbraucherschutzgesetz der rasanten wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in China in den letzten Jahren nicht gerecht. Die neue Plattformökonomie, Online-Bestellungen, Livestreaming-Verkäufe, falsche Werbung, Prepaid-Karten, unfaire Standardklauseln, übermäßige Erhebung und Nutzung persönlicher Daten usw. haben auch in China neue Herausforderungen mit sich gebracht.

Vor diesem Hintergrund wurden die Durchführungsbestimmungen zum Gesetz der Volksrepublik China über den Schutz der Rechte und Interessen von Verbrauchern ("Durchführungsbestimmungen") am 15. März 2024 vom Staatsrat erlassen und treten am 1. Juli 2024 in Kraft, um den Rechtsschutz für Verbraucher zu verbessern.

Kernpunkte der Durchführungsbestimmungen

1. Fehlerhafte Produkte und entsprechende Rückrufe

Die Durchführungsbestimmungen enthalten detailliertere Regeln für den Rückruf von fehlerhaften Produkten. Im Falle eines Warenrückrufs muss der Hersteller oder Importeur der Ware einen Rückrufplan aufstellen, Rückrufinformationen herausgeben, die Verbraucher über ihre Rechte informieren und alle erforderlichen Gebühren für die Verbraucher im Zusammenhang mit dem Warenrückruf übernehmen. Einschlägige Unternehmen, die in den Bereichen Verkauf, Vermietung, Reparatur, Herstellung und Lieferung von Teilen und Komponenten tätig sind, sowie beauftragte Hersteller müssen gemäß dem Gesetz entsprechende Unterstützungs- und Kooperationspflichten erfüllen.

2. Wahrheitsgemäße Informationen 

Bei traditionellen oder Online-Verkäufen wird festgestellt, dass die Marktteilnehmer häufig falsche Informationen über die Marktteilnehmer selbst oder ihre Produkte und Dienstleistungen angeben. In den Durchführungsbestimmungen werden die Informationspflichten der Marktteilnehmer genauer festgelegt. Die Marktteilnehmer sind verpflichtet, wahrheitsgemäße und umfassende Informationen über Waren oder Dienstleistungen auf einfache Weise bereitzustellen. Falsche oder irreführende Angaben gegenüber der Öffentlichkeit sind verboten, wie zum Beispiel:
  • gefälschte Qualifikationen oder Ehrungen, 
  • gefälschte Transaktionsdaten oder Betriebsdaten, 
  • das Fälschen, Ändern oder Verbergen von Nutzerkommentaren usw.

3. Faire Preise und Mitgliedschaften 

Vor allem im Online-Verkauf werden Neukunden häufig Preisnachlässe gewährt. Verkäufer bieten bestehenden Kunden andererseits manchmal diskriminierende höhere Preise an. Die Durchführungsbestimmungen verbieten es den Betreibern ausdrücklich, ohne Wissen der Verbraucher unterschiedliche Preise / Entgeltkriterien für dieselben Waren oder Dienstleistungen unter denselben Transaktionsbedingungen festzulegen.

Um eine klare Preisinformation zu gewährleisten, müssen die Marktteilnehmer Folgendes deutlich sichtbar angeben: Name, Preis und Preiseinheit der Waren oder Artikel, Inhalt und Preisbildungsmethode sowie andere Informationen. Preisschilder und Preisangaben müssen vollständig, der Inhalt wahrheitsgetreu und genau sein, und die Kennzeichnung muss klar und auffällig sein.

In der Vergangenheit wurden Mitgliedsbeiträge oft automatisch erhoben, ohne dass die Verbraucher vorher benachrichtigt oder erinnert wurden. Wenn die Verbraucher die entsprechenden Mitteilungen über die Abbuchung des Mitgliedsbeitrags erhalten, ist es für die Verbraucher zu spät, eine Entscheidung zu treffen, da die automatische Verlängerung oder Erneuerung bereits erfolgt ist und der Mitgliedsbeitrag bereits bezahlt wurde. Gemäß den Durchführungsbestimmungen sind die Betreiber verpflichtet, die Verbraucher auf die automatische Verlängerung oder Erneuerung in auffälliger Weise hinzuweisen, bevor die Verbraucher die Dienste annehmen und das Datum der automatischen Verlängerung oder Erneuerung bekannt ist.

4. Firmennamen und Kennzeichnungen, Verwendung von Standardklauseln

In den Durchführungsbestimmungen wird die Verpflichtung der Betreiber betont, die tatsächlichen Firmennamen und Kennzeichnungen deutlich anzugeben.

Bei traditionellen Einzelhandelsgeschäften muss der Einzelhändler in seinen Geschäftsräumen seinen tatsächlichen Namen und seine Kennzeichnung angeben. Online-Einzelhändler müssen den tatsächlichen Namen und die Kennzeichnung in auffälliger Weise auf der Homepage, im Video, dem Warenkatalog usw. angeben. Bei Einzelhandelsgeschäften in angemieteten Läden oder Räumlichkeiten müssen die Betreiber ebenfalls den richtigen Namen und die Kennzeichnung deutlich sichtbar angeben.

Zusätzlich zu den allgemeinen Regeln, die z. B. im chinesischen Zivilgesetzbuch enthalten sind, dürfen die Betreiber keine Standardklauseln verwenden, um
  • eigene Verantwortlichkeiten unangemessen auszuschließen oder einzuschränken, 
  • die Verbindlichkeiten der Verbraucher zu erhöhen, 
  • die Rechte der Verbraucher auf Änderung oder Rücktritt von Verträgen einzuschränken, 
  • Verbrauchsstreitigkeiten durch einen Gerichtsverfahren oder ein Schiedsverfahren beizulegen, oder 
  • die Waren oder Dienstleistungen anderer Marktteilnehmer auszuwählen.

5. Neue Marketingmethoden wie Livestreaming, Internet, Versandhandel

Auch für den derzeit beliebtesten Vertriebskanal Livestreaming geben die Durchführungsbestimmungen einen klaren Standard vor. Ein Betreiber einer Livestreaming-Vermarktungsplattform ist verpflichtet, solide Systeme zum Schutz der Verbraucherrechte einzurichten. Zu unterscheiden ist der Plattformbetreiber vom Betreiber einer Live-Streaming-Kabine, der unter seinem Firmennamen bestimmte Produkte oder Dienstleistungen anbietet, und vom Live-Streaming-Vermarkter, bei dem es sich um eine Einzelperson wie einen Mitarbeiter, einen wichtigen Meinungsführer oder einen Prominenten handelt, der im Live-Streaming-Event auftritt. Auf Anfrage des Verbrauchers im Falle von Streitigkeiten stellt der Plattformbetreiber Informationen über den Live-Streaming-Kabinenbetreiber und den Live-Streaming-Vermarkter, Aufzeichnungen über die betreffenden Geschäftstätigkeiten und andere notwendige Informationen zur Verfügung.

Der Betreiber der Live-Streaming-Kabine bzw. der Live-Streaming-Vermarkter muss auch die Verpflichtungen des Werbegesetzes beachten, sofern es sich bei den Live-Streaming-Inhalten um kommerzielle Werbung handelt.

Bei Verkäufen über Internet, Fernsehen, Telefon, Versandhandel usw. müssen die Marktteilnehmer die Waren, für die keine kostenlose Rückgabe möglich ist, deutlich kennzeichnen und die Verbraucher daran erinnern, dies zum Zeitpunkt des Kaufs zu bestätigen. Ohne Bestätigung durch den Verbraucher dürfen die Anbieter die kostenlose Rückgabe nicht verweigern.

Um einen Missbrauch der Klauseln über die kostenlose Rückgabe zu vermeiden, ist es den Verbrauchern andererseits ausdrücklich untersagt, die legitimen Rechte und Interessen der Betreiber und anderer Verbraucher durch Ausnutzung der Bestimmungen über die kostenlose Rückgabe zu beeinträchtigen.

6. Kautionen und Vorauszahlungen

Die Durchführungsbestimmungen sehen vor, dass die Betreiber sich mit den Verbrauchern im Voraus über die Methode, das Verfahren und die Frist für die Rückerstattung von Kautionen einigen müssen. Das Gesetz verbietet unangemessene Bedingungen für die Rückerstattung der Kautionen. Außerdem müssen die Betreiber die Kautionen eines Verbrauchers unverzüglich zurückerstatten, wenn die Bedingungen für die Rückerstattung der Kautionen erfüllt sind.

Für Vorauszahlungen schließen die Marktteilnehmer mit den Verbrauchern einen schriftlichen Vertrag, in dem der spezifische Inhalt der Waren oder Dienstleistungen, der Preis oder die Gebühren, die Art und Weise der Rückzahlung der Vorauszahlung, die Haftung bei Vertragsbruch usw. festgelegt sind. Die Marktteilnehmer müssen die Erhebung von Vorauszahlungen einstellen, wenn sie einem größeren Geschäftsrisiko ausgesetzt sind, das ihre normale Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen im Einklang mit den vertraglichen Vereinbarungen oder der Geschäftspraxis beeinträchtigen könnte.

7. Schutz der personenbezogenen Daten der Verbraucher

Zusätzlich zum Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (PIPL) und anderen geltenden Datenschutzgesetzen und -vorschriften verbieten die Durchführungsbestimmungen den Betreibern ausdrücklich, übermäßig viele personenbezogene Daten von Verbrauchern zu sammeln oder die Verbraucher zu zwingen, der Sammlung und Verwendung personenbezogener Daten durch einmalige allgemeine Genehmigungen oder Standardgenehmigungen zuzustimmen.

Die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten wie biometrische Identifikation, religiöse Überzeugung, spezifische Identität, medizinischer Gesundheitszustand, Finanzkonten, Standort und Ortsverfolgung von Verbrauchern sowie personenbezogener Daten von Minderjährigen unter 14 Jahren, erfordert gemäß dem PIPL sowie anderen damit zusammenhängenden Gesetzen und Vorschriften die vorherige gesonderte Zustimmung der Personen.

Der Betreiber darf dem Verbraucher ohne dessen Zustimmung keine kommerziellen Informationen zusenden oder kommerzielle Telefonanrufe tätigen. Stimmt ein Verbraucher zu, kommerzielle Informationen oder Werbeanrufe zu erhalten, so muss der Betreiber eine klare und bequeme Methode für den Widerruf oder die Abmeldung bereitstellen.

8. Verbraucherbeschwerden und Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten

Die Verbraucher können sich mit ihren Beschwerden an die zuständige Marktregulierungsbehörde oder andere damit verbundene Behörden wenden, die die Kanäle für Verbraucherbeschwerden und Hinweise freigeben und regulieren und die Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden und Hinweisen verbessern müssen. Die Behörden müssen Beschwerden und Hinweise unverzüglich entgegennehmen und bearbeiten.

Für die Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten müssen die Betreiber einen bequemen und effizienten Mechanismus für die Bearbeitung von Beschwerden einrichten, um Verbraucherstreitigkeiten zeitnah beizulegen. Das Gesetz ermutigt und leitet die Betreiber an, eine garantierte zufriedenstellende Lösung, eine Vorabentschädigung, eine Online-Streitbeilegung und andere Systeme einzurichten und zu verbessern, um Verbraucherstreitigkeiten zu verhindern und zeitnah zu lösen.

Innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Eingang einer Beschwerde bearbeiten die zuständigen Verwaltungsbehörden diese und unterrichten den Verbraucher über das Ergebnis. Nach Annahme einer Beschwerde vermitteln die zuständigen Verwaltungsbehörden unverzüglich von Amts wegen und schließen die Mediation innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Annahme ab, sofern der Verbraucher und der Unternehmer dem Ergebnis der Mediation zustimmen.

Mit Zustimmung des Verbrauchers und des Betreibers können die zuständigen Verwaltungsbehörden auch einen Verbraucherverband oder eine andere Schlichtungsorganisation mit der Schlichtung von Beschwerden beauftragen.

Empfehlungen 

Die Durchführungsbestimmungen sind von wesentlicher Bedeutung für Unternehmen, insbesondere für solche, die im Einzelhandel, im elektronischen Handel in Branchen wie Lebensmittel, Getränke, Heimtextilien, Kleidung, Mode oder anderen Formen des B2C-Geschäfts tätig sind. Wir empfehlen den betroffenen Unternehmen, proaktive Maßnahmen zu ergreifen, um ihre aktuellen Plattformregeln, allgemeinen Geschäftsbedingungen und andere damit zusammenhängende Regeln zu überprüfen und anzupassen, damit sie die aktualisierten rechtlichen Anforderungen der Durchführungsbestimmungen vor dem 1. Juli 2024 erfüllen.

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