Novellierte Kommunalrichtlinie zum 01. Januar 2022 in Kraft getreten

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veröffentlicht am 18. Januar 2022


Die novellierte Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie” (KRL) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) ist mit einer langen Laufzeit bis 31. Dezember 2027 ausgestattet worden. Eine Antragstellung ist laufend ganzjährig möglich. Die Antragsberechtigung ist nach wie vor weit gefasst, wobei der Schwerpunkt auf Kommunen (sowie Zusammenschlüsse zwischen diesen) sowie auf rechtlich selbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung liegt. Neu hinzugekommen sind Sozial- und Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Vereine sowie Contractoren (sofern im Auftrag von Kommunen tätig).

Mindestanforderungen an die geförderten Komponenten sind nun in einem technischen Annex zur Richtlinie zusammengefasst, weiterhin erfolgt der Aufbau eines „Förderwiki”. Die bislang verfügbaren Merkblätter wurden abgeschafft. Die Förderung erfolgt im Rahmen von direkten Zuschüssen in Höhe von 25 bis 70 Prozent, bezogen auf die förderfähigen Kosten, in Abhängigkeit des Fördergegenstands. Für finanzschwache Kommunen stehen erhöhte Fördersätze zur Verfügung.

Die Richtlinie unterscheidet in der Förderung zwischen strategischen und investiven Maßnahmen. Zu den Förderkomponenten zählen:


Strategische Maßnahmen

  • Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz
  • Energiemanagement
  • Umweltmanagement
  • Energiesparmodelle
  • Kommunale Netzwerke
  • Machbarkeitsstudien
  • Klimaschutzkoordination
  • Klimaschutzkonzepte und -management
  • Vorreiterkonzepte
  • Fokuskonzepte 

 

Investive Maßnahmen

  • Außen- und Straßenbeleuchtung
  • Lichtsignalanlagen
  • Innen-und Hallenbeleuchtung
  • Raumlufttechnische Anlagen
  • Klimafreundliche Mobilität (Mobilitätsstationen, Radverkehrsinfrastruktur)
  • Klimafreundliche Abfallwirtschaft
  • Klimafreundliche Abwasserbewirtschaftung
  • Klimafreundliche Trinkwasserversorgung
  • Energie-und Ressourceneffizienzmaßnahmen in Rechenzentren
  • Weitere investive Maßnahmen für den Klimaschutz
     

Die bisherige Projektträgerschaft des Projektträger Jülich ist zum Anfang des Jahres an die bundeseigene Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH übertragen worden. Eine Antragstellung ist über das Portal „easy Online” möglich. Vorhaben dürfen nicht vor Erhalt des Bewilligungsbescheids begonnen werden. Derzeit muss mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 5 Monaten gerechnet werden.

 

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