Festlegung der kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze für die 4. Regulierungsperiode

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​veröffentlicht am 11. Mai 2021

 

Die Festlegung der kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze für die 4. Regulierungsperiode gem. § 7 Abs. 4 und 5 Strom-/GasNEV rückt näher. Noch im Mai soll ein von der Bundesnetzagentur (BNetzA) beauftragtes Gutachten über die Ermittlung netzbetreiberspezifischer Risikozuschläge vorliegen. Im Anschluss daran sind die Festlegungsentwürfe der BNetzA für die kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze sowie der Start des Konsultationsverfahrens zu erwarten, bevor im Herbst die endgültige Festlegung erfolgen soll.

 

Vor dem Hintergrund der BGH-Entscheidung vom 09.07.2019 ist mit einem weiteren deutlichen Rückgang der kalk. Eigenkapitalzinssätze zu rechnen. Bereits von der 2. auf die 3. Regulierungsperiode mussten die Netzbetreiber eine erhebliche Kürzung von 9,05 Prozent auf 6,91 Prozent (EK I Zinssatz für Neuanlagen) hinnehmen. Nun deuten unsere aktuellen Zinsprognosen auf eine weitere Reduktion auf ein Niveau von ca. 4,6-4,8 Prozent (EK I Zins für Neuanlagen) hin. Ursächlich hierfür ist insbesondere das Absinken des zehnjährigen Durchschnitts der Umlaufrendite festverzinslicher Wertpapiere im Vergleich zur dritten Regulierungsperiode.

 

Auch beim EK II Zinssatz zeichnet sich ein signifikanter Rückgang auf weniger als 1,5 Prozent ab (aktuell: Gasnetz 3,03 Prozent; Stromnetz: 2,72 Prozent).

 

Im Hinblick auf die Investitionsbedarfe der nächsten Jahre stellt diese Zinsentwicklung für die Netzbetreiber eine erhebliche Finanzierungsherausforderung dar und bedarf einer sorgfältigen mittel- bis langfristigen Finanzierungsplanung.

 

Dem Thema Planung sowie den Handlungsempfehlungen für den Blick in die Zukunft widmen wir uns auch am 18. Mai 2021 bei dem zweiten Teil unserer Webinarreihe „Finanzierung von Stadtwerken – Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen”. Melden Sie sich gleich an!

 

 

 

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