Preisgleitklauseln: Handlungsbedarf durch Revision des Investitionsgüterindex

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​veröffentlicht am 27. März 2024


Wie angekündigt hat das Statistische Bundesamt am 8. März die Revision der Erzeugerpreisindizes (Genesis-Tabellencode: 61241) veröffentlicht (wir berichteten). Damit wurden häufig in Preisgleitformeln verwendete Indizes, wie relevante Erdgasindizes oder der Investitionsgüterindex, angepasst. Neben der Umbasierung auf das neue Basisjahr 2021=100, die eine Anpassung von Fernwärmeverträgen und Preisblättern erfordert, haben sich bei einigen Indizes augenscheinlich auch Änderungen im Wägungsschema ergeben, die bei Kund:innen zu Rückfragen führen können. Des Weiteren wurde der oft genutzte Index "Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten“ (ehemals Code GP-X002) eingestellt und der Index "Investitionsgüter“ (Code GP-X008) neu eingeführt. Darüber hinaus sind die aktualisierten Werte für den Zeitraum vor 2021 noch nicht verfügbar. Sollte der in der Preisgleitformel verwendete Basiszeitraum durch solche Werte definiert sein, besteht für die betroffenen Versorger bei einer unterjährigen Wärmepreisanpassung möglicherweise Handlungsbedarf.

Der Index „Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten“ wurde eingestellt und durch den Index „Investitionsgüter“ (Code GP-X008) ersetzt

Der Index „Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten“ findet bei vielen Fernwärmeversorgern in Preisgleitformeln zur Ermittlung neuer Grundpreise Verwendung. Dieser Index wurde nun vom Statistischen Bundesamt eingestellt. Allerdings lässt sich nunmehr der neu geschaffene Index „Investitionsgüter“ finden, der zugleich einen neuen Code erhalten hat (Code: GP-X008). Unsere Auswertung legt nahe, dass neben der Umbasierung lediglich eine Umbenennung durch das Statistische Bundesamt erfolgte, da der Verlauf der beiden Indizes weitgehend deckungsgleich ist und es nur zu minimalen Abweichungen kommt. Gleichwohl erfordert die Umbenennung und Umbasierung des Indizes eine Anpassung von Preisblättern und Fernwärmelieferverträgen, wobei wir Sie gerne mit unserem Wissen unterstützen.

Abweichu​ng bei einigen Erdgasindizes

Bei einigen Erdgasindizes, die oft bei der Ermittlung von Arbeitspreisen herangezogen werden, erfolgte zwar keine Umbenennung, jedoch lassen sich signifikante Abweichungen im Vergleich zu den „alten“ Indizes feststellen. Beispielhaft erwähnenswert sind hier etwa die Indizes „Erdgas, Börsennotierungen“ (Code: GP19-352228), „Erdgas, bei Abgabe an Wiederverkäufer“ (Code: GP19-352227, s. Gegenüberstellung Abbildung 1), „Erdgas, bei Abgabe an die Industrie“ (Code: GP19-352223) sowie „Erdgas, bei Abgabe an Kraftwerke“ (Code: GP19-352224). An den Verläufen lässt sich erkennen, dass das Wägungsschema bzw. die Zusammensetzung der Warenkörbe augenscheinlich überarbeitet wurde.


Abbildung 1: Der Index „Erdgas, bei Abgabe an Wiederverkäufer" mit Basisjahr 2021=100 wird dem gleichen („alten“) Index mit Basisjahr 2015=100 gegenübergestellt. Der „alte“ Index wurde dabei von uns auf das Basisjahr 2021=100 umbasiert, um bessere Vergleichbarkeit herzustellen.

In Abbildung 1 ist zu erkennen, dass die Werte des Index „Erdgas, bei Abgabe an Wiederverkäufer“, die auf dem alten Wägungsschema basieren, teils deutlich über denen des Index mit Basisjahr 2021=100 und aktualisiertem Wägungsschema liegen. Da die alten Werte nicht mehr abrufbar sind und „überschrieben“ wurden, können Kund:innen Preise, die auf diesen basieren, nicht mehr korrekt nachvollziehen. Wird beispielsweise eine 12-4-12 Anpassung mit Preisanpassung zum 1.1.2024 unterstellt, liegt der relevante Referenzzeitraum also zwischen September 2022 und August 2023. In diesem Zeitraum ist der Durchschnitt der alten Indexwerte jedoch höher als jener der neuen. Das bedeutet, dass Kund:innen, die ihre Preise auf Basis der neuen Indexwerte selbst überprüfen, niedrigere Preise erhalten würden als bei der Berechnung durch die Versorger, die diese in der Regel im Zeitraum vor dem 01.01.2024 durchgeführt und somit die Wärmepreise auf Basis des damals gültigen Wägungsschemas berechnet haben. Fernwärmeversorger sollten prüfen, ob sie hiervon betroffen sind und ggf. eine entsprechende Kundenkommunikation für eventuell auftretende Rückfragen vorbereiten. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.

Werte vor 2021 aktuell noch nicht verfügbar

Außerdem ist zu erwähnen, dass auch bei dieser Umbasierung die älteren Werte – in diesem Fall die Werte für Zeiträume vor 2021 - noch nicht verfügbar sind und erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden. Dies kann, wie bereits beschrieben, je nach Basiszeitraum, auf den Bezug genommen wird, bei unterjährigen Preisanpassungen zu Problemen führen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei mit unserer für diese Fälle standardisierten und rechtlich abgestimmten Vorgehensweise.

F​​azit

Aufgrund der Verbreitung der Erzeugerpreisindizes gewerblicher Produkte in der Fernwärmebranche sollten Versorger unbedingt prüfen, ob sie Vertragsbedingungen und Preisblätter anpassen müssen. Sowohl die Umbasierung als auch der vorübergehende Wegfall der alten Werte erfordern, dass die betroffenen Versorger handeln. Darüber hinaus kann die Änderung von Wägungsschemata einzelner Indizes zu Kundenrückfragen führen. Versorger sollten entsprechend darauf vorbereitet sein.

Gerne unterstützen Sie mit unserer umfassenden Expertise sowohl im rechtlichen als auch im betriebswirtschaftlichen Bereich bei der Prüfung und eventuellen Anpassung Ihrer Preisblätter und Vertragsbedingungen sowie bei der entsprechenden Kundenkommunikation. Sprechen Sie gerne uns an!


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