Stromverteilernetzbetreiber sollen zukünftig Netzentwicklungspläne erstellen

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veröffentlicht am 19. Januar 2021


Wie der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zu entnehmen ist, sollen zukünftig auch Stromverteilernetzbetreiber verpflichtet werden, Netzentwicklungspläne zu erarbeiten. Dies soll im Rahmen der anstehenden EnWG-Novelle berücksichtigt werden.

 

Hintergrund ist die EU-Strommarktrichtlinie, die entsprechende Regelungen vorsieht. Damit werden die EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt. Es ist auch vorgesehen, dass von den Regulierungsbehörden Änderungen des Plans verlangt werden können. Im Rahmen dieser Novellierung sollen auch die Vorgaben zur Transparenz, zur Koordination und Kooperation von Stromverteilernetzbetreiber im Zusammenhang mit der Planung der Stromnetze überarbeitet werden.

 

 

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