Grundsteuerreform – Jetzt handeln!

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veröffentlicht am 12. April 2022

 

Mit unserem Stadtwerke Kompass vom 15. Februar 2022 haben wir Sie bereits darüber informiert, dass zum 1. Januar 2025 die neue Grundsteuer in Kraft treten wird. Hierfür ist es nun notwendig, bereits jetzt tätig zu werden.

 

Die neue Grundsteuer tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2025 in Kraft. Dieses Datum scheint auf den ersten Blick in weiter Ferne zu sein. Doch ganz im Gegenteil! Bereits im Jahr 2022 sind die für die neue Grundsteuer erforderlichen Berechnungsgrundlagen zu ermitteln.

 

Hierbei sind alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer aufgefordert, eine Grundsteuererklärung einreichen. Diese Erklärungen müssen voraussichtlich bis zum 31. Oktober 2022 eingereicht werden.

 

Um diese Feststellungserklärungen fristgerecht an die Finanzverwaltung übermitteln zu können, muss im ersten Schritt die Datenerhebung erfolgen. Diese muss für jedes einzelne vorhandene Grundstück als wirtschaftliche Einheit definiert und bestimmt werden.

 

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihrer Steuererklärungen mithilfe einer eigens dafür entwickelten Softwarelösung und einer auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Beratung.

 

 

Erfahren Sie mehr zu unserer Softwarelösung.

 

 

Wir beraten Sie gern!

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