Redispatch 2.0 – Die Neuregelung des finanziellen Ausgleichs nach § 13a Abs. 2 EnWG

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veröffentlicht am 06. Juli 2022

 

Redispatch 2.0 schafft einen einheitlichen Regelungsrahmen, um Maßnahmen zur Beseitigung von Netzengpässen für Einspeisemanagement und Redispatch zu einem einheitlichen System zu verbinden. Ein wesentlicher Baustein hierfür ist der finanzielle Ausgleich den Anlagenbetreiber erhalten sollen, sobald eine Leistungsanpassung vorgenommen wird. Auf Grundlage einer ersten Konsultation (B8-22/0001-A) der Bundesnetzagentur sowie der entsprechenden Stellungnahmen und Gutachten, sollen durch vier themenspezifische „Workstreams“ Meilensteine für eine finale Festlegung gesetzt werden.

 

Welche Aspekte sollen diskutiert werden?

Im Rahmen der Konsultation zur Festlegung des angemessenen finanziellen Ausgleichs nach § 13a Abs. 2 EnWG (BK8-22/001-A) lädt die Beschlusskammer 8 die Marktteilnehmer zur Mitarbeit in den Workstreams 1 bis 4 ein.

 

Auf Grundlage der bereits vorgelegten 20 Stellungnahmen von Marktteilnehmern sowie des durch die Übertragungsnetzbetreiber in Auftrag gegebenen IAEW-Gutachtens soll nun – vorab der finalen Festlegung – eine abschließende Diskussion geführt werden, um eine möglichst „ausgleichende“ Festlegung zu treffen. Daher sind folgende vier Themenfelder vorgesehen:

 

​Workstream​Aspekte u.a.
​Koordination 
  • ​Erstellung eines Dokumentes zu den wesentlichen / Vergütungsaspekten für konventionelle Erzeugung, KWK- und EE-Anlagen und Speicher
  • Anpassung BDEW-Leitfaden
​Kostenteilung Netzbetreiber​Beschreibung Kostenteilung bei multilateralen Redispatch
​Abregelung EE-/KWK-Strom 
  • ​ Ausgleich bei EE- bzw. KWK-Abregelung
  • Anteiliger Werteverbrauch für EE- bzw. KWK-Anlagen

 

​Sonstiges 
  • ​Behandlung von Leistungsspitzen
  •  Vergütung von Batteriespeichern

Welcher zeitliche Rahmen vorgesehen?

 

Es besteht noch bis zum 05. August 2022 die Möglichkeit, sich zu den jeweiligen Workstreams anzumelden. Die Erarbeitungsphase beginnt im September 2022; die entsprechenden Ergebnisse sollen im März 2023 vorgestellt werden, um im Mai 2023 die Konsultation der Festlegung zu veröffentlichen. Der Erlass der Festlegung ist für September 2023 geplant.

 

Wir halten Sie gerne über den Verfahrensverlauf die wesentlichen Diskussionspunkte informiert.

 

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Jürgen Dobler

Diplom-Betriebswirt (FH), Steuerberater

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