KfW erhöht Förderquoten für die Quartiersversorgung

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​veröffentlicht am 30. März 2021

 

Ab dem 1. April 2021 stellt die staatliche Förderbank KfW für Projekte zur energetischen Stadtsanierung zusätzliche Mittel zur Verfügung. Die Zuschussförderung aus dem KfW-Programm 432 „Energetische Stadtsanierung – Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier” wird zum 1. April von 65 Prozent auf 75 Prozent erhöht.

 

Statt der bisherigen 15 Prozent müssen Kommunen dann nur noch fünf Prozent kommunalen Eigenanteil nachweisen. Gefördert wird die Erstellung integrierter Quartierskonzepte für energetische Sanierungsmaßnahmen sowie ein Sanierungsmanagement für die Dauer von 3 Jahren bzw. in Einzelfällen bis maximal 5 Jahren. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften sowie deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe. Eine Weiterleitung an Dritte wie beispielsweise das kommunale Stadtwerk ist möglich.


Darüber hinaus werden neue Themenfelder im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat gefördert. Die bereits bestehenden Fördermodule „Wärme- und Kälteversorgung im Quartier” und „Energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung im Quartier” werden um die Module „Klimafreundliche Mobilität im Quartier” und „Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel durch Grüne Infrastruktur” ergänzt. Neben grüner Infrastruktur und wassersensibler Quartiersgestaltung soll insbesondere auf Digitalisierung und klimafreundliche Mobilitätslösungen gesetzt werden.


Ergänzend wird auch die Kreditförderung in Verbindung mit Tilgungszuschüssen im KfW-Programm 201 „IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung” um die neuen Fördermodule ergänzt. Finanziert werden hierbei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Maßnahmen in Modul A: Wärme- und Kälteversorgung im Quartier werden Tilgungszuschüsse in Höhe von 10 Prozent des Zusagebetrags gewährt. Für alle anderen Fördergegenstände gilt eine Erhöhung des Tilgungszuschusses auf 20 Prozent des Zusagebetrags. Sofern bereits ein nach Programm 432 gefördertes Quartierskonzept vorliegt (integriertes Vorhaben), erhöht sich dieser Tilgungszuschuss auf maximal 40 Prozent des Zusagebetrages (außer Modul A).

Antragsberechtigt sind im Programm 201

  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Gemeindeverbände 
  • Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können (Einzelfallprüfung erforderlich)

 

Anträge sind für beide Programme direkt bei der KfW zu stellen.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen rund um Ihre Aktivitäten im Quartier zur Verfügung.

 

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