Umbasierung der Indizes für Tarifverdienste auf das Basisjahr 2020 – Handlungsbedarf für Fernwärmeversorger

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​veröffentlicht am 8. Juni 2021

 

Mit den Tarifindizes (Fachserie 16, Reihe 4.3) wurden nun turnusgemäß die ersten Indizes vom Basisjahr 2015 = 100 auf das Basisjahr 2020 = 100 durch das Statistische Bundesamt umbasiert. Daraus folgt, dass ab sofort nur noch die umbasierten Indexwerte zu verwenden sind und die Fernwärmeversorger angehalten werden Ihre vertraglichen Unterlagen entsprechend anzupassen, damit die Wärmepreise korrekt berechnet werden können.  Darüber hinaus stehen auch die Umbasierungen der Erzeugerpreisindizes (Fachserie 17, Reihe 2) und Verbraucherpreisindizes (Fachserie 17, Reihe 7) an. Wann diese erfolgen werden, ist allerdings noch nicht absehbar.

 

Turnusgemäß erfolgt alle 5 Jahre die Umbasierung der Basisjahre durch das Statistische Bundesamt. Am 28. Mai wurde die Umbasierung der Tarifindizes (Fachserie 16, Reihe 4.3) durch das Statistische Bundesamt vorgenommen. Hierbei wurde im gewohnten 5-Jahres-Rhythmus das Basisjahr 2015 = 100 auf das Basisjahr 2020 = 100 geändert. Dies geschieht durch eine Anpassung der Vergangenheitswerte sowie zukünftiger Werte auf Grundlage der neuen Basis des Jahres 2020 = 100 und ist auf der Website der DESTATIS für den Bereich Energie- und Wasserversorgung transparent dargestellt.

 

Zusätzlich beinhaltet die Umbasierung im selben Zyklus auch eine Neuauswahl der Tarifverträge sowie die Berechnung eines neuen Wägungsschemas. Letzteres spiegelt bei Indexberechnungen die Gewichtung der einzelnen Branchen in der Gesamtheit aller Tarifbeschäftigten wider. Sprich, der entsprechende Wägungsanteil ist umso höher, je mehr Tarifbeschäftigte in einer Branche tätig sind. Wichtig zu erwähnen ist hierbei, dass zurückliegende Werte nicht neu auf Grundlage des aktualisierten Wägungsschemas berechnet werden, sondern lediglich auf das neue Basisjahr umgerechnet.

 

Da aufgrund der durchgeführten Umbasierung nur noch Indexwerte auf neuem Basisjahr veröffentlicht werden, besteht Handlungsbedarf für Fernwärmeversorger. Diese müssen die Basiswerte der Tarifindizes in den Preisbedingungen ändern, um die nächste Anpassung der Fernwärmepreise durchführen zu können. Heranziehen müssen Fernwärmeversorger hierbei die Indexwerte des entsprechenden Berechnungszeitraums auf neuer Basis. Hierfür sind gegebenenfalls Anpassungen in den Preisbedingungen und Verträgen notwendig. Abhängig davon, an welcher Stelle die Regelungen zur Anpassung der Preise festgelegt wurden.

 

Des Weiteren werden auch die Erzeugerpreisindizes (Fachserie 17, Reihe 2) sowie die Verbraucherpreisindizes (Fachserie 17, Reihe 7) im Laufe der nächsten Jahre auf das neue Basisjahr 2020 = 100 angepasst. Allerdings wird dies für beide Fachserien voraussichtlich erst im Jahr 2023 geschehen. Aufgrund der unregelmäßigen Veränderung der Verbraucher- und Erzeugerpreisdaten in der Coronazeit ist nach aktueller Auskunft des Statistischen Bundesamtes zudem eine Änderung des Basisjahres 2020 = 100 auf das Basisjahr 2021 = 100 sowohl für die Erzeugerpreisindizes, als auch die Verbraucherpreisindizes wahrscheinlich. Über Meldungen hierzu halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.

 

Sollten Sie als Fernwärmeversorger Fragen zur Umbasierung haben oder Unterstützung bei der Anpassung Ihrer Preisgleitformeln benötigen, stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung im Bereich Preisgleitklausel und Indexrevision gerne zur Verfügung.

 

 

Kontaktieren Sie uns gerne wenn Sie noch offene Fragen zum Thema haben.

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