Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG

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​veröffentlicht am 11. Mai 2021

 

Das StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) ist zum 01.01.2021 in Kraft getreten und setzt die Europäische Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen um.

Fehlentwicklungen, die schlimmstenfalls auch die Existenz eines Unternehmens bedrohen können, werden in der Praxis mitunter zu spät erkannt. Vor diesem Hintergrund soll das StaRUG die Früherkennung möglicher Krisen institutionalisieren und die Einleitung von Maßnahmen zur Vermeidung und Bewältigung unternehmensgefährdender Entwicklungen stützen.

Ein wesentlicher Baustein in einem funktionierenden Frühwarnsystem ist eine detaillierte integrierte Unternehmensplanung inklusive Plan-Ist-Vergleichen. Die Integration einer Szenarioanalyse zeigt zusätzlich die Bandbreite potentieller Unternehmensentwicklungen mit den Auswirkungen auf die künftige Finanz-, Vermögens- und Ertragslage auf. Auf dieser Basis lassen sich Risiken quantifizieren und die monetären Auswirkungen auf das Unternehmen bewerten.

Dem Thema Planung sowie den Handlungsempfehlungen für den Blick in die Zukunft widmen wir uns auch am 18. Mai 2021 bei dem zweiten Teil unserer Webinarreihe „Finanzierung von Stadtwerken – Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen”.


Unser zweiteiliges Webinar verfolgt das Ziel, Ihnen einen Überblick über die aktuelle wirtschaftliche und finanzielle Situation der Versorgungswirtschaft zu geben und mögliche Finanzierungsoptionen zu beleuchten. Melden Sie sich gleich an!

 

 

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