Bundestag beschließt das Hinweisgeberschutzgesetz

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veröffentlicht am 20. Dezember 2022

 

Der Hinweisgeberschutz in Deutschland wird konkret. In seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 hat der Deutsche Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz in einer durch den Rechtsausschuss geänderten Fassung beschlossen. Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten werden künftig verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten. Die internen Meldestellen betreiben die einzurichtenden Meldekanäle und sind für die Einhaltung und Durchführung des nach einem eingehenden Hinweis vorgesehenen gesetzlichen Verfahrens zuständig.

 

Eine Besonderheit ergibt sich für Unternehmen, die im Eigentum oder der Kontrolle von Gemeinden oder Gemeindeverbänden stehen. Die Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb interner Meldestellen wird sich für diese aus dem jeweils geltenden Landesrecht ergeben. Die konkrete landesrechtliche Ausgestaltung bleibt abzuwarten. Vor dem Hintergrund der bereits abgelaufenen Umsetzungsfrist der Europäischen Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, stellt sich daher für kommunale Unternehmen weiterhin die Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit der Europäischen Richtlinie und einer daraus abgeleiteten Verpflichtung zur Einrichtung und Unterhaltung interner Meldestellen.

 

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