Absenkung der Umsatzsteuer auf Hausanschlüsse Gas und Wärme

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​veröffentlicht am 25. Oktober 2022

 

Die Absenkung des Umsatzsteuersatzes für die Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz sowie Wärme über ein Wärmenetz ist beschlossen. Vor allem im Bereich der Gaslieferungen stellen sich hierzu diverse Detailfragen. In diesem Artikel stellen wir die Auswirkungen auf die Umsatzsteuer in Bezug auf Hausanschlüsse dar.

 

Die Umsatzsteuer auf Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz sowie Wärme über ein Wärmenetz ist auf 7 Prozent abgesenkt worden. Diese Absenkung der Umsatzsteuer gilt befristet für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024.

 

Hierzu gab es bereits im September den Entwurf eines Schreibens vom Bundesministerium der Finanzen (BMF), in welchem unter Randnummer 6 dargestellt wird, dass von dieser Absenkung der Umsatzsteuer auch die Hausanschlüsse betroffen sind. Weiterhin heißt es hier, dass die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 04.02.2021 zu Hauswasseranschlüssen zu beachten sind.

 

Um die Details für Zwecke der Umsatzsteuer zu klären, haben wir Verbindung mit der Finanzverwaltung aufgenommen. Im Ergebnis wurde diese Frage bereits auf Bund-Länder-Ebene geklärt. Demnach vertritt die Finanzverwaltung zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Gas-Hausanschlüssen im Zusammenhang mit der Verlegung von Mehrspartenanschlüssen auch im Zeitraum 01.10.2022 bis 31.03.2024 folgende Auffassung.

 

Wirtschaftlicher Gehalt der einheitlichen Leistung „Mehrspartenanschluss“ ist die Verschaffung des Zugangs zu sämtlichen Versorgungsleistungen. Dem Verbraucher geht es gerade um die Verbindung der Leistungselemente. Die neu entstandene komplexe Leistung steht im Vordergrund.


Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes kommt in Fällen einheitlicher komplexer Leistungen nur in Betracht, wenn das ermäßigte Leistungselement den Hauptbestandteil bildet. Dies ist bei der Verlegung von Mehrspartenanschlüssen nicht der Fall, da es dem Durchschnittsverbraucher – wie oben ausgeführt – um den Zugang zu sämtlichen Versorgungsleistungen geht. Die nicht begünstigten Leistungselemente sind hierbei nicht zu vernachlässigende Bestandteile.

 

Für den Zeitraum der befristeten Absenkung des ermäßigten Steuersatzes auf die Lieferungen von Gas bedeutet dies nach unserer Bewertung Folgendes:

 

  • Gas- und Wasser-HA mittels Mehrspartenanschluss: 7% USt
  • Gas-, Strom- und Wasser-HA mittels Mehrspartenanschluss: 19% USt
  • Gas-, Strom-, Wasser- und Telekommunikations-HA mittels Mehrspartenanschluss: 19% USt

 

Für weiterführende Fragen und Unterstützungsleistungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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