EU-Kommission konkretisiert erwartete Verschärfung der Emissionsziele im Europäischen Emissionshandel

PrintMailRate-it

​veröffentlicht am 17. August 2021

 

„Fit for 55”, so bezeichnet die Europäische Kommission ihr Maßnahmenpaket zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals. Ziel der Maßnahme ist die Verringerung der Treibhausgasemissionen im Jahr 2030 um 55 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 1990. Dies stellt eine deutliche Verschärfung der bisherigen Emissionsminderungsziele (40 Prozent im Jahr 2030) dar. Auf Stadtwerke und Versorger kommen mit den vorgeschlagenen Verschärfungsmaßnahmen weitere Herausforderungen zu.

 

Integraler Bestandteil der Klimapolitik der Europäischen Union ist das Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS). Dieses soll im Rahmen der vorgeschlagenen Maßnahmen ausgeweitet werden, sodass Wirtschaftszweige wie beispielsweise die Schiff- und Luftfahrt, welche bisher nicht oder kaum vom Emissionshandel betroffen waren, einen verstärkten Beitrag leisten müssen. Auch der CO2-Grenzausgleichsmechanismus sowie die Erneuerbare-Energien-Richtlinie sollen in diesem Zuge angepasst werden (wir berichteten). Für Versorger sind jedoch insbesondere die angestrebten Änderungen in der Zuteilung freier Emissionszertifikate relevant.

 

Zeitlicher Fahrplan der Neuausrichtung des EU-ETS

Konkrete Details zur Neuausrichtung des EU-ETS wurden mit der Veröffentlichung der Änderungsvorschläge am 14.07.2021 bekannt. Bis zum 07.10.2021 läuft noch die öffentliche Rückmeldungsphase, in welcher betroffene Parteien ihre Einschätzungen zum aktuellen Gesetzgebungsvorhaben äußern können. Die nachfolgenden Verhandlungen zum vorliegenden Entwurf im Europäischen Parlament und mit den Mitgliedsstaaten sind zeitlich nicht festgelegt, können jedoch noch ein bis zwei Jahre Zeit in Anspruch nehmen.

 

Versorger aufgepasst: Weitere Änderungen an der freien Zuteilung in der vierten Handelsperiode

Der Mechanismus zur Zuteilung freier Emissionszertifikate des Europäischen Emissionshandelssystems soll im Zuge der Überarbeitung des EU-ETS erneut angepasst werden. Für Fernwärmeversorgungsunternehmen besonders relevant sind die vorgeschlagenen Änderungen des Linearen Reduktionsfaktors der Zuteilung, die Verschärfung des Zielkorridors zur Ermittlung des Wärme-Emissionswertes sowie die Bindung der freien Zuteilung an die Umsetzung der Empfehlungen eines ggf. erforderlichen Energieaudits.

 

Der Lineare Reduktionsfaktor wird zur Ermittlung der finalen Zuteilung auf die vorläufige Zuteilung angewandt. Bisher ist für die vierte Handelsperiode ein jährliches Abschmelzen der Zuteilungsmenge um 2,2 Prozent gegenüber 2013 festgelegt. Der Änderungsvorschlag sieht nahezu eine Verdopplung der Abschmelzung auf 4,2 Prozent jährlich vor. Dies soll ab dem Folgejahr des Inkrafttretens der Änderungen gelten. Da in diesem Jahr darüber hinaus die Gesamtmenge der Zuteilung jedoch so abgesenkt werden soll, als ob die Abschmelzung ab 2021 bereits 4,2 Prozent betragen hätte, ist es ratsam, dass Versorger die beschleunigte Abschmelzung bereits jetzt mit einkalkulieren.

 

Der Wärme-Emissionswert bezeichnet den zur Ermittlung der Zuteilung verwendeten, produktspezifischen Emissionswert für Wärme. Dieser liegt für die erste Phase der vierten Handelsperiode (2021-2025) bei 170,3 g CO2/kWh, er wird für die zweite Phase (2026-2030) anhand der 10 Prozent effizientesten Anlagen EU-weit neu berechnet. Der jährliche Anpassungskorridor im Vergleich zur letzten Datenerhebung lag bislang bei mindestens ‑0,2 Prozent bis maximal -1,6 Prozent und soll nun auf -2,5 Prozent erweitert werden. Der Benchmark für die zweite Phase der vierten Handelsperiode wird also möglicherweise noch deutlich unter demjenigen liegen, der mit der bisherigen Gesetzgebung zu erwarten gewesen wäre.

 

Unternehmen, welche der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits nach 2012/27/EU unterliegen, sollen mit Inkrafttreten der vorgeschlagenen Änderungen zur Umsetzung der Empfehlungen des Audits gedrängt werden. Dies soll durch die Androhung einer Reduktion der freien Zuteilung um 25 Prozent bei ausbleibender Umsetzung geschehen. Keine Reduktion findet statt, wenn das Unternehmen andere emissionsmindernde Maßnahmen mit äquivalenten Emissionsreduktionen nachweisen kann, oder die Kosten der im Audit geforderten Maßnahmen unverhältnismäßig sind.

 

Ausblick

Sowohl die Verknappung der gesamten Zertifikatsmenge als auch die schnellere Reduktion der freien Zuteilung werden aller Voraussicht nach zu Preissteigerungen auf dem Markt für Zertifikate führen. Neben den Kosten durch steigende Preisen kommen auf Versorger bei unveränderter Erzeugungsstruktur durch die verringerte Zuteilung auch die Kosten für die Beschaffung der zusätzlichen Zertifikate zu.

 

Versorger, die dem EU-ETS unterliegen, sollten die wahrscheinliche Verknappung der freien Zuteilung in ihrer Wirtschaftsplanung berücksichtigen. Versorger, welche eine Emissionspreisgleitformel anwenden, sollten diese dahingehend prüfen, ob die angekündigte Überarbeitung des EU-ETS durch ihre Preisgleitformel in Zukunft noch hinreichend abgedeckt wird. Die Aktualisierung der Formeln auf Preisblättern hinsichtlich des linearen Reduktionsfaktors kann erst nach Verabschiedung der Änderungen durchgeführt werden, sollte aber in absehbarer Zeit vorbereitet werden. Die zum 12.03.2021 erfolgte Absenkung des Wärmebenchmarks sollte schon heute auf Passung mit den bestehenden Preisgleitklauseln geprüft werden.

 

 

Angesichts der Komplexität und der Volatilität der regulatorischen Rahmenbedingungen gilt es für unsere Mandanten mehr denn je, sich über anstehende Reformen zeitnah zu informieren. Wir unterstützen Sie dabei. Kontaktieren Sie uns gerne!

 

Anrede
Titel
Vorname
Nachname
Branche
Firma
Straße/Hausnummer
PLZ
Ort
Land
Telefon
E-Mail *
Frage *
Datenschutzerklärung *

Einwilligung

Helfen Sie uns, Spam zu bekämpfen.


Captcha image
Show another codeAnderen Code generieren



Folgen Sie uns

Linkedin Banner

Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Katja Rösch

M.Sc. Management and Technology

Associate Partner

+49 89 9287 803 52

Anfrage senden

Contact Person Picture

Daniel Batschkus

MBA, M.Sc. (TUM) Maschinenwesen

+49 89 928 780 286

Anfrage senden

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu