Vermiedene Netzentgelte werden schrittweise abgebaut

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Das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG), das am 22.07.2017 in Kraft getreten ist, schafft maßgebliche Rahmenbedingungen für den schrittweisen Abbau vermiedener Netzentgelte. So haben Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen Anspruch auf Zahlung von vermiedenen Netzentgelten vom Betreiber des Elektrizitätsverteilernetzes in dessen Netz sie einspeisen. Um den Zielsetzen der Energiewende gerecht zu werden, wird vor allem im Hinblick auf volatile bzw. steuerbare Anlagen unterschieden. Danach erhalten Anlagen mit volatiler Erzeugungskapazität ab dem 01.01.2020 keine Entgelte mehr für dezentrale Einspeisung. Zudem können durch eine nach § 24 EnWG angelegte Rechtsverordnung die Entgelte stufenweise abgesenkt werden. Für die Inbetriebnahmen ab dem 01.01.2018 gilt, dass Anlagen mit volatiler Erzeugung bereits ab dem 01.01.2018 keine Vergütung mehr erhalten; steuerbare Anlagen verlieren mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2023 den Anspruch auf Zahlung von vermiedenen Netzentgelten. Durch die Regelungen soll unter anderem erreicht werden, dass der Anstieg der Netzentgelte in lastschwächeren Regionen gedämpft wird.

 

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Jürgen Dobler

Diplom-Betriebswirt (FH), Steuerberater

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