Haushaltssperre führt aktuell zu Bewilligungsstopp in der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

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​veröffentlicht am 29. November 2023


Wie eine Vielzahl weiterer Förderprogramme trifft die aktuell vorliegende Haushaltssperre auch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Eine Antragstellung ist weiterhin möglich, jedoch ist die Erteilung von Bewilligungsbescheiden aktuell gestoppt. Aufgrund der klaren klimapolitischen Zielsetzung bezüglich der Dekarbonisierung in der Wärmeversorgung sind wir jedoch optimistisch, dass eine Lösung in der Finanzierungsfrage gefunden werden kann.

 

Derzeit wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mitgeteilt, dass Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen weiterverfolgt werden können. In diesem Zusammenhang möchten wir dafür sensibilisieren, dass dennoch bei bereits bewilligten Vorhaben ein Widerrufsvorbehalt im Förderbescheid aufgenommen wurde. Somit können grundsätzlich – sofern die veranschlagen Haushaltsmittel des Bundes nicht mehr zur Verfügung stehen – Bescheide ganz oder teilweise widerrufen werden. Gemäß Artikel 49 Absatz 2 VwVfG darf ein begünstigender Verwaltungsakt ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, sofern dieser Widerruf im Verwaltungsakt, d.h. hier im Bewilligungsbescheid, vorbehalten ist.

 

Nicht von der Haushaltssperre betroffen ist derzeit die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sodass Anträge bspw. für Wärmenetzanschlüsse weiterhin bewilligt werden können.

 

Für Fragen rund um das Antragsverfahren sowie Ihren Möglichkeiten im Rahmen von bewilligten Vorhaben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 


Weitere Informationen zum BEW finden Sie hier.



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Maria Ueltzen

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