Regulierungskammer Bayern – Festlegungen zu Tätigkeitsabschlüssen / Webinar

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veröffentlicht am 03. Juni 2020

 

Alle Strom- und Gasverteilernetzbetreiber wurden kürzlich durch die Regulierungskammer Bayern darüber informiert, dass zusätzliche Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gemäß § 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. § 6b Abs. 6 Sätze 1 und 2, Abs. 1 Satz 1 EnWG zur Konsultation gestellt sind. Was „befürchtet” wurde, wird nun konkret: Die Regulierungskammer Bayern übernimmt weitgehend die entsprechenden Festlegungen der Bundesnetzagentur vom November 2019. Unser Webinar am 16.06.2020 informiert Sie über die wesentlichen Regulierungsinhalte.

Was sind die Kernforderungen der Konsultation?

  • Für das Abschlussjahr 2020 sind im Tätigkeitsabschluss zahlreiche zusätzliche Angaben erforderlich und durch den Wirtschaftsprüfer zu bestätigen.
  • Im Konzernverbund sind – auf Ebene des Dienstleister – für energiespezifische Dienstleistungen eigenständige Tätigkeitsabschlüsse zu erstellen.

 

Was erwartet die betroffenen Unternehmen (vor allem Netzbetreiber und deren verbundene Dienstleister)?

Der Arbeitsumfang im Rahmen der Jahresabschlusserstellung nimmt erheblich zu. Das zeigen die ersten Erfahrungen aus der Umsetzung der BNetzA-Festlegungen.

Was ist zu befürchten?

  • Handelsrechtlich zulässige Darstellungen und Bilanzoptimierungen (so zum Beispiel die Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten) werden zum Nachteil der Netzbetreiber kalkulatorisch „wieder zurückgedreht”.
  • Der Druck auf die konzerninternen Dienstleistungsentgelte nimmt deutlich zu (erhebliche Kostenkürzungen sind zu befürchten).


Wir möchten Sie informieren:

Wir informieren Sie gerne kurzfristig im Rahmen eines Webinars am 16.06.2020 über die wesentlichen Regelungsinhalte der geplanten Festlegung und deren mögliche Folgen für die Kostenprüfung der Basisjahre 2020/2021. Zudem zeigen wir auf, welche Punkte wir im Rahmen des Konsultationsprozesses kritisch aufgegriffen haben.
 

Sie haben noch Fragen? Melden Sie sich gerne bei uns. Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter!

 

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