Indexrevision der Verbraucherpreisindizes (Fachserie 17, Reihe 7) auf das Basisjahr 2020 = 100

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veröffentlicht am 08. März 2023

 

Mit dem Berichtsmonat Januar 2023 erfolgte die turnusgemäße Revision der Verbraucherpreisindizes der Fachserie 17 Reihe 7 durch das Statistische Bundesamt. Dabei erfolgte unter anderem eine Umbasierung der Indizes vom Basisjahr 2015 = 100 auf das Basisjahr 2020 = 100. Für alle Fernwärmeversorger, die zum Beispiel den Wärmpreisindex in ihren Preisgleitformeln nutzen, besteht daher Handlungsbedarf. So müssen die Basis-Indexwerte in den Preisblättern und Verträgen angepasst werden. Außerdem ist zu prüfen, ob die verwendeten Indizes weiterhin vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht werden. Die Indexrevision des Erzeugerpreisindex (Fachserie 17 Reihe 2) wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 erfolgen.

 

Mit dem Berichtsmonat Januar 2023 erfolgte die turnusgemäße Revision der Verbraucherpreisindizes der Fachserie 17 Reihe 7 durch das Statistische Bundesamt. Dabei werden zum einen die Warenkörbe analysiert und gegebenenfalls in ihrer Zusammensetzung und der Gewichtung angepasst, welche den Indizes zugrunde gelegt werden. Zum anderen erfolgt eine Umbasierung, bei welcher dieses Mal das Basisjahr von 2015 = 100 auf 2020 = 100 umgestellt wurde. Neben methodischen Verbesserungen gab es inhaltliche Anpassungen.


Im Zuge der Indexrevision wurden zusätzlich alle Indizes ab dem Berichtsmonat Januar 2020 auf Grundlage des neuen Wägungsschemas neu berechnet und veröffentlicht. Die bisher veröffentlichten Werte für den Zeitraum von Januar 2020 bis Dezember 2022 sind mit der neuen Veröffentlichung ungültig geworden und dürfen vonseiten des Statistischen Bundesamtes nicht mehr verwendet werden. Bei den Indexwerten von vor Januar 2020 erfolgte lediglich eine Umrechnung auf das neue Basisjahr 2020 = 100.


Die erfolgte Indexrevision der Verbraucherpreise ist auch für alle Fernwärmeversorger relevant, die zur Anpassung ihrer Wärmepreise Indizes aus der Fachserie 17 Reihe 7 verwenden. Ein häufig verwendeter Index aus dieser Serie ist dabei der Wärmepreisindex. Dieser wird in der Regel für das Marktelement in Preisgleitklauseln herangezogen.


Um die nächste Anpassung der Fernwärmepreise korrekt durchführen zu können, muss eine Anpassung der gewählten Basis-Indexwerte in den Preisgleitklauseln erfolgen. Diese muss auch in den Verträgen und Preisblättern der Kunden entsprechend festgehalten werden, damit Kunden die Ermittlung der Wärmepreise via Preisgleitformel nachvollziehen können. Zusätzlich empfiehlt Rödl & Partner, die Kunden mit einem separaten Anschreiben über die Änderungen in Kenntnis zu setzen, um eine möglichst hohe Transparenz sicherzustellen.


Zusätzlicher Handlungsbedarf herrscht bei Verträgen mit Preisgleitklauseln, in welchen wegfallende Indizes verwendet werden. Dies könnte konkret bei Versorgern der Fall sein, die beispielsweise Verbraucherpreisindizes für spezielle Haushaltstypen sowie für die Gebietsstände "Früheres Bundesgebiet" und "Neue Länder und Berlin-Ost" verwenden. Diese Indizes müssen nun durch Alternativen ersetzt werden, wobei die jeweiligen vertraglichen und unternehmerischen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind.


Nachdem die Indizes der Tarifverdienste der Fachserie 16 Reihe 4.3 (wir berichteten) bereits im letzten Jahr einer Indexrevision unterworfen wurden, erfolgt die Umstellung der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Fachserie 17, Reihe 2) voraussichtlich im Frühjahr 2024. Aufgrund einer neuen europäischen Rechtsgrundlage zu den Unternehmensstatistiken ergibt sich bei dieser Fachserie eine Abweichung vom üblichen fünfjährigen Revisionsturnus. Darüber hinaus wird das neue Basisjahr der Erzeugerpreisindizes dann das Jahr 2021 sein.

 

Gerne stehen wir Ihnen bei betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen zur Umbasierung oder als Unterstützung bei der Anpassung vertraglich vereinbarter Preisgleitformeln zur Verfügung und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine rechtssichere Umstellungsstrategie.

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