EFRE Fördergelder – Zweiter Aufruf zur Einreichung kommunaler Energieeffizienzprojekte

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Bis 11. Juli 2017 können in einer zweiten Runde Anträge auf Fördergelder aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren für Projekte in Bayern eingereicht werden. Gefördert werden kommunale Projekte, die eine deutliche CO2-Einsparung verfolgen.

 

​Am 13. März diesen Jahres rief Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zu einer zweiten Auswahlrunde für kommunale Energieeinsparprojekte im Rahmen des EFRE Programms „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung” / Prioritätsachse 3 „Klimaschutz” auf. Nachdem Bayern weitere Förderungen aus dem Strukturfonds der Europäischen Union für regionale Entwicklung (EFRE) erhalten hat, stehen nun in Summe mit den Mitteln des Freistaates rund 20 Mio. Euro für Vorzeigeprojekte mit hervorragender CO2-Einsparung zur Verfügung. Der Aufruf richtet sich an alle bayerischen Kommunen, die Maßnahmen zur Ersetzung der fossilen Wärmeerzeugung durch regenerative Anlagen planen oder eine Entwicklung und Umsetzung von integrierten kommunalen Energieleitplänen vorantreiben möchten.

 

Weiterhin förderfähig sind:

 

  • Anschubfinanzierungen für unrentierliche Kosten beim Aufbau von Verteilernetzen und Anschlüsse für Gebäude sowie
  • Leuchtturmprojekte im Bereich der CO2-Einsparung bei der öffentlichen Infrastruktur und öffentlichen Gebäuden (insb. auch Sanierung statt Neubau).

 

Allgemein befindet sich Bayern aktuell in der Förderphase 2014-2020, in der Investitionen von 32 Mio. Euro (förderfähige Kosten) unterstützt werden können.

 

Der Anteil der Fördergelder beträgt je Projekt maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten – 50 Prozent durch die Förderung der Europäischen Union und 10 Prozent Beteiligung durch den Freistaat Bayern. Bei struktur- und finanzschwachen Kommunen kann letztere jedoch auf bis zu 30 Prozent angehoben werden. Somit beträgt der jeweilige kommunale Anteil noch maximal 40 Prozent.

 

Die Bewerbung um Fördergelder erfolgt in zwei Stufen:

  1. Einreichung einer Interessensbekundung an die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr.
  2. Bei Auswahl durch das Innenministerium: Konkretisierung des Projekts und Einreichung eines Förderantrags bei den Bewilligungsstellen der Bezirksregierungen.

Die Bewerbungsfrist für das Interessensbekundungsverfahren endet am 11. Juli 2017.

 

Doch auch in Baden-Württemberg sollen mehr Projekte durch EFRE-Mittel unterstützt werden.

 

Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium hat Anfang Mai verkündet, dass es erneut 400.000 Euro aus EFRE-Geldern für Cluster-Projekte im Ostseeraum zur Verfügung stellt. Cluster, also Zusammenschlüsse von Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Wirtschaftsförderungen u.Ä. einer Branche oder eines Technologiefeldes, stärken die Innovationskraft und die Generierung von Produkten und Dienstleistungen. Gefördert werden spezielle Kooperationen mit Netzwerken aus den Ländern Schweden, Dänemark, Norwegen und Litauen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

 

Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der Personal- und Sachkosten. Der Förderantrag muss spätestens zum 31. Oktober 2017 bei der L-Bank in Karlsruhe eingereicht werden.

 

Gerne steht Ihnen Rödl und Partner bei weiteren Fragen jederzeit unverbindlich zur Verfügung.

 

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Benjamin Richter

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